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Thema: Bestandschutz

  1. #1
    idefix83 ist offline Neuer Benutzer
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    Blinzeln Bestandschutz

    Hi,

    ich höre speziell in letzter Zeit immer häufiger das Wort "Bestandschutz" aus dem elektrischen Bereich.
    Doch kann mir leider niemand sagen,pb in der DIN,BetrSichV,TRBS,etc. etwas von einem Bestandschutz drin steht.

    Grundsätrzlich gilt der Bestandschtuz nämlich im Baurecht,aber nicht in der Elektrotechnik.

    Entgegen einiger "alteingesessener" Elektriker die sagen,meine ANlage ist zwar alt,entspricht aber den damaligen Normen,sage ich nein denn durch Revisionen,Wartungen muss doch festgestellt werden,dass ggf. eine Gefährdung für den Menschen entstehen könnte und man dadurch die ANlage auf den aktuellen Stnad der TEchnik zu bringen hat.

    In der BetrSichV steht beispielsweise dass der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen hat, dam it die Arbeitsmittel während der gesamten Benutzungsdauer den Anforderungen der Absätze 1 bis 4 entspricht(wo genau beschrieben ist dass die ANlage auf den akktuellen Stnad dr Technik zu bringen ist.

    Die TRBS 1112 verlangt vom Unternehmer, dass jede Instandhaltung und Wartung geplant und voin ihrem Gefährdungspotenzial her bewertet wird. Daraus sind Schutzmaßnahmen abzuleiten, die die Sicherheit der Beschäftigten gewährleisten. Ein nicht vorhandener Berührungsschutz z.B. wird bei einer Gefährdungsbeurteilung erkannt. Darauf muss angemessenr eagiert werden.

    Was ist e4ure Meinung zum Thema Bestandschutz???

    Gruß
    ide

  2. #2
    elo22 ist offline Boardinventar Lasteinschalter
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    Standard AW: Bestandschutz

    Zitat Zitat von idefix83

    ich höre speziell in letzter Zeit immer häufiger das Wort "Bestandschutz" aus dem elektrischen Bereich.
    Von Leuten die keine Ahnung haben…


    Zitat Zitat von idefix83
    Grundsätrzlich gilt der Bestandschtuz nämlich im Baurecht,aber nicht in der Elektrotechnik.
    Eben, sowas gibt es nicht.

    Zitat Zitat von idefix83
    Entgegen einiger "alteingesessener" Elektriker die sagen,meine ANlage ist zwar alt,entspricht aber den damaligen Normen
    Und damit gut.

    Zitat Zitat von idefix83
    sage ich nein denn durch Revisionen,Wartungen muss doch festgestellt werden,dass ggf. eine Gefährdung für den Menschen entstehen könnte und man dadurch die ANlage auf den aktuellen Stnad der TEchnik zu bringen hat.
    Dein Ansinnen in allen Ehren aber dazu gibt es keine Verpflichtung.

    Zitat Zitat von idefix83
    In der BetrSichV steht beispielsweise dass der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen hat, dam it die Arbeitsmittel während der gesamten Benutzungsdauer den Anforderungen der Absätze 1 bis 4 entspricht(wo genau beschrieben ist dass die ANlage auf den akktuellen Stnad dr Technik zu bringen ist.
    Das sind aber zwei paar Schuhe.

    Lutz

  3. #3
    Avatar von Kaffeeruler
    Kaffeeruler ist offline Super-Moderator Lasteinschalter
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    Standard AW: Bestandschutz

    Zitat Zitat von idefix83 Beitrag anzeigen
    Die TRBS 1112 verlangt vom Unternehmer, dass jede Instandhaltung und Wartung geplant und voin ihrem Gefährdungspotenzial her bewertet wird. Daraus sind Schutzmaßnahmen abzuleiten, die die Sicherheit der Beschäftigten gewährleisten. Ein nicht vorhandener Berührungsschutz z.B. wird bei einer Gefährdungsbeurteilung erkannt. Darauf muss angemessenr eagiert werden.

    Was ist e4ure Meinung zum Thema Bestandschutz???

    Gruß
    ide
    TRBS, kann man sich in die "Haare" schmieren wie die VDE auch denn was ist der Unternehmer ?

    Richtig, nen Kaufmann...
    Solange die Unternehmer über den Fachleuten stehen bzw. keinerlei Konsequenzen befürchten müssen wird man es schwer haben mit Vorschriften Argumentieren zu können

    Thema Bestandsschutz:

    Auch wenn es den Begriff net gibt nutze ich ihn auch, weil ihn jeder versteht und wenn man es richtig nageht ist er ein gutes Argument für eine Erneuerung.

