Diskussion NAV §13, DIN 18015, StGb§319

Diskutiere Diskussion NAV §13, DIN 18015, StGb§319 im Grundlagen der Elektroinstallation Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Hier sind seit einiger Zeit die Begriffe NAV §13, DIN 18015, StGb § 319 Baugefährdung im Gespräch. Da möchte ich zur Diskussion auffordern!...

  1. gert

    gert Freiluftschalter

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    Hier sind seit einiger Zeit die Begriffe NAV §13, DIN 18015, StGb § 319 Baugefährdung im Gespräch.

    Da möchte ich zur Diskussion auffordern!

    NME ist DIN 18015 fakultativ, deshalb nicht relevant.


    Gruß Gert
     
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  3. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    So pauschal kann man das nicht sagen, In der Tab steht z.B. auch oft Ausführung nach Din 18015. Außerdem will das auch oft der Bauherr.
     
  4. #3 Strippe-HH, 22.04.2014
    Strippe-HH

    Strippe-HH Freiluftschalter

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    So ist das, und vieles kommt auch vom Architekten oder vom GU. als Bauträger der sich natürlich in dessen Fußtapfen genau so an den ganzen Kram festklammert. Wir kennen als Handwerker das ja genug mit den ganzen Schlaubergern mit Diplom-Titeln, die nur die Theorie im Kopf haben.
     
  5. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    In der Tab steht z.B.
    Und noch jede Menge Verweise auf VDE und andere Din Normen. Und mit der Tab wird das dann zur Vertragsbedingung des Versorgers.
     
  6. Dipol

    Dipol Spannungstauglich

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    Wenn es so wäre, könnte man sowohl die Forderungen in Neubauten einen Fundament-/Ringerder nach DIN 18014 einzubauen als auch Antennen- und Telekommunikationskabel zugfähig in Leerrohren zu verlegen missachten und die Einhaltung der Installationszonen wäre auch unverbindlich. Selbst schuld wenn jemand in ein Kabel bohrt wo nach DIN 18015 keines sein darf? Wozu auch noch Rohrdurchführungen in Außenwänden winddicht machen wenn die DIN 18015 nur dem eigenen Ermessen unterworfen ist?

    Die Ausstattungsvorschriften der DIN 18015 sind per Individualvereinbarung vertraglich gestaltbar. Wenn ein Bauherr nicht an jeder Antennesteckdose drei Schukosteckdosen haben will, lässt sich das vertraglich regeln. Aber jeder gewerbliche Auftragnehmer schuldet - auch ohne vertragliche VOB-Vereinbarung - ein Werk nach den anerkannten Regeln der Technik. Bei Pauschalangeboten ohne definierten Leistungsausschluss wird auch z. B. eine Leerrohranlage geschuldet.

     
  7. gert

    gert Freiluftschalter

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    Du bist wohl sehr Normengläubig. Das wird mit der Anhäufung der genormten Dinge auch immer schwieriger, Aufgaben objektbezogen und individuell zu lösen.

    Ich kann meinem Kunden aber z.B. unterbreiten, daß eine individuelle Lösung, also eine Abweichung der Norm, besser oder günstiger ist.
    Oder der Kunde wünscht im ungünstigsten Fall eine Anlage jenseits aller Normen.
    Das ist für den Kunden und auch für mich befriedigender, als irgendeiner Norm zu genügen. Aber da ist dann eben das Hirn gefordert.

    Die "Normen" zeigen immer nur eine Möglichkeit auf. Daneben gibt es noch unzählige Möglichkeiten.

    Frei nach dem Motto: "Herr, schick uns Hirn vom Himmel"


    Gruß Gert
     
  8. #7 Strippe-HH, 23.04.2014
    Strippe-HH

    Strippe-HH Freiluftschalter

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    So ist es Gert.
    In vielen fällen macht auch der Preis die Musik.
    Denn wenn dieser durch gewisse Abweichungen günstiger wird dann spielt auch die Norm eine unwesentliche Rolle, es geht dann nach dem Motto "Hauptsache es Funktioniert".
    Und das hab ich gerade im Bauwesen viel miterlebt.
     
  9. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    Sag ich auch immer. Meine Netzwerkkabel liegen z.B. direkt unter Putz und das Leerrohr liegt parallel. Falls mal Glasfaser kommt, kann ich diese einziehen und die Cat5 trotzdem für was anderes nutzen. Falls irgendwas kommt, was heute noch keiner kennt, kann ich mein Netzwerk lassen und das Rohr für das "Neue" Medium nehmen.
    Nicht Din konform aber nicht schlechter als die Norm.
     
  10. Dipol

    Dipol Spannungstauglich

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    Normentreu wäre zutreffender, schließlich geben Normen den Stand der Technik wieder.

    Das hält mich aber im Gegensatz zu notorisch normabstinenten Besserwissern nicht davon ab beim NABau oder einer DKE-Kommisssion - innerhalb oder außerhalb der jeweiligen Einspruchsfristen - gelegentlich nachzufragen oder einen fachlich begründeten Gegenvorschlag zu unterbreiten. Wer gegen eine oder gar mehrere Normen vom Leder zieht die er nicht intensiv durchgearbeitet hat, disqualifiziert sich mit solchen Wiederholungs-"Argumenten" selbst:

    Wenn das alles ist und keine ernst zunehmenden Sachargumente folgen, ist es schade um die Zeit. Da ziehen sich normentreue Fachkräfte besser aus der Diskussion zurück.

    Wie würden wohl die Kunden darauf reagieren, wenn sie wüssten, dass die Fachkompetenz der EFK ihres Vertrauens von bekennend normferner Einbildung dominiert wird?
     
  11. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    Es gibt genug Normen, wo man den Sinn mal hinterfragen sollte, und wo mit Sicherheit nur wirtschaftliche Gründe der Elektroplaner und Meister, welche in den Gremien sitzen, eine Rolle gespielt haben,
    Dazu gehört z.B. das alles bis Stromkreisverteiler bis 63A ausgelegt sein muss. Das ist zumindest in einem Haus mit zentraler Warmwasserversorgung schon ziemlich fragwürdig.
    Ich will nicht dazu aufrufen gegen die Norm zu verstoßen, aber ich würde da schon mit spitzem Bleistift rechnen, ob eine 10mm² Zuleitung noch geht, anstelle pauschal 16mm² zu nehmen, weil ich genau weis, das zur Versorgung einer Wohnung mit allem drum und dran locker auch ein 6mm² bei Drehstrom reicht.
    In vielen DDR-Plattenbauten tut es bis heute ein 2x6mm² Al mit 35A abgesichert.
    Und wenn man mal so einen Block saniert, und anstelle des 2x6mm² Al dann ein 5x16mm²Cu einzieht, fragt man sich schon, was diese Materialverschwendung soll, die es in diesem Ausmaß auch nur in Deutschland gibt.
     
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