E-Check für Vermieter?

Diskutiere E-Check für Vermieter? im Grundlagen der Elektroinstallation Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; AW: E-Check für Vermieter? bei 100€ für den meter würde ich ehrlich gesagt die finger und das cuttermesser stecken lassen. Bei 100€ für den...

  1. gert

    gert Freiluftschalter

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    AW: E-Check für Vermieter?

    Bei 100€ für den meter würde ich nichts anderes als e-check mehr machen!!!

    Gruß Gert
     
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  3. gert

    gert Freiluftschalter

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    AW: E-Check für Vermieter?

    Und wenn ich dafür auch der Innung beitreten müsste! Verrat ist Verrat, aber da würd mich doch die Kohle reizen.
     
  4. #13 Hektik-Elektrik, 01.12.2007
    Hektik-Elektrik

    Hektik-Elektrik Lüsterklemmer

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    AW: E-Check für Vermieter?

    Hallo,

    der E-Check (VDE-Überprüfung und Beratung zwecks Energiesparen vom Innungsbetrieb) ist nicht vorgeschrieben, aber die Wiederholungsprüfung der elektrischen Anlage (für gewerbliche Anlagen) nach BGV A3. WinkeWinke

    Aber auch ein Vermieter sollte bei Mieterwechsel eine VDE-Überprüfung machen lassen, damit er im Schadensfalle nachweisen kann, dass er eine sichere Anlage übergeben hat. :)

    MfG
     

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  5. #14 Strommännchen, 01.12.2007
    Strommännchen

    Strommännchen Strippenstrolch

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    AW: E-Check für Vermieter?

    Hallo Hektrik-Elektrik,
    lies mal hier:
    Entsprechende Regelungen sind DIN VDE 0105 Teil 100 Betrieb von elektrischen Anlagen (Oktober 1997) zu entnehmen. Gegenüber der früheren Norm Betrieb von Starkstromanlagen ist der Anwendungsbereich dieser Norm in keiner Weise eingeschränkt. Sie gilt auch für elektrische Anlagen in Wohnungen.
    Vermieterprüfpflicht für elektrische Anlagen
    Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 4.06.1993, 4 U 109/92

    Folgendes Urteil traf am 4.06.1993 das OLG Saarbrücken
    (Aktenzeichen, 4 U 109/92):

    1. Der Vermieter ist im Rahmen der ihn treffenden Instandhaltungspflicht gehalten, die elektrotechnische Anlage des vermieteten Gebäudes nach Maßgabe der anerkannten Regeln der Technik, den VDE-Bestimmungen und den wegen der Prüffristen einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften elektrische Anlagen und Betriebsmittel (VBG 4) regelmäßig zu überprüfen.

    2. Kommt der Vermieter dieser Prüfpflicht nicht nach und wird der Mieter durch einen in der elektrischen Anlage aufgetretenen Fehler geschädigt (Kabelbrand), so ist der Vermieter dem Mieter für diesen Schaden einstandspflichtig. Dabei spricht eine – widerlegbare – Vermutung dafür, dass das auf dem Fehler der Elektroinstallation beruhenden Schadensereignis bei Beachtung der anerkannten Regeln der Technik (Einhaltung der Überprüffristen) vermieden worden wäre.

    3. Diese aus § 536 BGB herzuleitenden Überprüfungspflichten treffen private wie gewerbliche Vermieter gleichermaßen.

    Das Urteil unterstreicht einerseits die Bedeutung der Betriebsbestimmungen für Starkstromanlagen DIN VDE 0105 Teil 1 und die Prüfpflicht im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift elektrische Anlagen und Betriebsmittel (VBG 4), andererseits auch die Auffassung, dass die Unfallverhütungsvorschrift nicht nur für gewerblich, sondern auch für privat genutzte Räume gilt. Die genannten Prüffristen entsprechen dem anerkannten Stand der Technik. Nur dieser ist für die Beurteilung der Frage maßgebend, innerhalb welcher Zeitabstände wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen vorzunehmen sind. Die Prüffristen (z.B. für Fehlerstrom-Schutzschalter) hängen von den Umständen ab. Wem die fristgerechten Prüfungen obliegen, hängt von den Vorschriften des Mietrechts ab.
    Gruß Strommännchen
     
  6. #15 Elektro, 01.12.2007
    Zuletzt bearbeitet: 01.12.2007
    Elektro

    Elektro Super-Moderator
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  7. #16 PatBonner, 01.12.2007
    PatBonner

    PatBonner Guest

    AW: E-Check für Vermieter?

    Sehr interessant.

    Fahrlässig und seht Bedauerlich.


    Muss immer erst was passieren, bevor den Leuten die Augen aufgehen.

    Grüsse
    Paddy
     
  8. gert

    gert Freiluftschalter

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    AW: E-Check für Vermieter?

    Ja, also! nachdem ihr das alle nachlesen konntet: Da hab ich wohl recht! e-check ist für niemanden nicht bindend!
     
  9. gert

    gert Freiluftschalter

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    AW: E-Check für Vermieter?

    PS: ausserhalb der E- Innung gibt es den Begriff "e-check" überhaupt nicht!
     
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E-Check für Vermieter?

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