Maschinenwartung

Diskutiere Maschinenwartung im Grundlagen der Elektroinstallation Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Servus Kollegen! Vorneweg - ich bin neu hier und somit erstmal ein freundliches Hallo ;) Nun hätte ich noch eine Fragen und zwar; Bei uns in...

  1. Weber

    Weber Neues Mitglied

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    Servus Kollegen!

    Vorneweg - ich bin neu hier und somit erstmal ein freundliches Hallo ;)

    Nun hätte ich noch eine Fragen und zwar;

    Bei uns in dem Betrieb machen wir eine jährliche Wartung.
    Da ich nun erst das erste Jahr in dem neuen Betrieb bin, habe ich eine Frage an euch und hoffe, dass ihr mir weiter helfen könnt.

    1. MÜSSEN Maschinen bei der Wartung auf den (annähernd) neusten Stand gebracht werden? Sprich Berührungssicher, Hauptschalter abschließbar etc?
    2. Gibt es irgendwo im Netz (ich habe bereits gesucht) informationsseiten wo beschrieben ist bzw steht, bei welchen Maschinenarten (Schleifmaschinen z.B.) man was an "Sicherheitseinrichtungen" haben muss? Sprich Schleifschutz, Stillstand der Schleifscheibe nach Stop bzw Not-Aus / Not-Halt

    So, das waren erstmal die gröbsten Fragen.
    Nun dürft ihr in eure Tasten hauen und mir hoffentlich etwas weiterhelfen ;)

    Grüße
     
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  3. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    AW: Maschinenwartung

    Bei einer Wartung musst und darfst du am Zustand der Maschine nichts ändern. Alles Andere ist ein Umbau, und wenn du eine Maschine umbaust, erlicht die Konformität des Herstellers. Damit wirst du zum Hersteller und musst die Maschine nach dem aktuellen Normenstand bauen. Und da geht es dann mit Gefahrenbeurteilung los.
     
  4. Zosse

    Zosse Administrator (Ex-Schaltmeister)
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    AW: Maschinenwartung

    Was ist Inhalt der Wartung? Was wird dann erledigt?
     
  5. #4 kabelmafia, 20.02.2016
    kabelmafia

    kabelmafia Lüsterklemmer

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    AW: Maschinenwartung

    Moin,

    sogar unabhängig von der Wartung müssen Maschinen Mindestanfordeungen an die Sicherheit erfüllen. Berührungsschutz und Schutz gegen Wiederanlaufen sind einige Teile davon.
    In der neuen BetrSichV wirst du dazu in den §§ 6 bis 10 fündig.
    Welche Nachrüstungen dabei erforderlich sind muss die VEFK zusammen mit dem Fachbereich Arbeitssicherheit mittels einer Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV §10 / TRBS 1112 festlegen. Eine pauschale Betrachtung gibt es da nicht. Mit dem Sichwort "sicherheitstechnische Bewertung von Maschinen" wirst du sicherlich einiges finden.
    Derartige Anpassungen erhöhen die Sicherheit und sind nach dem aktuellen Interpretationspapier des BMAS keinesfalls eine "Wesentliche Änderung nach Maschinenrichtlinie", eine erneute / nachträgliche Konformitätsbewertung ist entsprechend NICHT nötig.
    BMAS - Produktsicherheit - Interpretationspapier "Wesentliche Verän­derung von Maschinen"
     
  6. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    AW: Maschinenwartung

    Falsch
    Jede Änderung an einer Maschine führt zum Erlöschen der Konformität.
     
  7. #6 kabelmafia, 20.02.2016
    kabelmafia

    kabelmafia Lüsterklemmer

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    AW: Maschinenwartung

    Moin Bigdie,

    hast du das verlinkte Dokument überhaupt gelesen? Oder die Abschnitte der BetrSichV? Oder die Maschinenrichtlinie?
    Oder hast du irgendeine Primärquelle für deine Aussage?
     
  8. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    AW: Maschinenwartung

    Ich war zur Schulung. Und du kannst einen Hersteller nicht mehr verantwortlich machen, wenn du irgend etwas an dem Sicherheitskonzept änderst, was er sich mal ausgedacht hat. Dazu reicht der gesunde Menschenverstand und das wird ein Richter im Zweifel nicht anders sehen.
     
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