Steckdosennachrüstung und FI-Pflicht

Diskutiere Steckdosennachrüstung und FI-Pflicht im Grundlagen der Elektroinstallation Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Hallo Zusammen, Ich hab ein paar Fragen zur FI-Pflicht bei Steckdosen, bzw. Steckdosennachrüstung. 1. Über google hab ich gefunden, dass ab...

  1. #1 Jabbadabbadu, 31.08.2011
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    Hallo Zusammen,

    Ich hab ein paar Fragen zur FI-Pflicht bei Steckdosen, bzw. Steckdosennachrüstung.

    1.
    Über google hab ich gefunden, dass ab 1.2.2009 das gesamte Leitungsnetz FI-abgesichert werden muss.
    Wir haben vom Bauträger Anfang 2009 ein fertiges Haus gekauft (Elektrik ist vermutlich von 2008), Erstbezug war aber erst Anfang März 2009.
    Ist es hier korrekt, dass nur Bad und Wohnen (mit Außensteckdose) FI-abgesichert sind, der Rest aber nicht? Also was ist der Stichtag, der Einbau der Elektrik oder der Erstbezug? Falls es der Erstbezug sein sollte, gibt es Quellen zum nachlesen?

    2.
    Kabelanschluss: Der wurde definitiv erst nach dem 1.2.2009 installiert, bei dem ganzen Kabelgedöns ist auch eine Doppelsteckdose dabei. (Für Verstärker und Kabelmodem, angeschlossen an ner bestehenden Sicherung im Sicherungskasten). Hätte da ein FI-Schalter mit eingebaut werden müssen?

    3.
    Wir leiden etwas an Steckdosenmangel. Da wir teilweise Betonwände haben will ich nicht bohren und würde gerne die ungenutzen Fernsehkabelanschlüsse in Steckdosen umwandeln (lassen;)).Also jetzt: Telefondose, Kabeldose, Steckdose, Plan: Telefondose, Steckdose, Steckdose. Ist sowas möglich? Wenn ja, spricht dann irgendwas dagegen, dass ich an beide Steckdosen noch eine Verteilerleise anschliesse?
    Ebenfalls würde ich gerne 2 unserer Lichschalter umbauen (Jetzt: 2fach Abdeckrahmen, Wippe oben, Wippe unten, Plan: Doppelwippe oben, Steckdose unten). Ist das denkbar, oder soll ich mir die Idee aus nem Lichtschalter ne Steckdose zu machen gleich abschminken? Für die neuen Steckdosen müssten dann in den Sicherungskasten zusätzliche FI-Schalter rein, richtig?

    4.
    Hat irgendjemand eine Hausnummer für mich was 3. kosten dürfte?

    Danke schonmal.
     

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  3. fuchsi

    fuchsi Hülsenpresser

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    AW: Steckdosennachrüstung und FI-Pflicht

    FI Pflicht besteht eigentlich bereits ab Juli 2007. Lediglich Anlagen, die sich zu diesem Zeitpunkt bereits in Planung befanden, konnten unberücksichtigt bleiben. Mit 1.2.2009 ist auch deise Übergangsfrist endgültig abgelaufen. Und private Häuser hat diese Übergangsfrist kaum betroffen, denn wer plant bitte 2 Jahre allein die elektrische Anlage eines EFH. Nun ja. Wir Österreicher denken eigentlich bereits seit Jahrzehnten daran FIs einzubauen. Wir fragen nicht ob, sondern wievikele zu verbauen sind.

    Ich finde es extrem Hinterwäldlerisch, dass es nach wie vor Elektrikerbetriebe in Deutschland gibt, die den RCD nach wie vor als böse ansehen. Höchstwarscheinlich, weil dieser eine österr. Erfindung ist.


    Zu Deinen weiteren Fragen.

    eine 3 Dose mit Post,Kabel,Steckdose könnte man durchaus auf 2 Steckdosen umrüsten. Dabei wäre jedoch zu beachten, wo die Leitung des Kabelsignals in die Dose eingeführt wurde. Es ist nicht erlaubt, dieses hinter der (neuen) Steckdose einfach umzubiegen, und seitlich heruaszuführen (230V und Signalleitungen haben in einer Dose nichts gemeinsam verloren!!!!)

