Kabelfarben

Diskutiere Kabelfarben im Grundlagen der Elektroinstallation Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; AW: Kabelfarben Ich denke man hat die Doppelhaushälfe des Nachbar zu erst fertiggestellt und wollte dann noch das Dachgeschoß ausbauen. Da...

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  1. #31 Joki4711, 15.02.2013
    Joki4711

    Joki4711 Schlitzeklopfer

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    AW: Kabelfarben

    Ja das sehen wir genauso. Das Reihenmittelhaus wurde als letztes fertiggestellt, da hier die Besitzer Letzter eingezogen sind.

    Wenn ich es richtig verstehe ist der Besitzer des Reihenmittelhauses berechtigt, die Entfernung der Kabel in seinem Haus zu verlangen. Fristsetzung 4 Wochen mit Einschreiben/Rückschein wäre Ok?

    VED Vorschrifte brauche ich eigentlich keine zitieren, denn hier sind widerrechtlich auf meinem Grundstück in meinem Haus Kabel des Nachbarn verlegt und dies ist nicht erlaubt, da es weder in der Baubeschreibung steht, noch ein Leitungsrecht eingetragen ist, noch weder uns noch dem Nachbarn bekannt war.

    Da dem Bauträger gegenüber Verjährung eingetreten ist kann ich mich nur an meinen Nachbarn halten oder seh ich das falsch.

    Warum dann neben dem Schaden den wir schon haben auch noch einen Gutachter bezahlen, wofür?

    Joki
     
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  3. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    AW: Kabelfarben

    Die Betriebsmittel sind im Nachbarhaus leicht zugänglich, nur die Leitung nicht, das ist aber überall so. Das ist also mit Sicherheit nichts belastbares. Ich glaub auch nicht, das du da was in der VDE findest, sondern eher im Landesbaurecht.
    In DDR Plattenbauten liegen z.B. die Leuchtenleitungen auch im Fußboden der darüber liegenden Wohnung.
     
  4. #33 kurtisane, 15.02.2013
    kurtisane

    kurtisane Guest

    AW: Kabelfarben

    Hallo!

    Du musst eine "Begründung" reinschreiben, der Richter o. wer es dann liest muss wissen um was es genau geht, der ist kein Fachmann, der geht nur nach Fakten u. Derjenige der die "besseren" Argumente bzw. Beweise dann hat, dem gibt er dann normal recht!

    Ein Wasserschaden ist "vorhanden" der durch "falsch" verlegte "Illegale" Kabel für den Nachbarn, aber bei Dir im Haus entstanden sind!

    Ich habe Dich ja schon mal gefragt ob Du das Protokoll vom Eli "schriftlich" hast, ansonsten wird es nur wieder zur "Unendlichen Geschichte"!

    Und nur das zählt, was Du herzeigen kannst!
     
  5. #34 Joki4711, 15.02.2013
    Joki4711

    Joki4711 Schlitzeklopfer

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    AW: Kabelfarben

    "Ich habe Dich ja schon mal gefragt ob Du das Protokoll vom Eli "schriftlich" hast, ansonsten wird es nur wieder zur "Unendlichen Geschichte"!"

    Wir haben zu dritt (Wir-Nachbar-Elektriker) ein Protokoll diktiert un dann geschrieben. Der Nachbar und ich haben das Protokoll unterzeichnet und dem Elektriker zugesandt, er hat es nicht mit Unterschrift trotz Versprechen unter Zeugen.

    Aber wir haben das Band des Diktiergerätes und hier ist deutlich die Frage ob er als Elektriker mit der Aufnahme der Tatbestände und seinen Aussagen auf Diktiergerät einverstanden ist kla rmit "Ja" beantwortet. Er hat auch seine Aussagen auf das Diktiergerät selbst diktiert!

    Joki
     
  6. #35 kurtisane, 15.02.2013
    kurtisane

    kurtisane Guest

    AW: Kabelfarben

    Du hast ja nichts Schriftliches in der Hand, kennst Du den Ausdruck nicht, "Wer schreibt der bleibt".

    Der Eli putzt sich ab, der wird das nicht mit "hexhex" abändern können u. Du sowie der Nachbar werdet Euch dann nicht mehr in die Augen schauen, auch wenn Du recht hast.

    Und zumindest das Gutachten vom Wasserschaden benötigst Du von einem Fachmann, warum die Leitung weg muss, damit dann Dein Wasser-Problem zum Strom-Problem vom Nachbarn u. dem Eli wird!
     
  7. #36 süddeutshland_elektriker, 15.02.2013
    süddeutshland_elektriker

    süddeutshland_elektriker Spannungsgeprüft

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    AW: Kabelfarben

    > Da dem Bauträger gegenüber Verjährung eingetreten ist kann ich mich nur an meinen Nachbarn halten oder seh ich das falsch.


    Wenn HIER im KONKRETEN FALL wirklich Verjährung eingetreten sein sollte : Dann ist es Verjährt.
    BEDENKE: Wie man an der Causa Schavan sieht, reichen dafür manchmal 30 Jahre NICHT aus etwas verjähren zu lassen.

    Um dazu etwas zu sagen, wäre es hilfreich wenn Du mal konkret schreibst wie lange es seit Bauübergabe nun her ist: 1 Jahr, 5 Jahre, 20 Jahre...

    > Warum dann neben dem Schaden den wir schon haben auch noch einen Gutachter bezahlen, wofür?

