PE als L1

Diskutiere PE als L1 im Grundlagen der Elektroinstallation Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Hallo zusammen, zu meiner Person, bin ausgelernter Elektroinstallateur, habe aber seit Ende 1982 wenig in diesem Beruf zu tun gehabt. Jetzt geht...

  1. Corwyn

    Corwyn Neues Mitglied

    Dabei seit:
    13.02.2012
    Beiträge:
    2
    Zustimmungen:
    0
    Hallo zusammen,

    zu meiner Person, bin ausgelernter Elektroinstallateur, habe aber seit Ende 1982 wenig in diesem Beruf zu tun gehabt.
    Jetzt geht es um die Wohnung unserer Tochter, welche m. E. mehrere Mängel aufweist.
    Das Mehrfamilienwohnhaus wurde in den 50ern gebaut. Modernisierung war bei Heizung und Elektrik anscheinend nie gegeben.
    Der gravierenste Mangel besteht m. E. bei der Esszimmerlampe. Diese sollte ich mit einer neuen Lampe ersetzen. Nachdem ich feststellte, dass der PE (grüngelb) als L1 gebraucht wurde, ein brauner draht ohne Funktion ist, habe ich die Installation der Lampe abgebrochen und die Elektroinstallation in der Wohnung mal genauer betrachtet.
    Habe dann gesehen, dass das Bad nicht mit FI abgesichert ist. Es waren zudem noch einige andere ‚Kleinigkeiten’ zu beanstanden, wie z. B. das Licht in der Küche.
    Habe das der Vermieterin geschrieben, alles im Wohlwollen, also keine Drohungen oder ähnliches und alles mit Fotos hinterlegt.
    Mittlerweile weiß ich, dass ein Schreiben von ihrem RA an mich unterwegs ist.

    Kann mir jemand sagen, ob ich richtig lag mir meinem Schreiben?
    Gibt es andere Stellen an die ich mich wenden kann? Habe irgendwo im I-Net gelesen, dass solche Sachen der Gebäudeversicherung gemeldet werden sollen.

    Danke
     
  2. Anzeige

    Schau mal hier: PE als L1. Dort wird jeder fündig!
    Registrieren bzw. einloggen, um diese und auch andere Anzeigen zu deaktivieren
  3. #2 Nobody768, 13.02.2012
    Nobody768

    Nobody768 Leitungssucher

    Dabei seit:
    25.01.2012
    Beiträge:
    167
    Zustimmungen:
    0
    AW: PE als L1

    Hallo und Welcome,

    wenn du einen guten Mieterschutzbund in deiner Nähe hast, würde ich mich bei denen mit deinem Anliegen melden.

    MfG Nobody768
     
  4. fuchsi

    fuchsi Hülsenpresser

    Dabei seit:
    19.08.2010
    Beiträge:
    262
    Zustimmungen:
    0
    AW: PE als L1

    Verständigung der Vermieters ist schon mal ein richtiger Weg.

    Wenn Dein Brief wohlwollend und ohne Drohungen/Forderungen gehalten ist, und nur dne Iststand mit Fotos dokumentiert, kannst Du wohl dem Beif des Hernn Anwaltes gelassen entgegensehen.

    Zumindest hast Du damit die bestätigung in der Hand, dass der vermieter Deine Ist-Stand Dokumentantion erhalten hat.
     
  5. #4 süddeutshland_elektriker, 14.02.2012
    süddeutshland_elektriker

    süddeutshland_elektriker Spannungsgeprüft

    Dabei seit:
    18.01.2012
    Beiträge:
    1.129
    Zustimmungen:
    1
    AW: PE als L1

    @Te: Wenn Deien Tochter da binnen der letzen Jahre neu eingezogen ist, hast du gute Chancne via mieterbund zumindest die Nachrüstung von FI (RCD)-Steckdosen im Bad hinzurkriegen.
    Denn Bestandsschutz greift hier nicht-- (die Neuvermietung nach ca. 1985 setzte schon FI zumindest im Bad voraus) zwingt auch den Vermieter, den Elektriker kommen zu lassen.

    Wenn allerdigns auf Deinen (ich nehme mal an freundlichen Brief) die Vermieterin nur mit dem RA reagiert: Das ist normal, als Vermieter ist man zu 95% der Fälle Mitglied im "Verband der Haus und Grundbestzer", und da ist im Jahresbeitrag der Rechtsbeistand inkludiert. Getreu dem urdeutschen Motto "Wenn ich dafür schon bezahlt habe, will ich auch das die was für mich tun": RA beauftragen.