    Ob man aus 2 Schalter eine Doppelwippe (Serienschalter) und eine Steckdose machen kann, kann man pauschal so nicht sagen. Dazu müsste man nachscheuen, ob da alle benötigten Drähte vorhanden sind. Höchstwarscheinelich wird der N_Leiter fehlen.

    Zu den Kosten kann ich nichts sagen.
     
  4. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    AW: Steckdosennachrüstung und FI-Pflicht

    1903 von Schuckert in Nürnberg erfunden. Ich wusste gar nicht das Ösiland bis Nürnberg ging.
    Liegt wahrscheinlich daran, das die hälfte der Häuser über klapprige Holzmaste mit Strom versorgt wird, die bei jedem Schneesturm umfallen.
    Wenn es 2008 gebaut wurde, kann es durchaus schon 2007 vor dem Stichtag geplant wurden sein.
     
  5. ego

    ego Freiluftschalter

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    AW: Steckdosennachrüstung und FI-Pflicht

    Bei der Übergangsfrist handelte es sich nicht wie sonst um eine Frist in der geplante Anlagen ausgeführt werden durften, diesmal durfte bis zum letzen Tag ohne FI installiert werden. Jede Steckdose aber, welche nach dem Stichtag installiert wurde, muss über FI laufen.

    Ansonsten sei gesag: Nimm ein paar Euro in die Hand, und lass die Anlage so umverdrahten, dass sie komplett über (imho hier sinnvoll 2weitere 4pol.) Fi läuft.
     
  6. #5 Elektro, 31.08.2011
    Elektro

    Elektro Super-Moderator
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    bei dieser Norm wurde diese Bedingung nicht mehr gefordert. Die Übergangsfrist galt ohne Ausnahme für alle Anlagen
     
  7. #6 Strippentod, 31.08.2011
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    Strippentod Freiluftschalter

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    Wenn die Steckdose ebenfalls erst nach dem Datum installiert worden ist, dann definitiv JA.
    Kann man pauschal auch nicht so beantworten. Man müsste z.B. wissen ob
    a) es ner 3er Kombination ist
    b) die Antennendose ne Durchgangsdose ist
     
  8. #7 Hemapri, 01.09.2011
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    AW: Steckdosennachrüstung und FI-Pflicht

    Es sind aber auch Ausnahmen von der Regel zulässig, z.B. wenn eine Steckdose nicht frei zugänglich oder ausschließlich für einen bestimmten Verwendungszweck vorgesehen ist. Bei einer Steckdose nur für die BK-Technik würde man das gegebenfalls so auslegen können.

    MfG
     
  9. #8 Kaffeeruler, 01.09.2011
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    Und ich plane im nächsten Bau alle Steckdosen fest ein für Stehlampe, GS, KT, WM, Wecker, TV,PS3, Bügeleisen, Fön, Mixer, MW, WT, Handy, Tel, Ventilator usw.

    Leider berufen sich zu viele auf dieses Schlupfloch was sicherlich anders gedacht war. Zu 99% ist es nur ne ausrede zum Geld sparen, aber was ist Sicherheit schon wert wenn der billigste den Auftrag bekommt?

    Mfg Dierk
     
  10. #9 Jörg67, 01.09.2011
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    Jörg67 Freiluftschalter

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  11. fuchsi

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    AW: Steckdosennachrüstung und FI-Pflicht

    Tja. Tatsächlich. Irgendwer hat mir den Floh ins Ohr gesetzt, dass seie ein österr. Erfindung. Na egal.

    Die Übergangsfrist, war tatsächlich eine Stichtagsübergangsfrist? Ist doch sinnfrei, da überhaupt von einer Übergnagsfrist zu sprechen.

    Ich finde es eigentlich idioitisch heutzutage noch herumzudisskutieren, ob nun gewisse Steckdosen nicht der FI Pflicht unterliegen.
    Warum sollte man dies tun. Wirkliche FI Fehlauslösungen kommen NIEMALS vor. Wenn er auslöst, so hat das auch seinen Grund (der meist im Herumdoktorn des Hausherrn and er elektrischen Anlöage zu suchen ist)
     
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