    Und solange die Anlage den damaligen Vorschriften entspricht, keine Gefahr davon ausgeht ( Sichtkontrolle bringt schon enorm viel, VDE Messung ) und sie den ansprüchen genügt muss man net gleich immer alles erneuern wollen.
    Sicherlich sollte man immer Versuchen ein + an Sicherheit rein zu bringen, wie z.B FI Schutz, (Not)Beleuchtung
    ich kenne Anlagen die haben 50jahre auf dem Buckel und sehen aus wie geleckt, ebenso gibt es Anlagen die net mal die Inbetriebnahme verdient haben

    In der BetrSichV steht beispielsweise dass der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen hat, dam it die Arbeitsmittel während der gesamten Benutzungsdauer
    Werkzeuge und Masch. an die heutigen Normen anpassen zu wollen kann auch schnell nach hinten losgehen. Ein Gebiet wo man sich selbst Fragen muss ob man das wirklich kann und was das ganze kostet

    Mfg Dierk



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    Ich bin der glücklichste Mensch auf dieser Erde. Ich darf jeden Tag in den Zirkus gehen und bekomme auch noch Geld dafür

  4. #4
    Avatar von bigdie
    bigdie ist offline Boardinventar Lasteinschalter
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    Standard AW: Bestandschutz

    Den Begriff Bestandsschutz gibt es nicht, es gibt aber keinen Zwang, Anlagen, die nach der Norm errichtet wurden, die zum Errichtungszeitpunkt galt in irggendeiner weise nachzurüsten, wenn sie auch heute noch der damaligen Norm entspricht.
    Und das ist auch gut so und gilt praktisch in allen Bereichen. Sonst gäbe es auf unseren Straßen keinen Oldteimer, auf der Schiene keine Dampflock, und keine konventionelle Drehbank oder Fräsmaschine mehr in irgend einem Betrieb.
    Und deine Elektro, Wasser, Abwasser und Heizungsinstallation müßtest du alle 5-10 Jahre komplett erneuern.
    PS. Da es schon nachfragen gab. Wer meine Mäuse mal größer sehen will: www.frankdistler.de/images/maeuse.jpg

  5. #5
    Avatar von Strippentod
    Strippentod ist offline Boardinventar Lizenz zum Löten
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    Standard AW: Bestandschutz

    Zitat Zitat von bigdie Beitrag anzeigen
    Den Begriff Bestandsschutz gibt es nicht
    Genau, es gibt nur eine "Nicht-Umrüstpflicht"
    Feierabendbrigade OST / Abteilung: Niederspannungsanlagen bis 1000 V


  6. #6
    Avatar von Kaffeeruler
    Kaffeeruler ist offline Super-Moderator Lasteinschalter
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    Standard AW: Bestandschutz

    Bei uns in der Firma könnte es auch lauten

    Solange es net brennt ist es noch neu
    Kotzt mich persöhnlich oft an aber ich kann die Welt auch net an einem Tag retten.. 40jahre Bestandspfusch kann man net mal eben beseitigen. Funktion geht eben über Vorschriften in der kalkulation

    Mfg Dierk



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  7. #7
    ego
    ego ist offline Boardinventar Lasteinschalter
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    Standard AW: Bestandschutz

    Den Begriff Bestandsschutz gibt es nicht
    Nun, das stimmt ja so nicht, schliesslich weiss jeder, was da mit gemeint ist. Nur weil nicht eben jenes Wort in der VDE auftaucht sich jedes mal einen darauf zu kloppen "das es das somit auch nicht gibt" führt doch eigentlich zu nichts.

  8. #8
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    Hölle ! neuer wohnort Lummerland, schön hier
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    Standard AW: Bestandschutz

    ja richtig ! jeder weis was gemeint ist. ist aber leider völlig falsch in der elektrotechnik. nur weil irgendjemand mal den begriff in den mund nahm wurde daraus ein jahrzenhte langer schuh daraus. mittlerweile wird ja nun fast auf jedem lehrgang einmal darauf eingegangen und das ganze mal kurz und schnell zu erklären wie es sich eigentlich beläuft. das wort an sich macht nur eins. schön klingen wenn man es ausspricht um seinen standpunkt zu rechtfertigen. jeder angehende und jeder fachmann sollte wissen, das nur bei erweiterung oder erneuerung die anlage auf den neusten stand der technik zu bringen ist.
    The 3 Phasen Fredi himself ! Einer von der härtesten. Einfach kann jeder.

  9. #9
    idefix83 ist offline Neuer Benutzer
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    Standard AW: Bestandschutz

    Hey vielen Dank für die Beteiligung zu diesem Thema...

    Ich sage ja nciht dass jede Anlage umgerüstet werden muss,ich habe mich wohl nicht deutlich ausgedrückt,aber sofern eine wesentliche Veränderung der Anlage/Installation vorliegt...dann muss ich einen Rundumschlag machen und kann nicht sagen, ich erneuer die UV und lasse die Steigleitungen aus den 60ern im wohnzimmer noch liegen


    mfg

  10. #10
    Avatar von bigdie
    bigdie ist offline Boardinventar Lasteinschalter
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    6.229

    Standard AW: Bestandschutz

    dann muss ich einen Rundumschlag machen und kann nicht sagen, ich erneuer die UV und lasse die Steigleitungen aus den 60ern im wohnzimmer noch liegen
    und wie weit willst du dann gehen, bis zum Zählerschrank, der HA-Sicherung oder bis zum Trafo
    PS. Da es schon nachfragen gab. Wer meine Mäuse mal größer sehen will: www.frankdistler.de/images/maeuse.jpg

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