Gilt für so was noch Bestandschutz?

Diskutiere Gilt für so was noch Bestandschutz? im Grundlagen der Elektroinstallation Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Bei der Behebung eines Rohrbruchs im letzten Sommer, bei dem auch, (laut Aussage der "Suchfirma") undichte Außenwände festgestellt wurden die an...

  1. banubs

    banubs Schlitzeklopfer

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    Bei der Behebung eines Rohrbruchs im letzten Sommer, bei dem auch, (laut Aussage der "Suchfirma") undichte Außenwände festgestellt wurden die an kritischen Stellen von innen Mit Alufolie unter einer Untertapete überdeckt waren, musste eine Gebäudetrocknung drurchgeführt werden.

    Dazu reichte die vorhandene Eletroinstallation nicht. Deshalb beauftragte die Trocknungsfirma einen Elektriker 3 zusätzliche einzeln abgesicherte Steckdosen anzubringen. Dies geschah auch im Beisein und mit Zustimmung des Vermieters.

    Der Elektriker mahnte sofort die Installation an, worauf der Vermieter erklärte: Er solle ein Angebot machen um alles in Ordnung zu bringen. Kurz darauf wollte der Vermieter davon aber nichts mehr wissen und erklärte mir, dass er bestimmt kein Geld in die Wohnung stecken würde.

    Jetzt sind auch die 3 Steckdosen auf drängen des Vermieters entfernt worden. Dadurch haben wir keine Möglichkeit mehr bei Regen oder Tauwetter, die Stellen an den Außenwänden wo sich die Alufolie befand halbwegs, mit Heizlüftern trocken zu halten. Aber das nur nebenbei bemerkt.

    In der Hauptsache geht es mir um die Elektroinstallation die mir wirklich Angst macht. Schon wenn man die Mikrowelle einschaltet hört man einen lauten Schlag im "Zählerkasten".

    Der Vermieter behauptet das, für einen Altbau alles in Ordnung ist. Der Elektriker meinte zu mir das es spätestens nach der Installation und dem Rückbau der 3 Sicherungen für die Trocknung kein bestandsschutz mehr greift und die Anlage erneuert werden muss. Ich bin in der Angelegenheit schon beim Mieterbund gewesen, aber die haben zwar angemahnt, kennen sich aber mit den Vorschriften nicht aus.
    Ich hänge Bilder an die ich machte als der Elektriker die Abdeckung geöffnet hatte, und frage ob dies so zulässig ist.

    Gruß
    Banubs
     

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  3. #2 Bewusstseinsspalter, 09.04.2010
    Zuletzt bearbeitet: 09.04.2010
    Bewusstseinsspalter

    Bewusstseinsspalter Lüsterklemmer

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    AW: Gilt für so was noch Bestandschutz?

    Moin....

    Als erstes stelle ich hier mal das freiwillige Bewohnen dieses Gebäudes oder eines Gebäudeteiles grundsätzlich in Frage.
    (Stichwort: Bauwerksabdichtung, fehlende horizontale und vertikale Sperrschichten)

    Zum sogenannten "Bestandsschutz" mal ein kleiner Auszug aus einem Artikel:

    Elektrische Anlagen, die bis zur Veröffentlichung (also bis zum Datum der Inkraftsetzung) einer neuen DIN VDE-Bestimmung fertig gestellt sind, dürfen weiterhin betrieben werden. Eine Pflicht zur Umrüstung besteht zunächst nur dann, wenn in einer neueren DIN VDE-Bestimmung auf die Notwendigkeit der Anpassung hingewiesen wird.
    Anders sieht es allerdings aus, wenn bei der Prüfung einer elektrischen Anlage, die in ihrem alten Zustand belassen wurde, eine Gefahr für die Personen- und Anlagensicherheit aufgrund von Mängeln festgestellt wird: In diesem Fall muss der Betreiber für eine Anpassung an die derzeit gültige(n) DIN VDE-Bestimmung(en) sorgen, weil sich die elektrische Anlage nun nicht mehr in dem nach § 49 EnWG vorgeschriebenen, technisch sicheren Zustand befindet.

    QUELLE: Anpassungspflicht bei elektrischen Anlagen

    Die in den Bildern dargestellte Anlage ist alles andere als technisches Regelwerk. Hier hört spätestens beim Brandschutz der Spass auf.

    MfG.....
     
  4. isi1

    isi1 Strippenstrolch

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    AW: Gilt für so was noch Bestandschutz?

    Das ist wohl etwas übertrieben, Bewusstseinsspalter,

    Im Grunde sieht das ganz ordentlich aus (wenn man von der 'Erdschiene' mal absieht. Da habe ich schon ganz andere Anlagen gesehen!

    Vermutlich bezahlt banubs wenig Miete, da kann er sich die kleinen Änderungen, die die Anlage wieder vorschriftsmäßig auszustatten sicher selbst leisten.

    @banubs: Warum betreibst Du Deine Heizlüfter nicht mit Verlängerungen? Oder besser: Solltest Du nicht lieber anders heizen als mit dem teuren Strom?
     
  5. banubs

    banubs Schlitzeklopfer

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    AW: Gilt für so was noch Bestandschutz?

    Hi,
    also freiwillig im engeren Sinn bewohnen wir das Haus nicht mehr.