    Das wurde schon erläutert: Wenn Du rechtlich vorgehen willst, läuft das (da wohl Forderung gegenüber Elektriker und Bauträger bisher nicht für Dich erfogreich ist) auf folgenden allgemein publizierten Weg hinaus (in der Reihenfolge):

    Forderung
    Fristsetzung zur Beseitigung.
    2. Fristsetzung zur Beseitung mit Androhnung den Rechtsweg auszuschöpfen. Ab dann kostet es erstmal DEIN Geld:
    Einschalten der Juristen - d.h. ab dann macht der Gutachter Sinn.

    Ob du das Geld wiederbekommst, hängt vom Ausgang des Verfahrens (sofern eines zugelassen wird) ab.
    Bis dahin gehst Du mit Größenordnung einigen tausend Euro in Vorleistung.

    sofern der Richter das Verfahren abweist, Du die Klage verlierst, der Nachbar in die 2. Instanz geht (sofern der
    Streitwert > 1000 Euro und dies möglich ist), dies Verfahren gewinnt, Du in die 3. Instanz gehst, Du verlierst : Solange BLEIBEN DIE KABEL WO SIE SIND.
    Das kann man locker 8...10 Jahre in die Länge ziehen.


    Da Du ja schon geschrieben hast, das Du 77 Jahre bist,
    weise ich Dich hier auf meine in der PN gemachte Bemerkung hin:

    Überlege Dir einfach WAS Du letztlich willst - entweder eine juristische Auseinandersetzung mit ungewissem Ausgang über einige Jahre sich hinziehend.
    ODER Du kaufst Die ein paar Flaschen guten Wein, und genießt damit die Zeit die dir bleibt .
    Rechtsstreit kann man dann den Nachfolgern (sofern Kinder vorhanden, dann diesen ) überlassen.
     
  8. #37 Joki4711, 17.02.2013
    Zuletzt bearbeitet: 17.02.2013
    Joki4711

    Joki4711 Schlitzeklopfer

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    AW: Kabelfarben

    Da Du ja schon geschrieben hast, das Du 77 Jahre bist,
    weise ich Dich hier auf meine in der PN gemachte Bemerkung hin:

    Überlege Dir einfach WAS Du letztlich willst - entweder eine juristische Auseinandersetzung mit ungewissem Ausgang über einige Jahre sich hinziehend.
    ODER Du kaufst Die ein paar Flaschen guten Wein, und genießt damit die Zeit die dir bleibt .
    Rechtsstreit kann man dann den Nachfolgern (sofern Kinder vorhanden, dann diesen ) überlassen.[/QUOTE]

    So einfach ist das leider nicht, denn es besteht die Gefahr, dass der Wasserschaden den wir jetz schon haben bei Ansteigen des Wassers in der Dehnungsfuge um 20 cm dort erneut auftritt mit allen Folgen wie wieder Tapeten entfernen, Putz abklopfen, verpressen, wieder verputzen, wieder tapezieren, wieder streichen.

    Dieses Risko wollen wir nicht eingehen.

    Joki
     
  9. #38 süddeutshland_elektriker, 17.02.2013
    süddeutshland_elektriker

    süddeutshland_elektriker Spannungsgeprüft

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    AW: Kabelfarben

    Eben genau DANN ist es besonders einfach, weil es nur aufgrund der hier geschilderten Bedenken Deinerseits nur exakt EINE Lösung gibt: den Rechtsstreit.

    Reihenfolge s.o.,
    und such Dir dazu einen Anwalt der was von der Materie WIRKLICH versteht
     
  10. #39 kurtisane, 17.02.2013
    kurtisane

    kurtisane Guest

    AW: Kabelfarben

    Seit wann ist der 1. Wasserschaden bekannt u. seit wann weisst Du davon dass da "Illegal" verlegte Kabel u. Leitungen u. diese dann vom Eli für den Nachbarn, in Deinem Haus verlegt worden sind?
     
  11. #40 Joki4711, 18.02.2013
    Joki4711

    Joki4711 Schlitzeklopfer

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    AW: Kabelfarben

    Zitat.
    "Seit wann ist der 1. Wasserschaden bekannt u. seit wann weisst Du davon dass da "Illegal" verlegte Kabel u. Leitungen u. diese dann vom Eli für den Nachbarn, in Deinem Haus verlegt worden sind?

    Antwort.

    Seit dem Wasserschaden Anfang Januar 2013.

    Wir sind der Meinung die Kabel müssen in usnerem haus entfernt werden.

    Argumente.

    1. Die Kabel liegen illegal in unserem Haus.
    2. Die Kabel laufen unter Putz vom Keller bis ins 1.OG und gehen dann wieder rüber zum Nachbarn und versorgen sein gesamtes 1.OG.
    3.Wenn das Wassser in der Dehungsfuge ca. 20 cm steigt haben wir einen erneuten Wasserschaden größeren Ausmaßes, da durch einen Haarriss wie er jetzt ist und durch 4 Bohrungen durch eine Wand wesentlich größere Wassermengen eindringen können.
    4. Die Außenwand durch den Haarriss und durch Bohrunge schon stark beschädigt ist und auf jeden Fall die Bohrlöcher wieder ordnungsgemäß verschlossen werden müssen um die Stabilität einigermaßen w9eder herzustellen.
    5. Der Brandschutz bei der jetzigen Leitungsführung nicht gewähleistet ist und hier auf jedne Fall nachgearbeiter werden müsste.
    6. Eine Rückführung der Kabel ist zumutbar, da der Elektriker vorort sich die Sache schon angesehen hat und Lösungsvorschläge unterbreitet wurden.

    Joki.
     
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