Herumhängende Kabel in alter Wohnung (1955) erlaubt?

Diskutiere Herumhängende Kabel in alter Wohnung (1955) erlaubt? im Grundlagen der Elektroinstallation Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Hallo zusammen. Ich bin neu hier im Forum und wäre für nette Hilfe sehr dankbar. Vorneweg: :stupid: was Strom angeht. Ich habe einen...

  1. #1 FirForPower, 05.10.2010
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    Hallo zusammen. Ich bin neu hier im Forum und wäre für nette Hilfe sehr dankbar. Vorneweg: :stupid: was Strom angeht.

    Ich habe einen Mietvertrag unterschrieben und der E-Check wurde von einem Elektrotechnikermeister durchgeführt. Er stellte einige Mängel fest und schickte das Protokoll auftragsgemäß an den Vermieter. Dieser erklärte, dass es keinerlei Mängel gäbe und ich in die Wohnung einziehen könne. Sehr seltsam!!

    Als Mängel wurden festgestellt:

    1.) an 4 Deckenstromleitungen fehlt jeweils das dritte Kabel (Erdung).

    2.) Im Bad wurde ein Kabel für den Heizboiler seitlich(!) in eine Steckdose geklemmt und hängt an der Wand entlang bis zur anderen Wandseite bis zum Boiler.


    Ein weiteres - etwas dünneres - Kabel geht vom Boiler ab und ist mit Kabelklemmen an der Kachelkante über der Badewanne befestigt, bis zur Badezimmer-Tür und dann im Flur entlang bis zum Wohnzimmer zu so einem Themperaturmessgerät.



    3.) Im Mansardenzimmer fehlt am Lichtschalter an der Tür (in Schulterhöhe) die Verblendung, weil direkt darunter eine 3er-Steckdose angebracht wurde.


    Ich habe versucht, mich etwas schlau zu machen und lernte, dass es Vorschriften gibt. Das Haus ist 1955 erbaut und der Vermieter meinte, dass die Einhaltung der d a m a l i g e n Vorschriften völlig ausreiche (z.B. Erdungskabel braucht man nicht). Viele Kabel hängen einfach in der Luft rum statt unter Putz zu sein. Ist das echt *alles in Ordnung* ??


    Help



    Ich habe auch Bilder, aber wie kriegt man die hier rein?
    Schon mal Danke im Voraus
    sagt FitForPower
     
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  3. brue

    brue Lasteinschalter

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    AW: Herumhängende Kabel in alter Wohnung (1955) erlaubt?

    Wenn du jetzt auf Antworten klickst, gibts unten ein Feld mit zusaetzlichen Einstellungen.
    Da kann man dann sogenannte Anhaenge heraufladen.

    Zur sache: Wenn das ein Fachmann VOR ORT so festgestellt hat, was sollen wir denn in einem Forum schon noch dazu sagen?
    Der Fachmann weiss wohl (so sollte es) besser ueber die Vorschriften bescheid als die Verwaltung.

    Kabel die irrgendwo rumhaengen muessen immer irrgendwie befestigt sein. Spannungsfuehrende teile muessen Abgedeckt sein, egal wie alt das Haus ist.

    gruss
     
  4. #3 FirForPower, 06.10.2010
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    AW: Herumhängende Kabel in alter Wohnung (1955) erlaubt?

    Hallo brue,

    Deine Idee verstehe ich. Dennoch halte ich es für möglich, dass auch ein Fachmann sich vertun kann, veraltete Infos hat, unberechtigt überpenibel ist, mit seinen Fehlerangaben übertrieben hat, ...
    Daher meine Anfrage hier an das Forum, in dem sich vielleicht der eine oder andere Elektriker fachlich - oder mit weiterführenden Anregungen - äußert.

    Hier sind Fotos:
    Foto 1: Kabel aus der Steckdose (ist das so erlaubt ?)
    Foto 2: runterhängendes Kabel li vom Boiler -- anderes Kabel re v. Boiler
    Foto 3: Kabel an der Kachelkante entlang (Kabel im Bad erlaubt?)
    Foto 4: 1 Kabel kommt aus dem Bad, das andere aus dem Treppenhaus (Ist sowas erlaubt?)
    Foto 5: 2-adriges Kabel an der Decke (fehlendes Erdungskabel erlaubt?)
    Foto 6: Lichtschalter ohne Abdeckung (erlaubt?) --- 3er-Steckdose (in dieser Form erlaubt?)
     

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  5. #4 Jörg67, 06.10.2010
    Jörg67

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    AW: Herumhängende Kabel in alter Wohnung (1955) erlaubt?

    Ob an den Leuchtenauslässen ein Schutzleiter vorhanden sein müßte, hängt von der Netzform ab, aber das sollte der prüfende Elektriker ja eigentlich gewußt haben.

