E-Check nur durch Meister oder Altgeselle?

Diskutiere E-Check nur durch Meister oder Altgeselle? im Grundlagen der Elektroinstallation Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Moin Moin .. Ich Arbeite seit einem halben Jahr als Elektroniker für Eneergie und Gebäude Technik (Geselle) Nun kam vor kurzem jemand zu mir...

  1. #1 Unclesam, 28.10.2009
    Unclesam

    Unclesam Neues Mitglied

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    Moin Moin ..

    Ich Arbeite seit einem halben Jahr als Elektroniker für Eneergie und Gebäude Technik (Geselle)
    Nun kam vor kurzem jemand zu mir und sagte ich drüfte keinen E-Check durführen bzw unterschrieben wenn ich nicht den dafür passenden Lehrgang gemacht habe oder Altgeselle/Meister bin.
    Ist das so richtig ?
    Wie man einen E-Check durch zu führen hat weis ich natürlich nur ist dieser dann überhaupt gültig ?

    MFG unclesam
     
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  3. #2 Hektik-Elektrik, 28.10.2009
    Hektik-Elektrik

    Hektik-Elektrik Lüsterklemmer

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    AW: E-Check nur durch Meister oder Altgeselle?

    Hallo,

    um einen E-CDheck durchführen zur dürfen muß:

    1. Dein Betrieb Mitglied in einer Elektroinnung sein,
    2. Die geeigneten Meßgeräte (spätestens alle 3 Jahre zu kalibrieren) vorhanden sein,
    3. Dein Chef (Unternehmer) am E-Check Unternehmerlehrgang teilgenommen haben,
    4. Du (mindestens Elektroinstallateurgesellen oder Elektroniker FR Energie- und Gebäudetechikergesellen) am E-Check Praxisseminar teilgenommen haben und
    5. Du musst Ahnung und Erfahrung im Messen nach VDE0100-600 etc. haben.

    Guckst Du hier:

    http://www.e-check.de/ihr-e-check/nur-vom-fachbetrieb.html

    "....Schließlich geht es darum, teuren Elektroschäden vorzubeugen und Leben zu schützen. Um dies zu gewährleisten, wird der E-CHECK nur von extra hierfür geschulten Innungsfachbetrieben durchgeführt. Nur wer zusätzliche Qualifikationen anhand von Praxisseminaren erworben hat, darf den E-CHECK anbieten und sich E-CHECK Fachbetrieb nennen...."

    http://www.elektroinnung-wesel.de/e-check.html

    http://www.elektroinnung-muenchen.de/fortbildung/echeck/echeck_seminare.htm




    MfG
     
  4. #3 Eckhard, 13.01.2010
    Eckhard

    Eckhard Strippenstrolch

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    AW: E-Check nur durch Meister oder Altgeselle?

    Sorry, aber die Antwort ist absoluter Unsinn.

    Prüfungen nach VDE 0100 Teil 600 oder Teil 701-702 darf
    jeder machen sofern er die enstprechenden Kentnisse hat.

    Nur darfst Du es dann nicht E-Check nennen, bzw. den
    E-Check Aufkleber draufpappen, denn das ist Markenrechtlich
    geschützt und sonst nix.

    Eckhard
     
  5. #4 Hektik-Elektrik, 13.01.2010
    Zuletzt bearbeitet: 13.01.2010
    Hektik-Elektrik

    Hektik-Elektrik Lüsterklemmer

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    AW: E-Check nur durch Meister oder Altgeselle?

    Hallo,

    es ging aber um den E-Check, oder etwa nicht.



    VDE0701-0702 Messungen ist durch unterwiesene Person möglich.
    Dann müssen aber geeignete Messgeräte zur Verfügung stehen (Die eine Schlecht/Gut - Aussage geben)

    VDE0100-600 Messungen nur durch Elektrofachkraft oder Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.

    Siehe Anhänge (Quelle: GOSSEN METRAWATT, GMC-I Messtechnik, GMC-Instruments Merkbuch)


    MfG
     

    Anhänge:

  6. #5 Elektro, 13.01.2010
    Zuletzt bearbeitet: 13.01.2010
    Elektro

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    AW: E-Check nur durch Meister oder Altgeselle?


    Dann jedoch nur unter Aufsicht einer Erfahrenen E-Fachkraft.
    Selbstständig dürfen die das nicht.

    Im Gossen Merkbuch 1 für Anlagen ist auch die entsprechende Tabelle.
    2009_merkbuch1_12.pdf
     
  7. #6 Elektro, 13.01.2010
    Zuletzt bearbeitet: 13.01.2010
    Elektro

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    AW: E-Check nur durch Meister oder Altgeselle?

    Wer glaubt das eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten mit 80 Stunden Ausbildung in E-Technik das kann, was viele ausgelernte Gesellen noch nicht können?

    Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist nur ein Begriff der BG.
    VDE und Gesetzgeber kennen den Begriff nicht.
    Hier wird sich in Zukunft noch etwas ändern.


    Prüfen elektrischer Arbeitsmittel durch berufsfremde Mitarbeiter — elektrofachkraft.de
     
  8. #7 AC DC Master, 13.01.2010
    AC DC Master

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    AW: E-Check nur durch Meister oder Altgeselle?

    warum diskotieren wenn H.-E. dazu schon einen link dazu gemacht hat.
    was auch wichtig ist außer der erfahrung und kenntnis, die eintragung im installateurverzeichnis. ohne dies geht garnichts. klar kann man es wie eckhard machen, aber das dem kunden so zu verkaufen als wäre wenn, ist ne böse sache.
     
  9. #8 Elektro, 14.01.2010
    Elektro

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    AW: E-Check nur durch Meister oder Altgeselle?


    Da widersprichst du dir etwas.
    Auf der eine Seite willst du nicht Diskutieren und dann deine Forderung nach
    eintragung im installateurverzeichnis.

    Nach H-E reicht eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten aus.
    Das kann also ein Bäcker mit 80 Stunden Lehrgang sein.
    Nichts mit Fachkraft und Eintragung ...
     
  10. #9 Eckhard, 14.01.2010
    Eckhard

    Eckhard Strippenstrolch

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    AW: E-Check nur durch Meister oder Altgeselle?

    Geehrte Herren,

    wir reden hier darüber ob man es DARF oder es verboten ist.

    Zitat Hektik-Elektrik
    um einen E-CDheck durchführen zur dürfen muß:
    .....

    Schauen wir uns mal ein Paar Dinge an.

    NAV - Änderungen der Anlage dürfen nur von einem eingetragenen Meisterbetrieb
    vorgenemmon werden.

    Wird hier was geändert ? NEIN

    Steht in VDE 100 Teile 600 oder 701-702 etwas von E-Check ? NEIN

    Was ist E-Check ?
    Ein Markenname, von der Innung kreiert um ein entsprechendes Produkt, nämlich die Prüfungen nach VDE besser vermarkten zu können. Lediglich
    der Begriff E-Check ist durch das Markenrecht geschützt.

    Ist die VDE ein Gesetz, das zwingend befolgt werden muss und deren NICHT Anwendung, bzw. Abwandlung unter Strafe steht? NEIN

    Die VDE Sammlung sind Normen und Standarts die man einhalten kann, aber NICHT muss. Falls man andere geeignete Technische Maßnahmen nachweisen, bzw. ergreifen kann, die in keiner Norm stehen ist das auch kein Vergehen. Dies muss man allerdings im Falle eines Fehlers/Unfalles nachweisen.

    Im Prinzip kann man den Kunden ALLES verkaufen, was man will, solange man dafür die Gewährleistung übernimmt. Ob das nun E-Check oder Elektrotechnische Überprüfung der Anlage heisst, oder Dumbidumm ist vollkommen wurscht. Es gibt kein Gesetz das es verbietet.

    Ob es sinnvoll und Richtig ist, steht auf einem anderem Blatt, aber hier gehts um Prinzip und dabei ist der Ausdruck "Du darfst das gar nicht" vollkommen falsch.

    Was man allerdings NICHT ohne Genehmigung des Markeninhabers von E-Check darf, ist den Namen E-Check verwenden. Das ist alles. Die hat aber wiederum überhaupt nichts mit Sicherheit, oder VDE, oder E-Technik zu tun, sondern rein damit, dass die Bezeichnung E-Check geschützt ist.

    Ich bin selbst E-Handwerksmeister und dieses ganze Verhalten der Innung dient lediglich dazu, die Position des Meisterstatus zu festigen, bzw. ein enstprechendes Qualitätsbild zu verkaufen. Das ist auch nichts schlechtes, aber man sollte nicht den Fehler machen, alles immer als einzig Wahre Lehre zu betrachten und das es gleich einem Gesetz ist.

    Gruß.

    Eckhard
     
  11. #10 Zosse, 14.01.2010
    Zuletzt bearbeitet: 14.01.2010
    Zosse

    Zosse Administrator (Ex-Schaltmeister)
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    AW: E-Check nur durch Meister oder Altgeselle?

    Ich sehe hier 2 Begriffe

    VDE Messungen und E-Check.

    • VDE Messungen kann jeder durchführen der die Berechtigung dazu hat.

    • E-Check ist ein geschützer Markenname. Unter diesen Markennamen werden aber auch nur VDE Messungen verkauft.
    Man sollte vielleicht die Frage im Ausgangsposting lesen.

    Gruß Torsten
     
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E-Check nur durch Meister oder Altgeselle?

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