Verlegetiefe von Kabeln expl. in Privatgrundstücken

Diskutiere Verlegetiefe von Kabeln expl. in Privatgrundstücken im Grundlagen der Elektroinstallation Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; AW: Verlegetiefe von Kabeln expl. in Privatgrundstücken Da steht nichts von Vde 0100 sondern nur Anerkannte Regeln der Technik. Und das ist ein...

  1. Zosse

    Zosse Administrator (Ex-Schaltmeister)
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    AW: Verlegetiefe von Kabeln expl. in Privatgrundstücken

    2) Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von

    1.Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.,
    2.Gas die technischen Regeln der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V.

    eingehalten worden sind. Die Bundesnetzagentur kann zu Grundsätzen und Verfahren der Einführung technischer Sicherheitsregeln, insbesondere zum zeitlichen Ablauf, im Verfahren nach § 29 Absatz 1 nähere Bestimmungen treffen, soweit die technischen Sicherheitsregeln den Betrieb von Energieversorgungsnetzen betreffen. Dabei hat die Bundesnetzagentur die Grundsätze des DIN Deutsches Institut für Normung e. V. zu berücksichtigen.

    Ich weiß nicht was man daran nicht versteht. Es würde mich mal interessieren wer von euch an einer Gasanlage so bastelt wie Ihr die Vorschriften der VDE umgehen wollt.
     
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  3. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    AW: Verlegetiefe von Kabeln expl. in Privatgrundstücken

    wird vermutet. Ich kann daraus aber kein MUSS ableiten. Ich kann das auch jeder Zeit auf meine Art machen, wenn ich der Meinung bin eine vergleichbare oder bessere Sicherheit oder Funktion damit zu erzielen.
     
  4. Zosse

    Zosse Administrator (Ex-Schaltmeister)
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    AW: Verlegetiefe von Kabeln expl. in Privatgrundstücken

    Da gebe ich dir auch Recht. Wenn etwas passiert solltest du auch nur den Staatsanwalt und Richter von deinen Normen auch überzeugen können. Grins... da kommt bestimmt ein Sachverständiger vom VDE.

    Zitat frei nach Friedrich Schiller

    Er rebelliert gegen die bestehende Ordnung. Er lebt seine Freiheit in den böhmischen Wäldern ...
     
  5. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    AW: Verlegetiefe von Kabeln expl. in Privatgrundstücken

    Da brauch ich keinen Sachverständigen vom VDE. Auch ein Richter kann erkennen, das ein Kabel in 20cm Tiefe in einem stabilen Schutzrohr genauso sicher liegt, wie in 60cm Tiefe ohne Schutz. Und schließlich verlässt ja ein Erdkabel auch irgendwo die Erde. Auch da wird also die Tiefe irgendwo weniger und im zweifel muss dort das Kabel ja auch anderweitig geschützt werden.
    Selbst wenn du ein Kabel 60cm tief verbuddelst in einem Garten und dann kommt wie dieses Jahr in Bayern eine Flutwelle und nimmt 30cm Erde mit. Was erzählst du denn dann in 5 Jahren dem Richter? Oder was erzählst du ihm denn, wenn eine Firma irgendwo unter dem gehweg oder der Straße durchschießt. Kein Mensch weis, welche Wege das Teil unter der Erde macht und wie tief das Kabel dann liegt. Ich hab schon Kabel gesehen, die gingen bis unter den Asphalt und dann wieder nach unten. Ich hab auch schon Bilder vom Kanalfernsehen gesehen, da ging ein Kabel direkt quer durch das Betonrohr der Kanalisation.
     
  6. Zosse

    Zosse Administrator (Ex-Schaltmeister)
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    AW: Verlegetiefe von Kabeln expl. in Privatgrundstücken

    Wenn du so denkst gesehen habe ich auch schon viel auch von beiden Seiten. Norm und eben gegen Normen verstossen. Ich habe aber auch schon mehrmals den Staatsanwalt ermitteln gesehen und da war ich froh nicht der Anklagte zu sein. Aktuell habe ich als Zeuge noch den § 319 Baugefährdung. Der Staatsanwalt ist sehr penetrant...
     
  7. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    AW: Verlegetiefe von Kabeln expl. in Privatgrundstücken

    Na wie stellst du denn bei einem Durchschuss unter der Erde fest, wie tief das durchgefädelte Kabel auf der gesamten Strecke liegt?
     
  8. gert

    gert Freiluftschalter

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    AW: Verlegetiefe von Kabeln expl. in Privatgrundstücken

    Das kann ich nur doppelt unterstreichen! Da sitzt unter anderem der VDE- Verlag dazwischen, und andere, die unsere schwer verdiente Kohle abschöpfen wollen!