    Durch den Alufolientrick wurden die Mängel halt einen Winter lang kaschiert. Als dann im 2. Winter die Nässe von einem Durchlöcherten Bleiabfluss dazu kam und die Folie zum größten Teil verwittert war bemerkten wir was wirklich los ist.

    Wir wollen schon so schnell wie möglich raus aus der Bude, nur gestaltet sich die Wohnungssuche schwieriger als gedacht. Zum einen weil wir einen Hund haben zum anderen, um nicht vom Regen in die Traufe zu kommen.

    Ich möchte halt nur nicht das der Vermieter nur kassiert hat und jetzt jede Schuld auf uns abwälzt.

    Die "Installation" hinter der Abdeckung habe ich erst gesehen als der Elektriker vor ein paar Tagen die Steckdosen wieder entfernt hat. Und das macht mir schon Angst.
    Das ganze scheint auch nur mit dem Einschraubautomaten zu "funktionieren" der da drin ist. Ein Austausch gegen einen neuen (gleiche Werte) führt dazu das allein der Betrieb unseres Staubsaugers nicht mehr möglich ist.
     
  6. banubs

    banubs Schlitzeklopfer

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    AW: Gilt für so was noch Bestandschutz?

    Ich heize nicht mit Strom, habe aber bislang Heizlüfter benutzt um die nassen Stellen an der Wand einigermaßen in Grenzen zu halten. Wenn es regnet, dringt das Wasser durch die Außenwand.
     
  7. isi1

    isi1 Strippenstrolch

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    AW: Gilt für so was noch Bestandschutz?

    Übertreibst Du nicht etwas? Lass' dich nicht verrückt machen.
    Sicher, die Feuchtigkeit ist nicht gerade gesund, aber man muss nicht gleich in Panik verfallen. Ist das denn in den Wohnräumen oder im Keller?
    Wieso 'abwälzt'? Man kann Euch doch keine Verantwortung zuschieben, nachdem das alles so ausführlich diskutiert wurde.
    Wenn seine Miete so übertrieben hoch ist, müsstest Du ja leicht was anderes finden. Ich schlage vor, Du erkundigst Dich bei mehreren Leuten, was wirklich notwendig zu reparieren ist und einigst Dich dann mit dem Vermieter auf eine Kostenteilung.
    Bei den Automaten gibt es verschiedene Auslösekennlinien. Hast Du den alten Automaten noch? Was genau steht drauf?
    Diese Automaten sind durchaus noch erlaubt (DIN/VDE 0641/Teil 3):
    SCHRAUBAUTOMAT 16A im Conrad Online Shop

    Der graue Ring deutet auf einen 16A-Automaten hin, Du solltest darauf achten, dass 16A träge draufsteht. Vielleicht hat der Elektriker einen kleineren eingeschraubt, um seinem (vielleicht zu umfangreichen) Angebot mehr Nachdruck zu verleihen. ;)
    Dafür muss man Verständnis haben, die haben z.Zt. wenig Aufträge.
     
  8. #7 Bewusstseinsspalter, 09.04.2010
    Bewusstseinsspalter

    Bewusstseinsspalter Lüsterklemmer

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    AW: Gilt für so was noch Bestandschutz?

    Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Die Grundsatzfrage bezog sich auf die Bauwerksabdichtung.
    Hier liegt ein extremer baulicher Mangel vor. Dieser ist mit ein paar Mark nicht abzustellen.
    Die normale Raumbeheizung und auch ein Heizlüfter vermag es nicht, über einen kurzen Zeitraum (nach Regen o. Schlagregen) die Wände trocken zu legen.
    Um Schimmelbildung vorzubeugen, ist die Austrocknung nur unter Zuhilfenahme von Bauaustrocknungsgeräten oder mittels Osmoseverfahren möglich.

    @banubs

    Das Trockenlegen des Aussenmauerwrks ist Aufgabe des Gebäudeeigentümers/Vermieters.
    Über kurz oder lang wird er um eine Sanierung nicht umherkommen.
    Mietkürzung wären hier zwar möglich, beheben aber das gesundheitsgefährdende Problem nicht.

    MfG....
     
  9. isi1

    isi1 Strippenstrolch

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    AW: Gilt für so was noch Bestandschutz?

    Die richtige Methode wäre, die Nässe von außen abzuhalten. Vielleicht genügt schon aufgraben und von außen isolieren.
     
  10. isi1

    isi1 Strippenstrolch

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    AW: Gilt für so was noch Bestandschutz?

    Da hast Du sicher recht, Bewusstseinsspalter,

    nur, wenn man immer so aufgeregt reagieren würde, müsste man die Hälfte aller Altbauten aufgeben. ;)
     
  11. #10 Bewusstseinsspalter, 09.04.2010
    Bewusstseinsspalter

    Bewusstseinsspalter Lüsterklemmer

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    AW: Gilt für so was noch Bestandschutz?

    Hast Du schon mal etwas von physiologischem Wohnklima gehört ? Und dazu leistet die Alutapete einen negativen Beitrag.
    Der Aufbau der Wandschichten ist hiernach falsch, da keine Dampfdiffusion in die Aussenwand stattfinden kann.

    Altbauten aufgeben, NEIN ! Sanieren ist das Stichwort !

    MfG....
     
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