Plomben am Stromzähler usw wegen Sanierung entfernt -> neue Plomben machen lassen.

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  1. #21 Bluecat, 19.05.2011
    Bluecat

    Bluecat Strippenzieher

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    AW: Plomben am Stromzähler usw wegen Sanierung entfernt -> neue Plomben machen lassen

    Ist interne Abrechnung verboten?
    Warum gbt es dann Zähler im Fachhandel, die geeicht sind und bei denen steht "Für Abrechnungszwecke zugelassen"

    Dass die Stadtwerke sowas nicht gerne sehen (weil sie dann weniger Grundgebühren einnehmen und die Leistung nicht zum "Kleinverbrauchertarif" verkauft wird) ist klar.

    Mit einem gemeinsamen Anschluss kommen wir schon in den "Großverbrauchertarif" statt 3x den Kleinverbraucher oder Haushaltstarif zu zahlen.

    Richtige Abrechnung, Centgenau, und mit Rechnung machen wir außerdem eh nicht.
    Es geht nur drum, den Verbrauch anteilsmäßig auf die Bewohner umzulegen. Ist ja alles innerhalb der Familie. Bei der Heizung läuft das genauso.

    Das mit dem Strom wäre bei externer Vermietung ohnehin das geringste Problem. Da ist zuerst mal noch eine baurechtliche Hürde, Offiziell sind hier 3 Wohnungen gar nicht erlaubt, sondern nur 2. Der ausgebaute Dachoboden zählt daher nur als Zimmer und ist der Hauptwohnung zugerechnet. Familienintern kein problem, einen externen Mieter könnte man da aber nicht reinholen.
     
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  3. #22 Jörg67, 19.05.2011
    Jörg67

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    AW: Plomben am Stromzähler usw wegen Sanierung entfernt -> neue Plomben machen lassen

    Solange das in der Familie bleibt, und ihr wollt euch doch nur im Verbrauch kontrollieren, mehr wollt ihr ja nicht, oder ;) - kannst Du dir da Zwischenzähler einbauen bis der Arzt kommt. Und wenn der Sohnemann Vattern mal Kohle in die Hand drückt als Unkostenbeteiligung, geht das auch keinen was an. Eine Eichmarke braucht dafür auch niemand.

    Schwierig wird es erst bei Mietern und offizieller Weiterberechnung, die ist dir i.d.R. vertraglich untersagt, und der Zähler muß geeicht sein, sonst wäre es ein Verstoß gegen das Eichgesetz.
     
  4. #23 Hemapri, 19.05.2011
    Hemapri

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    AW: Plomben am Stromzähler usw wegen Sanierung entfernt -> neue Plomben machen lassen

    Es geht nicht ums Eichgesetz. Der Weiterverkauf von elektrischer Energie ist per Gesetz und auch gemäß den AGB der Stromlieferanten verboten. Dabei ist es völlig gleich, wie genau oder ob geeicht oder ungeeicht der Zähler ist.

    MfG
     
  5. #24 Jörg67, 19.05.2011
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    Daß der Weiterverkauf per Gesetz untersagt ist, ist mir neu. Hast Du dafür eine Quellenangabe?
     
  6. #25 schosch, 20.05.2011
    schosch

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    AW: Plomben am Stromzähler usw wegen Sanierung entfernt -> neue Plomben machen lassen

    Hi, ich hab zwar auch mal was gelesen im Mietrecht irgendwo das man den Strom nicht weiterverkaufen darf, aber ob das irgendwo in einem Gesetz steht...ka...
    sicher ist aber , wenn jemand intern Strom weiterverkaufen würde, dann muss er mindestens mal ein Gewerbe anmelden sonst gibt das einen wegen Steuerhinterziehung und die spaßen da nicht....
     
  7. #26 Hemapri, 21.05.2011
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    Hemapri Strippenstrolch

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    AW: Plomben am Stromzähler usw wegen Sanierung entfernt -> neue Plomben machen lassen

    Man schaue in den Vertrag mit seinem Stromlieferanten. Da sollte das drin stehen.

    MfG
     
  8. #27 Jörg67, 21.05.2011
    Zuletzt bearbeitet: 21.05.2011
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    Du weißt es also selbst nicht.

    Daß es vertraglich untersagt ist, so weit war ich bereits. Wie heißt das ominöse Gesetz denn nun, in dem das stehen soll?
     
  9. #28 Kaffeeruler, 21.05.2011
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    AW: Plomben am Stromzähler usw wegen Sanierung entfernt -> neue Plomben machen lassen

    such mal die Allgemeine Vereinbarungen (AGB) zum Strom- bzw. Erdgasliefervertrag bei deinem Versorger

    da steht dann z.B wie in diesem unter 2.4 der zutreffende passus
    http://www.stadtwerke-erkrath.de/files/agb-strom-und-erdgas-lieferung_2.pdf

    <also wie immer das kleingedruckte> :D

    Mfg Dierk
     
  10. #29 Jörg67, 21.05.2011
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    AW: Plomben am Stromzähler usw wegen Sanierung entfernt -> neue Plomben machen lassen

    Jo, das ist der vertragliche Teil

    Lieferung an Dritte bedarf der Zustimmung der Stadtwerke

    Er behauptet aber, dies sei gesetzlich verboten, das ist etwas ganz Anderes. Wenn man ein Gesetz in den Raum stellt, sollte man das auch benennen können. Ich warte mal weiter :D
     
  11. #30 Kaffeeruler, 21.05.2011
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    AW: Plomben am Stromzähler usw wegen Sanierung entfernt -> neue Plomben machen lassen

    Da steht nix von Gesetz.. es ist ne AGB und kein Gesetz wobei ne AGB gesetzlich eingegrenzt ist. Ich glaube nicht das man im BGB od so einen § für ein Produkt findet bzw. dessen Vertrieb
    Aber bei Vertragsrecht usw. habe ich gefehlt, da war die Eisdiele doch angenehmer :D

    mfg Dierk
     
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