UVV VGB4 Prüfung Ortsveränderlicher Geräte

Diskutiere UVV VGB4 Prüfung Ortsveränderlicher Geräte im DIN / VDE Richtlinien Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Hallo Forum, ich arbeite in einem größeren Betrieb als Betriebselektriker (Nach VDE Elektrofachkraft). Mein Fachvorgesetzer besitzt einen...

  1. #1 nordlicht, 18.03.2009
    nordlicht

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    Hallo Forum,

    ich arbeite in einem größeren Betrieb als Betriebselektriker (Nach VDE Elektrofachkraft). Mein Fachvorgesetzer besitzt einen Meistertitel und ist Anlagenverantwortlicher. Folgendes Problem:
    UVV VGB4 Prüfung Ortsveränderlicher Geräte, werden nicht durch geführt. (Gründe mal dahngestellt) Nachfragen von meiner Seite aus wurden nicht beantwortet oder ausgewichen. Es existiert keine schriftliche Regelung.
    Wie soll ich mich am besten in so einem Fall verhallten? Besteht die Möglichkeit das ich als Fachkraft in Verantwortung gezogen werde? Sollte ich mich schriftlich absichern?

    MfG

    Nordlicht
     
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  3. #2 Elektro, 18.03.2009
    Zuletzt bearbeitet: 18.03.2009
    Elektro

    Elektro Super-Moderator
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    AW: UVV VGB4 Prüfung Ortsveränderlicher Geräte

    Hallo, der Unternehmer hat nach Betriebssicherheitsverordnung die Prüfungen der Arbeitsmittel zu Organisieren. Er kann die Aufgabe an eine Fachkraft übertragen. VGB4 ist eine alte Norm neu ist die BGV A3 . Ich sehe hier die Verantwortung bei dem Unternehmer. bzw. der Verantwortlichen E-Fachkraft. Für dich selber als nicht Verantwortliche E-Fachkraft sehe ich ein Problem nur, wenn du ein Gerät in Reparatur hast und nach Fertigstellung keine Prüfung machst.

    Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. BGV nur vom Versicherer

    Weitere Infos
    http://www.elektrofachkraft.de/fach...antwortung-liegt-beim-unternehmer-teil-2/view

    http://www.elektrofachkraft.de/fach...ich-die-elektrofachkraft-beim-prufen-stutzen/


    Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsmitteln mit Softwareeinsatz —


    Elektrofachkraft Gibt es eine Pflicht zur Erstprüfung von elektrischen Arbeitsmitteln? — Elektrofachkraft
     
  4. #3 nordlicht, 23.03.2009
    nordlicht

    nordlicht Neues Mitglied

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    AW: UVV VGB4 Prüfung Ortsveränderlicher Geräte

    MIt einen Kollegen zusammen haben wir unseren Meister nochmal drauf an gesprochen und auf die schriftliche Regelung der Prüfungen verwiesen. Rausgekommen ist leider nicht viel. Soll ich jetzt in Zukunft die Inbetriebnahme und Instandsetzung der Geräte verweigern weil keine Prüfung gemacht wird? Irgendwie hängt man ja noch an seinem Arbeitsplatz. Oder kann man sich da schriftlich absichern? Ich habe nicht wirklich große Lust drauf persönlich in Haftung genommen zu werden weil mein Chef hier Mist baut.


    So long

    Nordlicht
     
  5. Zosse

    Zosse Administrator (Ex-Schaltmeister)
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    AW: UVV VGB4 Prüfung Ortsveränderlicher Geräte

    Nein bestimmt nicht verweigern. Du mußt nur eine Prüfung machen. Dann bist Du auf der sicheren Seite.
     
  6. #5 Kaffeeruler, 23.03.2009
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    AW: UVV VGB4 Prüfung Ortsveränderlicher Geräte

    Irgend wann wird evtl mal ne Iso kommen bei euch od der Tüv.. dann gehts rund :D

    so gings bei uns auch los.. x Jahre Mund fusselig reden und Peng 5000 geräte prüfen, gestern od besser vorgestern ;)

    Machen kannste nichts denn letztlich hat der Boss das sagen, wenns extrem wird Bilder machen, aufschreiben und Boss unterschreiben lassen als absicherung.

