Haftung bei Arbeiten auf Anweisung

Diskutiere Haftung bei Arbeiten auf Anweisung im Grundlagen der Elektroinstallation Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; AW: Haftung bei Arbeiten auf Anweisung Wenn du einen Vormund hast musst du machen was andere sagen :) In jedem anderen Fall, bist du dafür...

  1. #21 PatBonner, 04.02.2010
    PatBonner

    PatBonner Guest

    AW: Haftung bei Arbeiten auf Anweisung

    Wenn du einen Vormund hast musst du machen was andere sagen :)

    In jedem anderen Fall, bist du dafür verantwortlich.

    Was ist daran so schwer zu verstehen ?

    Grüße
    Patrick
     
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  3. #22 Hektik-Elektrik, 05.02.2010
    Hektik-Elektrik

    Hektik-Elektrik Lüsterklemmer

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    AW: Haftung bei Arbeiten auf Anweisung

    Wenn Du weisst, das Du Mist verzapfst....Dein Problem.


    Und wenn man Mängel im Prüfprotokoll aufnimmt, dieses unterschreibt und trotzdem die Anlage in Betrieb lässt - ist doch wohl selbsterklärend.

    Der Meister sitzt doch meistens im Büro macht Angebote etc. warum sollte er für Euren Mist haften? Er haftet doch auch nicht dafür, wenn Ihr am Zebrastreifen mit dem Firmen-Kfz ein Kind überfahrt.

    Genausowenig haftet er wenn Ihr z.b. eine Anlage mit zu hohen Schleifenwiderstand am Netz lasst und ein Kind zu Schaden kommt :eek:

    Leider gibt es in unserem Beruf zu viele Pfuscher, die nicht wissen was sie tun bzw. wenn sie es wissen, meinen sie hafteten nicht dafür.

    Evtl. bringt der Anhang ja auch Klarheit.

    MfG
     

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  4. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    AW: Haftung bei Arbeiten auf Anweisung

    Was macht denn der TÜV, der jedes Jahr unsere Elektroanlage im Betrieb prüft. Er schreibt ein Protokoll mit mängeln. Er repariert nichts und er nimmt nichts außer Betrieb, weil er das gar nicht darf.
    Warum gehe ich dann als Kunde zu einem Meisterbetrieb des Elektrohandwerkes und nicht zu einem Pfuscher. Wenn der Meister doch sowieso nur im warmen Büro sitzt, Angebote und Rechnungen schreibt.
    Und übrigens wenn der Chef mich ohne Führerschein sein Auto fahren läßt, wird er auch bestraft.
    Wenn bei einem Kunden die Anlage nicht OK ist, kann ich ihn in einem Prüfprotokoll daraufhinweisen habe aber kein Recht es ohne seinen Auftrag zu ändern. Die Anlage gehört immerhin dem Kunden.
     
  5. #24 Hektik-Elektrik, 05.02.2010
    Hektik-Elektrik

    Hektik-Elektrik Lüsterklemmer

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    AW: Haftung bei Arbeiten auf Anweisung

    Das kannst Du dann ja alles dem Mann in Schwarz (Richter/Staatsanwalt) erklären, wenn es zu einem Schaden (Todesfall) gekommen ist.

    Viel Spaß WinkeWinke


    MfG
     
  6. #25 Klemme 0, 05.02.2010
    Klemme 0

    Klemme 0 Hülsenpresser

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    AW: Haftung bei Arbeiten auf Anweisung

    Hallo,
    hat der Meister nicht eine Aufsichtspflicht??
    Würde mir das vom Meister schriftlich geben lassen!!
    Aber so etwas kann einen den Job Kosten,alles schön blöd!!
    Sonst glaube ich das der Mann in Schwarz sich beide zur Brust nimmt!!
    LG Klemme 0
     
  7. #26 Hektik-Elektrik, 05.02.2010
    Hektik-Elektrik

    Hektik-Elektrik Lüsterklemmer

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    AW: Haftung bei Arbeiten auf Anweisung

    Der Meister muß keineswegs die Arbeiten seiner angestellten Elektrofachkraft überprüfen.

    Deshalb stellt er ja schließlich Elektrofachkräfte ein und keine Bäcker etc.

    MfG
     
  8. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    AW: Haftung bei Arbeiten auf Anweisung

    Dann hätte man ja den Meisterzwang im Elektrohandwerk abschaffen können wie in anderen Handwerksberufen auch. Hat man aber nicht, mit der Begründung, das Elektrik zu gefährlich ist, als das eine Elektrofachkraft das ohne einen Meister machen kann.
     
  9. #28 Kaffeeruler, 05.02.2010
    Kaffeeruler

    Kaffeeruler Administrator
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    AW: Haftung bei Arbeiten auf Anweisung

    Deine Jungs auf Gottvertrauen losschicken... Hmm, da kannste auch ganz schnell in die Haftung kommen ;)

    Mfg Dierk
     
  10. #29 kabelmafia, 05.02.2010
    kabelmafia

    kabelmafia Lüsterklemmer

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    AW: Haftung bei Arbeiten auf Anweisung

    Moin,

    *tief durchatmen*
    Der Meister ist hier also Unternehmer. Damit hat er auch das unternehmerische Risiko. Er hat auch einiges an Verpflichtungen...
    Letztendlich, wenn was schief läuft, bleibt es bei ihm hängen. Doch hat er auch die Verantwortung für seine Mitarbeiter. Die Mitarbeiter müssen abends wieder unbescahdet bei ihrer Familie ankommen. Ebenso hat er die Mitarbeiter so auszuwählen und ggf. weiterzubilden, dass sie für die gestellten Anforderungen qualifiziert sind.
    (sinngemäß nach BetrSichV und EU-Richtlinie zum Arbeitsschutz)

    Wenn der Unternehmer nun seinem Mitarbeiter wider besseren Wissens etwas anweisen´würde, dass gegen anerkannte Regeln der Technik verstößt oder eine Gefährdung für andere ist, so ist der Mitarbeiter hinweispflichtig. Dies muss er beharrlich tun also mindestens 2x). Es muss nicht schriftlich sein, es hilft aber. Ebenso reicht ein vorbereiteter Zeuge oder ein Gedächtnisprotokoll.
    Dass man sich damit unbeliebt macht und auf der schwarzen Liste dann ganz oben steht... anderes Thema.

    Dumm ist es nur, wenn man weiss, dass man gerade gegen anerkannte Regeln der Technik verstößt, dies dokumentiert (Prüfprotokoll) und die Anlage dennoch als mängelfrei übergibt. Nun handelt der Mitarbeiter vorsätzlich. denn man geht davon aus, dass er sich mit seiner Thematik auskennt ("...Kenntnisse zum Stand der Technik..." - sonst ist er keine EFK).
    Ist das jetzt der ungeliebte Mieter, der einen Stromtod stirbt, so wird es ein Tötungsdelikt. Egal.

    Ganz oben drüber könnte man auch hier die SORGFALTSPFLICHT schreiben
     
  11. #30 Hektik-Elektrik, 05.02.2010
    Hektik-Elektrik

    Hektik-Elektrik Lüsterklemmer

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    AW: Haftung bei Arbeiten auf Anweisung

    Dabei hat auch jeder angestellte Mitarbeiter die Pflicht,

    sich fortzubilden und mit der Zeit zu gehen....

    MfG
     
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