Probleme nach "Neuinstallation" in Mietswohnung

Diskutiere Probleme nach "Neuinstallation" in Mietswohnung im Grundlagen der Elektroinstallation Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Hallo zusammen, ich bin neu hier und auf diese Seite gestoßen, nachdem ich ein paar Probleme bei der Installation enteckt habe die in meiner neu...

  1. #1 kschachtl, 14.04.2009
    kschachtl

    kschachtl Neues Mitglied

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    Hallo zusammen,
    ich bin neu hier und auf diese Seite gestoßen, nachdem ich ein paar Probleme bei der Installation enteckt habe die in meiner neu bezogenen Mietswohnung aufgetaucht sind. Baujahr des Hauses ist ca 1960. Die Elektroinstallation wurde Anfang des Jahres neu gemacht.

    Neu gemacht sind:
    - neue Sicherungen im Verteilerkasten der Wohnung
    - neue Leitungen in den Wänden
    - teilweise neue Steckdosen in einigen Räumen
    - FI (RCD) fürs Bad (nur Bad)

    als "alt" wurden belassen:
    - die Stegleitungen zu den Deckenauslässen für die Lampen (zwei davon von so alt das die Aderfarben noch rot/grau/schwarz sind)
    - der Verteilerkasten an sich, wurden anscheinend nur neue Automaten/FI eingebaut

    Nach unserem Einzug habe ich dann ein paar Probleme festgestellt.

    1. Bei den beiden alten Stegleitungen für die Lampen im Flur sowie in einem Zimmer sind jeweils der graue Draht unterbrochen (wo unbekannt)

    Ich habe dann darüber den Hausmeister informiert, der auch gleich die Elektrofirma hat kommen lassen um das zu überprüfen.
    Diese hat mir dann geraten, ich solle die Lampen eben per "klassischer Nullung" an den roten und schwarzen Draht anklemmen.
    Soweit ich weis, ist das jedoch nicht erlaubt?

    2. Bei einer Steckdose in der Küche habe ich nur ca 14V anliegen.

    Bei der Prüfung woran das liegen könnte, musste ich dann Feststellen, daß wohl der Nulleiter unterbrochen ist.
    Um das ganz genau zu erfahren habe ich dann den darüber liegenden Lichtschalter untersucht und dabei festgestellt das dort der Strom für die Steckdose vom Schalter abgenommen wird. Soweit ja O.K.
    Dort sind dann jedoch auch der blaue und der grün/gelbe der Steckdose einfach mit dem grün/gelben der zum Schalter führt zusammengeklemmt.
    Der blaue wird als Schaltdraht für die Lampe genutzt.
    Dürfte meines Wissens ja auch nicht mehr erlaubt sein? (also blau als Schaltdraht evtl. noch ok, aber der blaue und grün/gelbe dürfen doch nicht einfach zusammengeklemmt werden, nur weil eine Ader zu wenig verlegt wurde)

    und 3. hätte ich noch eine Frage.
    Ab wann genau ist es zwingend notwendig für neue Steckdosen einen FI zu verbauen?
    soweit ich das bis jetzt mitbekommen habe, ab Februar 2009.
    Aber wie ist das genau, wenn die Arbeiten schon früher begonnen haben?
    Oder zählt der Zeitpunkt der Fertigstellung des Umbaues?

    Vielen Dank schonmal für die Antworten.
    Ich wäre sehr dankbar wenn evtl. zu den Dingen, die nicht ok sind auch die jeweiligen VDE Vorschriften genannt werden könnten.
    Ich muss der Elektrofirma irgendwie nachweisen können das die sich nicht an irgendwelche Vorschriften gehalten hat, da ich ansonsten das kommen zahlen soll, da ja von ihr aus angeblich alles in Ordnung sei.

    Viele Grüße

    Klaus
     
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  3. #2 ebt'ler, 14.04.2009
    ebt'ler

    ebt'ler Spannungstauglich

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  4. #3 Zosse, 14.04.2009
    Zuletzt bearbeitet: 14.04.2009
    Zosse

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    AW: Probleme nach "Neuinstallation" in Mietswohnung

    Hallo Klaus,

    ich gebe dir ein wenig Hilfe.

