Rechtlicher unterschied Laie / Fachkraft?

Diskutiere Rechtlicher unterschied Laie / Fachkraft? im Grundlagen der Elektroinstallation Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; AW: Rechtlicher unterschied Laie / Fachkraft? ja das ist immer das Problem mit Handwerkern, die eine Firma liefert top arbeit wie aus dem...

  1. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    AW: Rechtlicher unterschied Laie / Fachkraft?

    Ja wenn man das immer an den Firmen festmachen könnte, hätte sich das schnell herumgesprochen und die wäre pleite. Aber es ist leider oft so, das du bei der gleichen Firma Glück haben kannst oder Pech. Einen Samstag haben die auch gearbeitet, da kamen aber andere Leute. Ein Pole und 2 Helfer. Tut mir leid, das sagen zu müssen, aber wenn der Pole von Anfang an auf der Baustelle gewesen wäre, wäre das Dach ohne Mängel in der Hälfte der Zeit fertig gewesen.
    Seit das Dach neu ist, hat es bei uns nicht mehr geregnet. Noch nicht mal der Staub runter. Seit 3 Wochen Trockenheit obwohl es rundherum Unwetter gab.
     
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  3. gert

    gert Freiluftschalter

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    AW: Rechtlicher unterschied Laie / Fachkraft?

    Die rechtliche Situation ist grundsätzlich im BGB geschrieben:

    Eine Firma liefert Dir eine Ware oder eine Dienstleistung. Für die erbrachte Leistung haftet die Firma für z.B. 2 Jahre aus Sachmängeln, 5 Jahre für bestimmte Bauleistungen, und bei groben Fehlern (z.B. beim Hausbau die Fundamente nicht gemacht), für bis zu 30 Jahre.
    Gegen solche Risiken kann sich eine Firma versichern lassen. Hat die Firma keine Versicherung, oder wird insolvent, guckt der Kunde in die Röhre.
    Dabei ist es nicht relevant, ob ein Brand ensteht oder ein Hochhaus umkippt.

    Ein Laie dagen, der Dir eine Lampe an der Decke montiert, oder eine Steckdose anschraubt, oder an deinem Auto die Bremsen repariert, ist ja dann eher keine Firma. Und der kann sich gegen solche Risiken (in der Regel) garnicht versichern.

    Da gibts dann BGB 823: Unerlaubte Handlungen und Schadenersatzpflicht. Das heisst, er haftet mit allem, was er hat, und kriegt obendrein noch Spass mit dem Staatsanwalt. Und Du auch noch, wenn Du wusstest, dass Dein Kumpel das ja gar nicht machen durfte.
    Und wenn Dein Kumpel schwach bei Kasse ist, bleibst Du auf dem materiellen Schaden auch noch sitzen.

    Gruß Gert
     
  4. #13 kabelmafia, 12.08.2012
    kabelmafia

    kabelmafia Lüsterklemmer

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    AW: Rechtlicher unterschied Laie / Fachkraft?

    Moin,

    ja, erbringt eine Firma mit entsprechenden Fachleuten diese Leistung, dann muss erstmal geklärt werden, ob die Versicherung nicht auch noch leistungsfrei ist - ob grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz im Spiel war.
    Macht ein Laie einen Fehler bei einer Installation, ist immer Vorsatz mit im Spiel, denn mindestens zwei Beteiligte wußten, dass sie gegen gültiges Recht verstoßen. Hier zahlt bestimmt keine Versicherung...

    Gerichte neigen dazu bei sowas gegenüber Privatversonen (also dem Laien, der gebastelt hat) nicht die Höchststrafen aufzudrücken, sondern nur ein bischen. Denn die Zivilrechtlichen Forderungen kommen ja auch, und das ist meinstens die größere Strafe...
     
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