Schaltungsvereinfachung

Diskutiere Schaltungsvereinfachung im Elektronik allgemein Forum im Bereich WEITERE ELEKTROTECHNISCHE BEREICHE; AW: Schaltungsvereinfachung Hallo ! Habe ich jetzt direkt nicht, weil es ja nicht jede Anlage kann. Altersbedingt ! Nur es gibt solche Dinge u....

  1. #11 kurtisane, 25.12.2011
    kurtisane

    kurtisane Guest

    AW: Schaltungsvereinfachung

    Hallo !

    Habe ich jetzt direkt nicht, weil es ja nicht jede Anlage kann. Altersbedingt !

    Nur es gibt solche Dinge u. wenn die Anlage richtig eingestellt ist, ist es auch von Vorteil das nicht jede Kleinigkeit einen Fehlalarm auslöst, sondern erst wenn ein 2. Melder ebenso auslöst nicht sofort wegen jeder Kleinigkeit was alarmiert wird !
    Um vielleicht einem Hauseigenen Werkschutz, eine Art Voralarm anzeigen zu können ?

    Aber wenn innerhalb von 20 sek. der nächste Melder auch noch auslöst, wird es dann zum Ernstfall.
    Fehlalarme kann man nie ausschalten, aber man kann damit vorbeugen !

    Ob u. wie die Anlage eingestellt ist u. momentan wäre es so gewünscht, entzieht sich meiner Kenntnis !
     
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  3. ZeroM

    ZeroM Hülsenpresser

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    AW: Schaltungsvereinfachung

    grundsätzlich isses erstmal so daß eine BMZ beim ersten ausgelösten Melder einen Alarm absetzt.

    Es kann jedoch zur Vermeidung von Fehlalarmen im Einzelfall geboten sein, gewisse Maßnahmen zu treffen. Diese werden in der Regel im Brandschutzgutachten näher festgelegt.

    Eine solche Möglichkeit ist eine Zweimelderabhängigkeit. Das heißt der Brandalarm wird erst beim zweiten Melder der selben Meldergruppe ausgelöst.

    Eine andere Möglichkeit wäre eine Zweigruppenabhängigkeit. Hier wird der Brandalarm erst bei einem zweiten Melder aus einer anderen Meldergruppe ausgelöst.

    Noch eine Möglichkeit ist eine Erkundungszeit. Hier wird bei dem ersten Melder zunächst ein interner Alarm ausgelöst, der durch entsprechend instruierte Personen überprüft wird. Wenn der Alarm nicht nach einer vorgegebenen Zeit zurückgesetzt wird kommt der Feueralarm. Oder wenn währenddessen ein zweiter Melder kommt wird ebenfalls Alarm ausgelöst.

    All diese Maßnahmen werden üblicherweise vom Errichter der BMA programmiert.

    Ansteuerungen einer RWA ebenso. Funktionsbedingt macht das geschilderte Vorgehen keinen Sinn. Eine RWA muß angesteuert werden wenn der Brandalarm aus dem betreffenden Bereich kommt. Meistens sind Ansteuerungen von RWA durch BMA jedoch nur Zusatz-Features und RWA komplett eigenständig.

    Wenn jedoch eine Ansteuerung der RWA durch die BMA gefordert/gewünscht wird, ist dies keinesfalls mit solchen Basteleien zu realisieren...
     
  4. #13 Kaffeeruler, 25.12.2011
    Kaffeeruler

    Kaffeeruler Administrator
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    AW: Schaltungsvereinfachung

    Danke für die Aufklärung, wieder etwas dazu gelernt


    Mfg Dierk
     
  5. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    AW: Schaltungsvereinfachung

    Nehmen wir mal an, das ist nur gewünscht, und nicht gefordert, was gibt es dann an einer Siemens Logo auszusetzen? Die geht wenn man will sogar mit der gepufferten 12V Spannung der BMZ.
     
  6. ZeroM

    ZeroM Hülsenpresser

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    AW: Schaltungsvereinfachung

    wenns nicht gefordert ist dann gibts daran nichts auszusetzen. Wollte das nur mal gesagt haben... Dann kann man solange es nicht den bestimmungsgemäßen Betrieb beeinflußt fast alles machen. Ich hab auch schon Feststellanlagen über ne SPS angesteuert.

    Aber die Bedingung mit 2 Meldergruppen macht ohne nähere Infos trotzdem irgendwie keinen Sinn. Außer der Fragesteller kann das vielleicht näher erläutern?
     
  7. #16 rainydays, 27.12.2011
    rainydays

    rainydays Strippenstrolch

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    AW: Schaltungsvereinfachung

    Naheliegend wäre wohl, dass er den IST Zustand als gegeben hinnimmt und dieser eben 20 Digitalsignale umfasst bei unregelmäßigen Fehlalarmen auf einzelnen Gruppen, gleichzeitig aber der Brandschutz freiwillig erhöht werden soll. Clever und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch umsetzbar wäre es natürlich das von der BMA direkt steuern zu lassen. Wenn nicht, dann würde ich unter Vorbehalt auch eine Logo empfehlen - aber auf keinen Fall mit 12V von der BMA Versorgung. Das ist höchst verboten, wenn die RWA kein vom Errichter der BMA integrierter und abgenommener Bestandteil der gesamten Anlage ist. Ich bezweifle auf Grund ähnlicher Erfahrungen auch, dass eine Logo die notwendige Zulassung hat, um in eine solche Anlage integriert zu werden.

    Ich würde in jedem Fall mit dem Errichter der bestehenden Anlage zusammenarbeiten. Am Ende gibt es im Schadensfall nämlich nur Gewährleistungsstreitigkeiten..
     
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