    Gruß Torsten


    1. in Ordnung
    2. in Ordnung
    3. in Ordnung, wenn diese Vorschrift beachtet wurde

    Seit dem 1. Juni 2007 fordert der VDE bis auf wenige Ausnahmen zusätzlich auch für alle anderen Steckdosenstromkreise, die für elektrotechnische Laien zugänglich sind, bis 20 A im Gebäude und 32 A im Freien (DIN VDE 0100-410 Nr. 411.3.3), einen RCD mit einem Bemessungsdifferenzstrom von maximal 30 mA
    Bis Februar 2009 lief nur die Übergangsregelung.

    4. nicht in Ordnung. Siehe Antwort 3


    Gespart am falschen Ende, aber vertretbar. Meine Meinung.


    Je nach Zustand in Ordnung. Ein Foto könnte weiterhelfen.


    Pfusch.

    Obwohl ältere Anlagen nur bei wesentlichen Änderungen nachgerüstet werden müssen, ist es sinnvoll, zumindest in Feuchträumen eine bestehende Nullung ohne besonderen Schutzleiter durch eine Nullung mit besonderem Schutzleiter und Fehlerstromschutzschalter zu ersetzen (nach aktueller VDE Vorschrift muss jeder Steckdosenstromkreis einen Fehlerstromschutzschalter haben). Dennoch haftet der Betreiber einer Anlage für die von der Anlage ausgehenden Gefahren. Da klassische Nullung in Deutschland seit 1. Mai 1973 versicherungsrechtlich nicht zulässig ist - bzw. seit 1990 in den neuen Bundesländern - und seit 1997 die VDE 0100 Teil 610 gilt (regelmäßige Überprüfung der Anlage und Prüfung gegen die aktuellen Bestimmungen), kann im Falle eines Versäumnisses daraus eine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden. Dies kann auch dazu führen, dass ein ggf. bestehender Versicherungsschutz erlischt.


    Noch Okay.


    Die blaue Ader darf als geschaltete Ader genutzt werden. Nur in deinem Fall ist die Ausführung so wie vorhanden Pfusch. Du hast es richtig erkannt eine Ader zu wenig. Verstoß gegen die VDE. Siehe Antwort klassische Nullung.


    Siehe Antwort oben. Es ist im Fall eines Schadens dem Richter immer schwer zu erklären warum bis zum Ende der Übergangsregelung noch so weiter verfahren wurde. Bei deiner Anlage wird sicherlich auch keine Inbetriebnahmemessungen nach dem Umbau durchgeführt würden sein. Lass dir doch mal ein Prüfprotokoll zeigen.

     
  5. Zosse

    Zosse Administrator (Ex-Schaltmeister)
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    AW: Probleme nach "Neuinstallation" in Mietswohnung

    Noch einen Hinweis zum Thema RCD

    Für die seit dem 1.6.2007 gültige Norm gilt eine Übergangsfrist bis zum 1.2.2009, welche nicht mehr an die Bedingung »für in Planung oder Bau befindlich« geknüpft ist (was bei früheren Normen üblich war). Sie setzt aber trotzdem voraus, dass die Anlage bis spätestens zu diesem Zeitpunkt fertiggestellt sein muss, um sie noch nach alter Norm zu errichten.
     
  6. #5 kschachtl, 15.04.2009
    kschachtl

    kschachtl Neues Mitglied

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    AW: Probleme nach "Neuinstallation" in Mietswohnung

    Hallo zusamen,

    erst mal vielen Dank für die Antworten.

    Dann seh ich das also richtig, daß die Sache mit dem FI für die Steckdosen noch grenzwertig sein könnte, falls die vor Februar fertig waren?

    Wobei andererseits ja ein FI theoretisch ja nicht möglich ist, da ja mind. die eine Steckdose in der Küche per klassischer Nullung angeschlossen ist.

