Hallo Kai,
Die Angabe hatte ich schon im 1 Beitrag gemacht siehe DIN 18015
Noch mal die Links
Link 1
http://www.europa-lehrmittel.de/html...n/17AAUSST.pdf
Link 2
BauNetz-Infoline Elektro --- Elektroinstallation, Elektrotechnik, Gebäudesystemtechnik, Schaltungsanlagen, Blitzschutz, Überspannungschutz, Klingelanlagen, Hausanschluss, Sprechanlagen, Alarmsysteme, Hauskommunikation, Bussysteme, Kabel, Leitungen, S
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Rechtsverbindlichkeit von DIN-Normen
Rechtsverbindlichkeit <br>von DIN-Normen
Wenn im Vertrag kein Hinweiß auf DIN 18015 steht, kann es anders gemacht werden.
Verträge mit Texten wie "Anlehnung an DIN ..." lassen vieles offen.
Vor Gericht kann jedoch DIN als Stand der Technik angesehen werden.
Leider sind mir keine Urteile im Neubau bekannt.
Im Altbau gibt es ein Urteil das deutlich unter DIN liegt.
Urteil des VIII.*Zivilsenats vom*26.7.2004 -*VIII*ZR*281/03*-
Außerdem gibt es noch Hea oder RAL die dazu Vorgaben machen.
Verbindlichkeit nur wenn im Vertrag.
Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung ...
Weitere Quellen
Zitat aus dem 2 Link oben Quelle BauNetz
"Nach VOB muss die Mindestausstattung nach DIN 18015-2 eingehalten werden"
Also kommt auch noch die VBO in des Spiel.
Was macht mann in der Praxis?
Am Besten vor Vertrag alles genau Besprechen und Schriftlich festlegen.
Auf eine Installtion die nicht nach DIN ist, extra Hinweisen.
Gruß Elektro



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