    Dann wird das ein lustiges Mietverhältnis werden. Geh mal davon aus, das der RA in juristischem Kauderwelsch was von "Bestandsschutz (den es als Rechtsbegriff in der E-Installation so nicht gibt, er es als pseudokompetenter Rechts-Fachmann eigentlich besser wissen müsse), etc. blablabla abspeist mit dem Fazit "Das gehört so, da ist alles so wie es sein darf und erlaubt ist". Wie Fuchsi schon richtig sagt: Diesem Schreiben kannst Du mit größter Gelassenheit *) entgegensehen.

    Zwei Dinge aus der Lebenserfahrung:

    Manche Vermieter haben allerdings generell Schwierigkeiten, sich einfach mal vernünftig von Mensch zu Mensch zu unterhalten.

    Und die allermeisten Vermeiter wollen keinesfalls mehr als unbedingt nötig in die Immobilie investieren -- denn das schmälert die Rendite des Vermieters. Nichts, aber auch garnichts schmerzt ihn



    *) "...Größte Gelassenheit entgegensehen..." steht in juristischen Schreiben, wenn der Volksmund es so formulieren wird: "Das geht mir total am A....h vorbei, aber sowas von total.."

    Aber klingt doch irgendwie hübscher verpackt vom Anwalt, gell .-)
     
  6. #5 Kaffeeruler, 14.02.2012
    Kaffeeruler

    Kaffeeruler Administrator
    Mitarbeiter

    Dabei seit:
    23.12.2007
    Beiträge:
    11.711
    Zustimmungen:
    704
    AW: PE als L1

    Wo steht das? Dies würde meiner Einschätzung nach min. 1/3 aller "Altbauten" für unzulässig erklären

    Mfg Dierk
     
  7. #6 süddeutshland_elektriker, 14.02.2012
    süddeutshland_elektriker

    süddeutshland_elektriker Spannungsgeprüft

    Dabei seit:
    18.01.2012
    Beiträge:
    1.129
    Zustimmungen:
    1
    AW: PE als L1

    Die Rechts-Quelle (Grundlage, Urteile, Gesetzesauslegungen etc.): Weiß ich nicht auswendig.
    Aber jeder Mieterverein hat das parat.
    Es ist dort ein Standardthema.

    Das ist halt der Unterschied ob Du privat in einer Wohnung prä 1973 wohnst. Oder Du diese Wohnung (mehr oder minder regelmäßig) vermietest.


    > Dies würde meiner Einschätzung nach min. 1/3 aller "Altbauten" für unzulässig erklären


    Tja, Du kennst ja sicherlich: Wo kein Kläger, da richtet kein Richter.
    Geh davon aus das 99% der Mieter glücklich wenn die Lampe im Zimmer einschaltbar ist, und die Ihnen egal ob der Strom über einen grün-gelben, blauen oder sonst wie farbigen Draht kommt.
     
  8. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

    Dabei seit:
    30.04.2009
    Beiträge:
    21.156
    Zustimmungen:
    811
    AW: PE als L1

    Und selbst wenn das irgendwo stände, gilt das nur für Steckdosenstromkreise. Da ist dan ganz schnell die Steckdose weg und ein Blinddeckel drauf, ob dir das dann so recht ist?
     
  9. Corwyn

    Corwyn Neues Mitglied

    Dabei seit:
    13.02.2012
    Beiträge:
    2
    Zustimmungen:
    0
    AW: PE als L1

    Danke erstmal, ich melde mich wieder, wenn ich den Brief des RA habe.
    MfG Hardy
     
  10. #9 andi2206, 14.02.2012
    andi2206

    andi2206 Spannungstauglich

    Dabei seit:
    15.01.2012
    Beiträge:
    983
    Zustimmungen:
    33
    AW: PE als L1

    Hallo
    Das Thema Bestandschutz ist ein schwieriges Thema.

    Da gibt es Verkäufer, die allen erklären, mann muß das sofort ändern, weil es nicht mehr zulässig ist, den Kunden ein schlechtes Gewissen machen, weil sie ja was verdienen wollen.
    Nur wenn Gefahr besteht, mus was gemacht werden.
    Beispiele aus der Praxis
    Beispiel 1
    Zähleranlagen: Wieviele alte Zähleranlagen, teilweise noch aus den 50er Jahren gibt es.
    Und die EVUs verlangen nicht das sie ausgewechslet werden, Begründung EVU, sie wurden damals nach dem Stand der aktuellen
    Vorschriften errichtet. Umbau nur, wenn was geändert wird.