    Freischwingende Leitungen und Schalter ohne Abdeckung waren jedenfalls auch 1955 nicht statthaft, soviel steht mal fest. Wobei dieser Schalter auch nicht von 1955 stammt ;)

    Wie man diese Steckdose da hingezimmert hat, muß man ja mal gesehen haben. Brüller :D

    Das hat der doch selbst gebastelt.
     
  6. elo22

    elo22 Freiluftschalter

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    AW: Herumhängende Kabel in alter Wohnung (1955) erlaubt?

    Das ist das kleinere Übel, eine normale zweifach Kombination die sich sehr schnell wiederherstellen lässt.

    Lutz
     
  7. #6 DerBewerter, 06.10.2010
    DerBewerter

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    AW: Herumhängende Kabel in alter Wohnung (1955) erlaubt?

    Meiner Meinung nach entspricht die im Bad verlegte Leitung nicht den Vorschriften. Die Leitung wurde im der Zone 1 und 2 verlegt. Kabel und Leitungen müssen an die entsprechenden Betriebsmittel von hinten oder von oben herangeführt werden. In den Zonen 0, 1 und 2 dürfen nur Kabel und Leitungen verlegt werden die zur Versorgung der dort liegenden Betriebsmittel dienen. Wird eine mineralische Restwanddicke von min. 6 cm eingehalten so entfallen die Zonen-Einteilungen für diese Kabel und Leitungen. Die Höhe der Zone 1 und 2 beträgt 2,25 m.
     
  8. Zosse

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    AW: Herumhängende Kabel in alter Wohnung (1955) erlaubt?

    Wer ist denn der Auftraggeber des E-Checks?

    Mängel sind vorhanden bzw. einige Sachen entsprechen nicht der heutigen Norm. Das heißt aber nicht das diese Sachen geändert werden müssen. Es kommt darauf an ob zum Zeitpunkt der Installation es der Norm entsprach.


    Die Badinstallation sehe ich auch als Mangel an.
     
  9. #8 Zosse, 06.10.2010
    Zuletzt bearbeitet: 06.10.2010
    Zosse

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    AW: Herumhängende Kabel in alter Wohnung (1955) erlaubt?

    Ich habe mir die Fotos noch mal angeschaut. Da ich auch in einem anderen Gewerk qualifiziert bin würde es mich interessieren ob der Wanddurchbruch für die Gasleitung im Bad mit einer Rohrhülse hergestellt wurde? Das heißt die Gasleitung läuft durch ein extra Rohr.
     
  10. brue

    brue Lasteinschalter

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    AW: Herumhängende Kabel in alter Wohnung (1955) erlaubt?

    Ueberigens ist es einfacher, mit dem Mieter vor dem Unterzeichnen SChriftlich auszumachen das allfaellige Maengel zu beheben sind.

    Du hast dir die Wohnung ja sicher angesehen, also fuer mich waere im vorherein klar das ich mit diesem Kabelrumgehaenge nicht leben will.
     
  11. #10 FirForPower, 06.10.2010
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    AW: Herumhängende Kabel in alter Wohnung (1955) erlaubt?

    Auftraggeber des E-Checks ist der Vermieter (=große deutschlandweite Wohnungsbaugesellschaft mit über 200 000 Wohnungen, die z. Zt. kein Geld hat)

    Der Elektrotechnikermeister erklärte mir, dass die Wohnungsbaugesellschaft ihn darauf hingewiesen habe, 2adrige Deckenkabel bitte nicht als Mängel zu betrachten, da damals beim Bau der Wohnung dieses die Norm war. Ich verstehe das so: Eine alte von 1955 gemachte Deckenverkabelung darf unendlich lange als *in Ordnung* angesehen werden, auch wenn die heutige Norm anderes vorschreibt. Strom wird doch heute anders/intensiver/stärker (weiß grad nicht wie ich das formulieren soll) genutzt als 1955. Gibt es echt keine Vorschrift, die eine Anpassung an neue Normen vorschreibt? Lebe ich dann in einer möglicherweise strom- und lebensgefährlichen Wohnung?

    Bei 4 Deckenverkabelungen sind immerhin 2 mit Erdung, aber im Flur und Wohnzimmer nur 2erdig! Müssen diese beiden Deckenverkabelungen dann angepasst/renoviert werden? In dem Mansardenzimmer ist das Kabel in der Decke neu verlegt (ca. vor 5 Jahren), leider auch 2adrig. Hier müsste dies also geändert werden?

    Gilt das für a l l e Installationen? Was ist mit der Kabelverlegung im Bad oberhalb der Kachelkante (s. Foto)? War das irgendwann mal die Norm und muss ich das deshalb heute nun akzeptieren? EschtWahr?

    Ich wäre Dir dankbar, wenn Du mir da noch mal ein paar Hinweise geben könntest.
     
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