    Wenn ich so daran denke was wir für Müll geräte aus dem Verkehr gezogen haben die wir seit rund 5 Jahren net mehr gesehen hatten... Brrr wird mir schlecht.. lebensgefahr Pur...

    Aber wenn mann sie nie sieht im Betrieb :(
     
  7. #6 nordlicht, 23.03.2009
    nordlicht

    nordlicht Neues Mitglied

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    AW: UVV VGB4 Prüfung Ortsveränderlicher Geräte

    Sprichst einen aus der Seele. Denke auch das bei uns der Kostenfaktor eine Rolle spiellt. Wir haben grob übern Daumen ca. 50 T€ im ersten Jahr geschätzt an Kosten. Aber wenn es so einfach wäre. Dann versuchen auch noch "Laien" rein zu reden was Stand der Technik ist.
     
  8. funjob

    funjob Schlitzeklopfer

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    AW: UVV VGB4 Prüfung Ortsveränderlicher Geräte

    Ich bin mit diesem Thema oft in Schulen unterwegs, Ihr glaubt nicht was man da in den ersten Jahren alles gefunden hat, drollig sind dann auch die Diskusionen mit den jewiels verantwortlichen Lehrern.
    Ja aber das funktioniert doch noch,nur weil der selbstgebaute Trafo ein daumengroßes Loch im Gehäuse hat bekommt er keine Plakette? usw.
    ziemlich beratungsresistent ,vorallem Physiklehrer
     
  9. #8 Kaffeeruler, 24.03.2009
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    AW: UVV VGB4 Prüfung Ortsveränderlicher Geräte

    Wir betreiben das ja nun schon rund 2 Jahre bei uns im Betrieb, jedoch ist es ein kampf gegen Dickschädel, Ignoranz und faulheit... Im schnitt dauert die Prüfung inkl. rep. max 24h bei uns.. trotzdem haben wir rund 15% Geräte die wir teilweise 1-2 Jahre überzogen haben weil es die leute net Juckt ( Montage ). Das geweine ist erst groß wenn sie dann mal wieder von einer Baustelle fliegen deswegen.. Aber wenn selbst Vorgesetzte net eingreifen.....
    Da kommt dann nur der Spruch : Warum alle 3Mon. Prüfen ? Vorschriften werden pauschal übergangen.. is ja egal...

    Aber wenn die Röhre im Büro die falsche Lichtfarbe hat und der Büroschlaf unruhig wird muss man sofort in Aktion treten... dem Arbeitsschutz zur liebe od was auch immer aktuell ist

    Wer nach Vorschrift agieren will muß ein dickes Fell haben in einem Betrieb.. Wir sind 2 Mann und 100 die es besser wissen :D
     
  10. #9 kollesch, 24.03.2009
    kollesch

    kollesch Schlitzeklopfer

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    AW: UVV VGB4 Prüfung Ortsveränderlicher Geräte

    Hallo,
    habe gerdae mal so Eure Diskkusion verfolgt.
    Als Tipp kann ich dir nur sagen, meld dich mal bei der BG. Das kannst du auch gerne anonym machen, und dein Leid klagen. Die kommen gerne mal im Betrieb vorbei, auch unangemeldet.

    Das kann schon mal helfen, und selbst du stehst mit einem Bein im Grab, wenn du Geräte reparierst und diese wieder in den Verkehr bringst, denn nach einer Änderung oder Reparatur musst du diese Geräte prüfen, UND dokumuntieren.

    Und selbst wenn du ein Gerät wieder in den Verkehr bringst dass du nicht geprüft hast, und es dann was passiert, möchte ich nicht in deiner Haut stecken...

    Ich verstehe auch deine Seite, wirklich.. Ich kenne das Problem nur zu gut.

    Ich hoffe ich konnte dir ein bisschen helfen.


    Gruß

    Kollesch
     
  11. gmhilp

    gmhilp Strippenzieher

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    AW: UVV VGB4 Prüfung Ortsveränderlicher Geräte

    Hallo,
    Ich kann nur Kollegen Kollesch in seiner Meinung
    bestätigen. Man kann da schneller Probleme als
    man denkt bekommen. Hinterher stehst Du allein im Regen.
    Man kann in dieser Hinsicht nicht vorsichtig genug sein.

    Gruß


    gmhilp

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