    Freie Information für freie Bürger!

    Ich bin im BUH-EV organisiert, um erstmal der deutschen "Handwerksordung" Paroli zu bieten, BUH - Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker e.V.,
    aber auch da sind wir mit recht wenigen Mitgliedern schon seit fast 30 Jahren am Kämpfen.......
    Wer 28 Euro im Monat beitragen will, ist herzlich willkommen. Ich zahle das seit 1993.
    Inzwischen ist der www.buh.e.V auch mit www.campact.de nicht nur räumlich gekoppelt,
    Artillerie-Straße in Verden, also mitmachen!

    Zum Thema Verlegetiefe sind in den Normen lediglich Empfehlungen, und da gehts um öffentlichen Verkehrsraum, also wenn ich mein NYY einkratze oder oberirdisch verlege, ist das immer noch im Rahmen der Norm.


    Gruß Gert
     
  9. #28 wooden made electrician, 23.09.2016
    wooden made electrician

    wooden made electrician Super-Moderator
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    AW: Verlegetiefe von Kabeln expl. in Privatgrundstücken

    Diese Aussage wird von dir selber nicht mal vertreten. Auf der ersten Seite schreibst du doch selber, dass mit einem geeignetem Schutzrohr die Verlegetiefe variieren könnte.
    Die jetzt getätigte Aussage vermittelt unseren Usern, ohne elektrotechnische Kenntnisse, das es im Grunde egal ist wie man mit Strom umgeht. Dann kann man sich auch den Fachmann sparen. Und das ist grundlegend falsch!
    Bitte, wenn ihr etwas machen wollt was gleich oder besser als die DIN-VDE (Anerkannte Regeln der Technik) ist, dann schreibt es hier auch so hin!
    Und ja, die DIN-VDE hat einen Gesetzescharakter. Es ist nun mal so und wir alle dürfen uns damit abfinden.
    Leider muss man etwas nachweisen, wenn es gleich oder besser ist als die "Anerkannten Regeln der Technik".
    Auch wenn hier einige User schreiben das die VDE "nur" eine Empfehlung ist so muss an dieser Stelle angemerkt werden, dass das errichtete Werk keinesfalls schlechter als die "Empfehlung" bewerkstelligt werden darf!
    Und der Beweis, dass etwas besser gestellt ist als die VDE-Norm kann mitunter sehr teuer werden. Und diese Kosten werden vor Errichtung der elektrotechnischen Anlage investiert und nicht erst während des Gerichtsverfahrens. Zu dem Zeitpunkt ist es zu spät! Denn wenn es zu einem Schadensfall kommen sollte und erst dann der Gegenbeweis ausarbeitet wird, so wird vom Richter angenommen das man bei Errichtung seines Werkes nicht wusste ob der Schutz ausreichend ist. Und somit wird dann, mit hoher Wahrscheinlichkeit, angenommen das man fahrlässig oder grob fahrlässig gehandelt hat!


    Bin übrigens auch der Meinung, dass man uns Handwerkern das Regelwerk frei zur Verfügung stellen sollte.


    Mit freundlichem Gruß

    Jens
     
  10. #29 Strippe-HH, 23.09.2016
    Strippe-HH

    Strippe-HH Freiluftschalter

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    AW: Verlegetiefe von Kabeln expl. in Privatgrundstücken

    Zudem muss man den anfragenden Laien schon auf die VDE-Vorschriften hinweisen und ihnen auch sagen, dass sein geplantes vorhaben nicht so durchführbar ist und diesen auch die Zusammenhänge erklären.
    Immerhin richtet dieser seine Frage an Fachleute und einfach so sagen, brauchst du alles nicht mach das mal so und so, das könnte eher Folgen haben.
    Schon mal überlegt, dass sich in einem Forum jemand mitverantwortlich machen kann, wenn auf Grund falscher Angaben jemand zu Schaden kommt?
    Jemanden damit zu verunsichern, wie es mir schon vorgehalten wurde, den Aspekt sehe ich jedenfalls nicht darinnen.
     
  11. gert

    gert Freiluftschalter

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    AW: Verlegetiefe von Kabeln expl. in Privatgrundstücken

    Das habe ich so geschrieben und dazu stehe ich auch!

    Jens, was Du jetzt, oder andere Menschen später, in meine Aussagen rein-interpretieren, dafür trage ich keine Verantwortung.
    Und ich habe niemals gesagt, geschrieben, oder vermitteln wollen, daß es egal ist, wie man mit Strom umgeht!!!

    Aufpassen!

    Gruß Gert
     
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