Haftung bei Arbeiten auf Anweisung

Diskutiere Haftung bei Arbeiten auf Anweisung im Grundlagen der Elektroinstallation Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; AW: Haftung bei Arbeiten auf Anweisung Ich glaube du überschätzt gerade die Position des fragestellers.. VEFK , glaube nicht dann würde er hier...

  1. #11 Kaffeeruler, 04.02.2010
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    AW: Haftung bei Arbeiten auf Anweisung

    Ich glaube du überschätzt gerade die Position des fragestellers.. VEFK , glaube nicht dann würde er hier nicht fragen.. wohl eher EFK wie der großteil hier.

    Auch hinken deine vergleiche... wenn ich etwas Messe und es ist ok, dann unterschreibe ich sowie AG... sind mängel dabei vermerke ich die und Unterschreibe wie auch AG. Ich habe somit sicher net die Pappnase auf, sondern der AG das es seine Anlage ist und ich als Monteur kein Hausrecht habe über diese

    Das was er hier beschreibt ist die klassische zwickmühle für die meisten EFK die von den VEFK / Verantwortlichen Unternehmern verursacht werden ;)


    Wenn der umbau Normgerecht ausgeführt werden kann dann sicher net, aber wir können auch net das gesamt bild erkennen auf den Bildern....

    Der Umbau der Anlage müsste jedoch der neuen Norm entsprechen, was i bei den alten kästen schon teilweise schwierig finde...
    der Schrank der abgebildet ist scheint jedoch kein Umbau benötigt zu haben ??


    mfg Dierk
     
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  3. #12 -Chefk0ch-, 04.02.2010
    -Chefk0ch-

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    Das der Vergleich hinkt merkst Du aber selber oder?
     
  4. #13 Elektro, 04.02.2010
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    Das ist nur ein Extrem Beispiel das deine Logik auf den Prüfstand stellt.


    Es gibt auch neue Aderfarben nach VDE, also alle Leitungen neu?
     
  5. #14 Hektik-Elektrik, 04.02.2010
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    AW: Haftung bei Arbeiten auf Anweisung

    Neue Aderfarben (braun für L1, usw.) sind nach VDE nur eine Empfehlung und haben auch kaum was mit der Sicherheit zu tun.....


    Bei den neuen VDE-Protokollen unterschreibt nur der Prüfer.
    Und es wird ja nicht nur gemessen, sondern auch Besichtigt....

    MfG
     
  6. #15 -Chefk0ch-, 04.02.2010
    -Chefk0ch-

    -Chefk0ch- Schlitzeklopfer

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    AW: Haftung bei Arbeiten auf Anweisung

    EFK, wobei dies nach gewissen Definitionen ja auch nur zutrifft wenn man regelmässige Weiterbildung vorweisen kann, dann nur AvD...

    Also, Sachlage mal etwas ausführlicher:

    Die Fahrstuhlanlage in dem Gebäude wurde vollständig ausgetauscht, dazu musste die Zuleitung zur Steuerung des Aufzugs erneuert werden, da angeblich weitaus mehr Leistung benötigt werden würde. Mittlerweile wissen wir, dass die Kiste ~ 30A bei Vollast nimmt. Desweiteren sollte der Fahrstuhl zukünftig einen separaten Zähler erhalten.

    Die Elektroanlage bestand zu diesem Zeitpunkt aus einem großen HAK (Vorsicherung 160A) mit 8 einzelnen Abgängen die als 4x16mm² (NH 63A) und einmal 4x35mm² (<- für Bank mit Zählerplatz in baulich abgetrenntem Teil, NH 100A) ausgeführt waren.
    Die sieben 16mm² waren Zuleitungen für ursprünglich 16 Zählerplätze, inzwischen nur noch 12, durch zurückliegende bauliche Veränderungen. Die UV für den Allgemeinstrom könnt ihr im Bild auf der rechten Seite sehen. Dort war einfach nicht der Platz um unsere 5x25/16mm² Zuleitung für den Aufzug aufzunehmen, auch wenn kein neuer zusätzlicher Zähler hätte kommen sollen. Leider habe ich von der Ursprungsanlage keine Fotos.

