Hallo Leute,
Hab eine Frage zur Abnahme von Anlagen und Geräten.
Eine ortsfeste Anlage wird ja bekanntlich nach der VDE0100 geprüft, sprich Einspeisung, Stromkreise, Steckdosen usw.. Darauf kann man eine maximale Prüffrist von 4 Jahren nach BGV A3 geben.
Ein ortsveränderliches Gerät wird mit VDE 0701 bzw. Wiederholungsprüfung VDE 0702 geprüft. Prüffrist max. jährlich.
Wenn jetzt aber dieses Gerät noch eingebaute Arbeitssteckdosen hat, sollten diese ja wiederrum mit einem VDE0100 Gerät geprüft werden um Abschaltzeiten usw. beurteilen zu können.
Wie lege ich jetzt hierfür die Fristen fest? Gerät jährlich nach VDE 0702 und alle 4 Jahre die Steckdosen nach VDE 0105 oder dann jährlich Gerät + Steckdosen prüfen?
Danke.
MfG




LinkBack URL
About LinkBacks




Zitieren

Lesezeichen