    Und genau an diser Steckdose hab ich ja nun den für eine klassische Nullung ungüstigsten Fall.
    Da ja N und PE im Schalter darüber zusammengeklemmt sind und dieser dann irgendwo auf dem Weg zum Verteiler unterbrochen ist, steht ja das Gehäuse (z.B. von einem Baustraler mit Schuko-Anschluss) voll unter Spannung und ich krieg eine ab wennch den anfasse? Probieren möcht ichs jetzt nicht, aber meine Denkweise müsste doch in etwa richtig sein?

    Nochmal zu der Lampenleitung im Flur. Es ist ja, wenn auch eine alte, 3-Adrige Leitung verlegt, bei der der Nulleiter eine Unterbrechung hat.
    Ich darf doch da keine klassische Nullung machen in dem Fall, da ja nur noch Phase (schwarz) und PE (rot) vorhanden sind und PE niemas als Spannungsführender angeschlossen werden darf.

    In wie weit hab ich jetzt da rechtlich die Möglichkeit Nachbesserung zu fordern? Vor allem, da ja die Elektrofirma schonmal da war um sich das anzusehen und eine Nachbesserung verweigert hat.

    Morgen hab ich auch einen Terin beim Mieterschutz, ich hoffe da ist jemand der sich auch mit solchen Dingen auskennt. Falls jedoch noch jemand Informationen hat für mich, die mir da auch morgen weiterhelfen könnten, sind diese gern gesehen.

    Vielen Dank schonmal

    Klaus
     
  7. ego

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    AW: Probleme nach "Neuinstallation" in Mietswohnung

    Was vor allem wichtig ist: Die klassichen Nullungen müssen vor 1972 installiert worden sein.

    Und das bezweifle ich, sollte es sich um Westdeutschland handeln, doch mal stark:
    Für mich hört sich das eher nach einer zusammengepfuschten Sanierung an, und ich Wette dass die 3adrige Leitung in der Schalter/Steckdosenkombi noch nicht alt ist. Welche Farbe hat die dritte Ader dieser Leitung?
     
  8. #7 kschachtl, 15.04.2009
    kschachtl

    kschachtl Neues Mitglied

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    AW: Probleme nach "Neuinstallation" in Mietswohnung

    Wie gesagt, die Elektroinstallation wurde Anfang des Jahres neu gemacht.
    Zum Schalter geht eine 3-Adrige Leitung (sw/bl/gnge)
    sw in den Schalter und von da weiter in die Steckdose
    bl wird als Schaltdraht für die Deckenleuchte verwendet.
    gnge wird in der Schalterdose mit dem bl und dem gnge von der Steckdose zusammengeklemmt.
    In der Steckdose ist alles so angeschlossen, wie es in einer Steckdose gehört.
    Nur der bl und der gnge der von der Steckdose wieder zurück in den Schalter gehen, werden dort ganz einfach mit dem gnge der zum Schalter geht zusammengeschlossen.

    Was an dieser Steckdose jedoch am schlimmsten ist, der gnge mit dem der bl und gnge der Steckdose zusammengeschlossen sind, hat af dem Weg zur Verteilung eine Unterbrechung.
    Weiteres hab ich mir hier erst mal nicht angesehen. Mir graut schon so genug.
    Hab nur noch geprüft ob der FI im Bad wenigstens das macht was er soll. Das macht er zum Glück.
     
  9. #8 AC DC Master, 15.04.2009
    AC DC Master

    AC DC Master Freiluftschalter

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    AW: Probleme nach "Neuinstallation" in Mietswohnung

    moin. sorry wenn ich jetzt nicht alles gelesen habe. das ließt sich voll nach pfusch an!
    zum einen sollte statt der sw ne braune ader sein und statt dem 3adrigen min. ein 5adriges. das die adern an sich schon so mißbraucht worden sind klingt schon an sparsamkeit und an nixkönner. selbst wenn alles im bad alles ok ist, haste mal ein meßgerät für rcd´s ran gehalten?
    fazit: für mich großer bis ganz großer murks ! ! !
     
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