Haftung bei Arbeiten auf Anweisung

Diskutiere Haftung bei Arbeiten auf Anweisung im Grundlagen der Elektroinstallation Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; AW: Haftung bei Arbeiten auf Anweisung Hallo AC DC Master, habe ein Kollegen der besucht die Meisterschule!!Der hat mir was anderes...

  1. #41 Klemme 0, 07.02.2010
    Klemme 0

    Klemme 0 Hülsenpresser

    Dabei seit:
    27.07.2009
    Beiträge:
    496
    Zustimmungen:
    1
    AW: Haftung bei Arbeiten auf Anweisung

    Hallo AC DC Master,
    habe ein Kollegen der besucht die Meisterschule!!Der hat mir was anderes
    erzählt!!Meister ist auch in Haftung!!
    Kommt natürlich auf den Fall an!!
    Aber Du hast Recht wir sollten das Thema nicht ausschlachten!!
    Jeder so wie er mag!!
    Ich mache bei diesem Thema mein Licht Aus

    LG Klemme 0
     
  2. Anzeige

  3. #42 trekmann, 07.02.2010
    trekmann

    trekmann Spannungsgeprüft

    Dabei seit:
    07.10.2006
    Beiträge:
    1.088
    Zustimmungen:
    11
    AW: Haftung bei Arbeiten auf Anweisung

    Das ist Grundsätzlich richtig, denn er gibt seine Unterschrift. Aber in der Praxis verteilt er die Aufgaben an seiner "Untergebenen" und diese erledigen die dann für ihn. Er kann ja auch nicht überall sein. Und meistens macht der Geselle die Messungen der Meiste guckt drüber (wenn überhaupt) und gibt sein Autogram drunter. Entsprechend steht er damit auch in erster Linie in der Haftung.
     
  4. #43 AC DC Master, 08.02.2010
    AC DC Master

    AC DC Master Freiluftschalter

    Dabei seit:
    30.07.2007
    Beiträge:
    3.221
    Zustimmungen:
    14
    AW: Haftung bei Arbeiten auf Anweisung

    jutten nabend !

    um die sache kurz zu machen. es gibt die jungs, die sich in den sachen besser auskennen.
    aber uns allen facharbeitern sollte immer eins im gedächnis bleiben !
    wer arbeitet und die anlage in betrieb nimmt, haftet für die folgen.
    egal was der meister sagt und bestimmt. der geselle muß schließlich am ende entscheiden ob er die aufforderung so umsetzt wie es sein chef gesagt hat. schließlich handelt jeder in seinem eigendem interesse.

    lehrlinge und leiharbeiter:
    egal wie viele auf der baustelle herum laufen und ihre arbeit tun. als direkter vorarbeiter/vorgesetzter/vertreter hat der jeniger diese aufgaben und arbeiten zu kontrollieren und zu prüfen. auch wenn diese eine fachliche ausbildung haben. warum ?
    da spreche ich aus der erfahrung. das manche leiharbeiter es völlig egal ist was und wie sie ihre arbeit erledigen. die meisten sind doch eher eine plage als eine nützliche hilfe. wenn man schon in den ersten tagen aus sondieren muß, mehr geeignet ist und wer nicht. klingt vielleicht schlimm, ist aber leider wirklich so. die wenigsten geben sich echt mühe und qualität.

    für mich ist hier jetzt schluß. danke und viel spaß noch !

    P.S.: danke Paddy ! war mir eine ehre dich kennen lernen zu dürfen. hatte echt spaß !
    egal was du jetzt machst ! viel erfolg, glück und gesundheit. wünsche dir und deiner
    kleinen familie alles gute ! ! ! heros never die !

    danke ! thank you !
     
  5. #44 Hektik-Elektrik, 08.02.2010
    Hektik-Elektrik

    Hektik-Elektrik Lüsterklemmer

    Dabei seit:
    16.12.2005
    Beiträge:
    528
    Zustimmungen:
    7
    AW: Haftung bei Arbeiten auf Anweisung

    Hallo,

    brandaktuell zum Thema gibts in der ep-Fachzeitschrift (leider noch nicht online verfügbar) 2/10 ab Seite 138 das Thema "Verantwortung der Fachkraft beim Umsetzen der Normen"


    Zitat:

    "Es ist selbstverständlich, dass Elektrotechniker, die sich als Elektrofachkraft bezeichnen, in der Lage sein müssen, eine solche Verantwortung zu übernehmen. Schließlich gehört es zu ihrem Berufsbild z.B. elektrische Anlagen so zu errichten und zu prüfen, das sie sicher sind und zuverlässig funktionieren."


    Die ewigen Gegenanschreiber sollten sich den gesamten Artikel mal durchlesen....


    MfG
     
  6. #45 AC DC Master, 12.02.2010
    AC DC Master

    AC DC Master Freiluftschalter

    Dabei seit:
    30.07.2007
    Beiträge:
    3.221
    Zustimmungen:
    14
    AW: Haftung bei Arbeiten auf Anweisung

    im letzten jahr stand auch sowas in der de. meine ich ! ich glaube ich sollte mir diese ep-zeitung auch mal zu legen. warum eigentlich nicht.
     
Thema:

Haftung bei Arbeiten auf Anweisung

Die Seite wird geladen...

Haftung bei Arbeiten auf Anweisung - Ähnliche Themen

  1. Haftung bei nicht vorhandener Erdung

    Haftung bei nicht vorhandener Erdung: Guten Tag zusammen. Ich habe an einer Ständerwand einen heftigen Stromschlag bekommen und mich verletzt. Der Elektriker meines Vermieters...
  2. Haftung bei nicht durchführen der Prüfungen zu DIN VDE 0100-600

    Haftung bei nicht durchführen der Prüfungen zu DIN VDE 0100-600: Hallo Liebe Kollegen, ich bin neu hier und wollte Euch mal um Rat bitten. Ich selbst Elektrofachkraft, arbeitend in einem Industrieunternehmen...
  3. Haftung für Urheberrechtsverletzungen auf verlinkten Seiten

    Haftung für Urheberrechtsverletzungen auf verlinkten Seiten: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-bestaetigt-Haftung-fuer-Urheberrechtsverletzungen-auf-verlinkten-Seiten-3566919.html...
  4. Rechtslage und Haftung im Sinne der VDE

    Rechtslage und Haftung im Sinne der VDE: Hallo Forum, ich bin Mitglied in einem Hackerspace. Wer mit den Begriff nichts anfangen kann sollte sich den Artikel auf Wikipedia anschauen....
  5. Geschenkidee für Arbeitskollegen

    Geschenkidee für Arbeitskollegen: Hallo zusammen, wir brauchen eure Hilfe! Wir sind total unkreativ .. :unsure: Unser Arbeitskollege feiert in 3 Wochen seinen 40. Geburtstag....