    Beispiel 2
    Brandmeldeanlagen: Selbst die Berufsfeuerwehr bei uns verlangt keine Umrüstung bestehnder Anlagen nur weil sich jedes Jahr die Vorschriften ändern.
    Mitarbeiter der Brandschutzdirektion verwenden dazu immer das Wort "Bestandschutz".
    Wir betreuen ein Objekt, in dem eine Uralte Brandmeldeanlage eingebaut ist, und das weiß die Feuerwehr, es gibt aber nie
    Auflagen, das hier was neues eingebaut werden muß.
    Sogar in Gastanklagern, wo viele Behörden mitreden dürfen, muß nichts gewechselt werden.

    3. Beispiel
    Brandschutz: Ich habe schon mehrere Gutachten gesehen, wo drinsteht, die Brandschottungen wurden nach damaligen Vorschriften erstellt, und müssen
    nicht gewechselt werden. Außer sie sind defekt.

    4 Beispiel
    Ich Arbeite oft in Flüssiggastanklagern, und hier herschen ganz andere Vorschriften als im Hausbau.
    Die Anlagen werden alle 2 Jahre komplett vom Maschinen und Elektro TÜV überprüft.
    Auch hier haben sich seit der Errichtung die Vorschriften schon oft geändert.
    Es muß deshalb trotzdem nichts umgebaut werden, weil hier der Bestandschutz greift.

    Was macht Ihr denn, wenn Ihr den Auftrag habt, ein Lampe anzuschliesen, und ihr stellt fest, das im Haus nur Klassische Nullung exestiert?
    Sagt Ihr wirklich dem Auftraggeber, das Ihr die Lampe so nicht anschließen dürft, weil Klassische Nullung seit 40 Jahren verboten ist.
    Macht Ihr Ihm eine Angebot, die komplette Verkabelung zu erneuern in seiner Anlage, nur weil er eine neue Lampe braucht?
    Denkt mal darüber nach.
    Und schaut euch mal um, wie sieht es bei euch Zuhause aus.
    Ihr al Fachleute wisst von den Vorschriften, von den Neuerungen die jedes Monat kommen.
    Ändert Ihr immer sofort alles ab?

    andi2206
     
  11. #10 Nobody768, 14.02.2012
    Zuletzt bearbeitet: 15.02.2012
    Nobody768

    Nobody768 Leitungssucher

    Dabei seit:
    25.01.2012
    Beiträge:
    167
    Zustimmungen:
    0
    AW: PE als L1

    Naja, in seinem Eigenheim kann man es ja machen, wie man möchte. Man sollte sich natürlich auch dort an die Normen etc halten. Und wenn man beim Kunden ist, schließt man die Lampe an und weist auf die Mängel hin, meistens wird eh abgeblockt, aber man hats gesagt und so hat man seine Schuldigkeit getan. So wirds ja oft in der Praxis gemacht. Wenn man aber eine Anlage mit klassischer Nullung erweitern soll, ist das nicht zulässig, da man ja nach den aktuellen Normen handeln muss/sollte. Ergo muss man den neuen Teil nach neuen Normen erstellen, oder das Ganze abbrechen, wenn der Kunde es nicht normgerecht haben will. Das wäre a.) konsequent und b.) rechtlich einwandfrei.
     
Thema:

PE als L1

Die Seite wird geladen...

PE als L1 - Ähnliche Themen

  1. Hausinstallation als TT Netz ausgelegt im örtlichen TN-C Netz

    Hausinstallation als TT Netz ausgelegt im örtlichen TN-C Netz: Hallo Zusammen, wir haben ein Haus aus den Ende 70ern gekauft. Die Elektrik ist genauso alt und wirft einige Fragen für mich auf. Die erste...
  2. TT-Netz als TN angeschlossen

    TT-Netz als TN angeschlossen: Hallo zusammen, als neues Mitglied im Forum starte ich direkt mit einer Frage, vorher war ich nur stiller Mitleser. Zur Vorgeschichte, als...
  3. Wechselschaltung Schalter falsch ausgetauscht

    Wechselschaltung Schalter falsch ausgetauscht: Hallo zusammen, habe eine Wechselschaltung, im genaueren eine Lampe, die von 3 verschiedenen Lichtschaltern aus bedient werden kann (soll). Habe...
  4. LS als Hauptschalter in Unterverteilung

    LS als Hauptschalter in Unterverteilung: spricht etwas dagegen als "Hauptschalter" in einer kleinen Unterverteilung vor dem RCCB und seinen LS einfach einen gleich (oder ggf. höher...
  5. Kreuzschaltung: mehr aus als an

    Kreuzschaltung: mehr aus als an: Hallo zusammen, ich bin neu im Forum, wohne zur Zeit zur Miete und werde bald in das Haus meiner Schwiegereltern einziehen, wo ich auch jetzt...