    Auch Änderungen am HAK waren selbstverständlich nicht möglich! Also, neuer HAK, neuer Zählerschrank, der auf der Rückseite der Wand des alten hängt. Die alten Zuleitungen erstmal gekappt und provisorisch wieder an den neuen Zählerschrank gehängt und jetzt wird halt nach und nach umgebaut. Dazu werden logischerweise von jedem neuen Zählerplatz Verbindungen zu jeder Zuleitung zu den einzelnen Wohnungen/gewerblich genutzen Räumen benötigt. Also muss die ganze Verdrahtung in diesem teilweise abgebildetem Blechschrank geändert werden. Bisher wurden die Zuleitungen in den unteren Zählerfelden aufgeteilt und von den Zählern nach oben auf Diazed Sicherungen verteilt. Von dort ging es dann halt weiter Richtung UV. Zum Errichtungszeitpunkt der Ursprungsanlage war Berührungsschutz halt noch ein Fremdwort, dementsprechend können auch die Überstromschutzeinrichteungen/ der Leitungsschutz nicht so bleiben und müssen/werden durch neue Neozed Sicherungen und RCBOs für WaMa&Kellerlicht ersetzt.
    Weil aber zum Zeitpunkt der Auftragserteilung der Fahrstuhl Modernisierung kein Mensch an "so" gravierende Elektroarbeiten gedacht hat, klafft den Gebäudebesitzern schon jetzt ein Loch im Geldbeutel. Daher dann die "Entscheidung", dass der alte Zählerschrank als Verteilerschrank bestehen bleiben soll.
    Was dort seit heute in Neozed aufgebaut ist, war halt vorher an der "gleichen" Stelle in Diazed. Rechts davon ist die UV für Allgemeinstrom und Abgang für die Heizungsanlage. Unter dieser UV sitzt irgendwas uraltes für TK oder Sprechanlage, war bisher noch nicht wichtig, als das ich das aufgeschraubt hätte. Links davon sind noch zwei "Felder" in Diazed Version. Unterer Bereich Zählerplatz, oben halt die Abgänge zu den UVen.

    Ich hoffe ihr versteht meine Zustandsbeschreibung, ich kann das halt noch vor meinem geistigen Auge sehen und weiß was ich meine... ;)

    Laut dieser Seite müssen Installationsverteiler Schutzisoliert sein, trifft das hier zu? Haeh
    Wenn ja, ist das ja genau das was ich gesucht habe um es meinem Brötchengeber auf den Tisch zu werfen...
     
  7. #16 Elektro, 04.02.2010
    Elektro

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    AW: Haftung bei Arbeiten auf Anweisung


    Mit Sicherheit wenig zutun, jedoch wurde eine Anpassung an neue Normen vom Fragesteller gefordert.

    Schränk er das jetzt nur auf Sicherheitsrelevante neue Normen ein?

    PS. Das jetzt anstelle von Schwarz eine Braune Ader in der Leitung ist ( Beispiel 3 Ader) und beim 5 Ader zusätzlich eine graue Ader vorhanden ist, ist keine Empfehlung. Nur die Reihenfolge der Phasen ist eine Empfehlung
     
  8. #17 Hektik-Elektrik, 04.02.2010
    Hektik-Elektrik

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    AW: Haftung bei Arbeiten auf Anweisung

    Ich dachte dem Fragesteller ging es vordergründig um Haftung....

    Dann hab ich es wohl verkehrt verstanden.


    MfG
     
  9. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    AW: Haftung bei Arbeiten auf Anweisung

    Und wie sieht es aus, wenn er die Mängel auf dem Prüfprotokoll auflistet.
    Ich sehe das mit der Haftung etwas anders. Wie oft war ich damals auf der Baustelle mit 5 Lehrlingen und 3 Leiharbeitern. Wenn ich hinterher sage in diesem Raum war ich nie haftet dann der Lehrling oder der Leiharbeiter? Wenn das so wäre stellt sich mir die Frage wozu der Meisterzwang im Elektrohandwerk noch notwendig ist. Da kann ich mich als Geselle auch gleich selbständig machen.
     
  10. #19 PatBonner, 04.02.2010
    PatBonner

    PatBonner Guest

    AW: Haftung bei Arbeiten auf Anweisung

    Hat schonmal irgendwer gehört:

    Jeder ist für sich selbst Verantwortlich?


    Was ich damit sagen möchte:
    Wenn ich Mist baue, muss ich alleine dafür gerade stehen.
    Nicht meine Firma, oder der Chef. Ich habs verbockt...

    Grüße
    Patrick
     
  11. #20 -Chefk0ch-, 04.02.2010
    -Chefk0ch-

    -Chefk0ch- Schlitzeklopfer

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    AW: Haftung bei Arbeiten auf Anweisung

    Und wenn Du angewiesen wurdest eben jenen Mist zu verzapfen?
     
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