EMV-Strahlenschutzprüfung beim Umbau von Hausgeräten erforderlich?

Diskutiere EMV-Strahlenschutzprüfung beim Umbau von Hausgeräten erforderlich? im DIN / VDE Richtlinien Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Hallo zusammen, Eine zündende Idee, eine irretierende Aussage und die Verzweiflung beim Studieren von Gesetzestexten hat mich zu Euch getrieben,...

  1. #1 LuckyLuciano, 16.12.2009
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    Hallo zusammen,

    Eine zündende Idee, eine irretierende Aussage und die Verzweiflung beim Studieren von Gesetzestexten hat mich zu Euch getrieben, ich brauche Eure Hilfe.
    Ich plane ein Gerät, das per USB mit Strom versorgt wird aus den USA zu importieren und leicht zu modifizieren. Das Gerät ist auch auf dem deutschen Markt vom Ursprungshersteller erhältlich. Leider hat es von Werksseite gewisse Mängel die ich hier in Eigenarbeit beheben möchte und dann an Bekannte weiterverkaufen möchte. Die Umbaumaßnahme umfasst die Vergrößerung von bereits vorhandenen Öffnungen in der Frontplatte, das Austauschen von 8 Bedienknöpfen und das Einsetzen eines anderen Anschlusses für die Datenübertragung an der Rückseite. Zum Einsetzen der neuen Knöpfe muss das Massekabel verlängert und die Signalkabel angelötet werden, kein großes Ding - dachte ich.
    Mein Prof für Elektrotechnik meinte, das jede kleinste Änderung an einem Gerät eine Prüfung mit sich bringen sollte; würde ich eine solche Prüfung unterlassen müsste ich im Fall einer Klage beweisen, das mein Gerät bzw. die Änderungen nicht für die Störung verantwortlich wären - in Zeiten gelangweilter Anwälte möchte ich es denen nicht leicht machen mir ans Bein zu pinkeln.

    Nun steht im EMVG:
    § 4, das das Gerät so gefertigt sein soll das von ihm ausgesendete elektromagnetische Störungen kein Niveau erreichen, das es die Umwelt (....) beeinflussen würde und nicht von anderen beeinflusst werden.
    Die Vermutungswirkung wird in § 5 wie folgt beschrieben:
    Stimmt ein Betriebsmittel mit den einschlägigen harmonisierten Normen überein, so wird widerleglich vermutet, dass das Betriebsmittel mit den von diesen Normen abgedeckten grundlegenden Anforderungen des § 4 übereinstimmt. Diese Vermutung der Konformität beschränkt sich auf den Geltungsbereich der angewandten harmonisierten Normen und gilt nur innerhalb des Rahmens der von diesen harmonisierten Normen abgedeckten grundlegenden Anforderungen.

    Ich kann es nicht mehr finden, aber ich las auch was davon, das bei wesentlichen Änderungen eben jene Messung durchgeführt werden muss.
    Eine Definition von "wesentlich" fand ich in einer Powerpoint-Präsentation des Tüvs; danach sind Änderungen nur wesentlich wenn von ihnen eine neue Gefahr ausgeht.
    Ebenfalls gilt für das GPSG die Vermutungswirkung, das wenn ich nach harmonisierten Normen gearbeitet habe eine Konformitätserklärung ausstellen darf.

    Muss ich nun eine Messung durchführen oder nicht? Ist das rechtlich wasserdicht, wenn ich die Konformitätserklärung auf Basis dieser Vermutungs-Paragraphen ausstelle?
    Und: Kann man beim Kabel löten sich so dämlich anstellen das es nicht den harmonisierten Normen entspricht?

    Ich bitte um ein bisschen Feedback! :-)

    Viele Grüße,

    Luca
     
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  3. #2 NachtHacker, 17.12.2009
    NachtHacker

    NachtHacker Lizenz zum Löten

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    AW: EMV-Strahlenschutzprüfung beim Umbau von Hausgeräten erforderlich?

    Grundsätzlich ist bei den Umbauarbeiten die EMV zu beachten. Du kannst z.B.: einen Radio daneben hinstellen und testen ob bei Mittelwelle und UKW Störungen hörbar sind. Wenn dein Radio im Radius von einem Meter deutlich gestört wird, hast du ein dickes EMV Problem und du solltest die Schirmung, Ferritkerne... kontrollieren.
    Bekommst du so gut wie keine Störung, liegt es an deinem Ermessen ob eine EMV Prüfung machen willst.
     
  4. #3 kalledom, 17.12.2009
    kalledom

    kalledom Lichtbogenlöscher

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    AW: EMV-Strahlenschutzprüfung beim Umbau von Hausgeräten erforderlich?

    Nur mit einem Radiogerät zu "messen" halte ich für etwas sehr wenig und waghalsig.
    Zumindest würde ich mit einem Spektrum-Analyser bis 1GHz, besser bis 2GHz, überprüfen, ob es einen Unterschied zwischen ein- und ausgeschaltetem Prüfling gibt. Denn wenn der (Handy-)Funk gestört wird, gibt es "Mords-Ärger".

    Ob der Prüfling sich "aus der Ruhe" bringen läßt, ist dann noch eine andere Prüfung mit anderen Prüfmitteln.
     
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