Haftung bei Arbeiten auf Anweisung

Diskutiere Haftung bei Arbeiten auf Anweisung im Grundlagen der Elektroinstallation Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Moinsen, ich muss auf Grund der aktuellen Arbeitslage ja mal fragen: Wenn ich als ausgebildeter Elektroinstallateur auf Anweisung meines...

  1. #1 -Chefk0ch-, 04.02.2010
    Zuletzt bearbeitet: 04.02.2010
    -Chefk0ch-

    -Chefk0ch- Schlitzeklopfer

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    Moinsen,

    ich muss auf Grund der aktuellen Arbeitslage ja mal fragen:

    Wenn ich als ausgebildeter Elektroinstallateur auf Anweisung meines Meisters/Chefs Arbeiten ausführe die meiner Meinung nach nicht den Richtlinien der VDE entsprechen und dann etwas passiert, sagen wir mal die Verteilung brennt ab, wer haftet dann? Ich als ausführender AvD oder mein Chef?

    Um das ganze mal bildlich zu dokumentieren:

    Für Menschen ohne Addblock und Co. als Anhang weiter unten...

    [​IMG]

    Die "Sicherungs Felder" in der Mitte sind übrigens mit Blechplatten nach oben und unten "geschützt"...

    Meiner Meinung nach gehört dieser ehemalige Zählerschrank/Verteilungsetwas in den Müll und da muss was neues hin! Die Einbauten im "Fokus" sind von heute, der Rest von ~ 1970. Bildqualität: Hauptsache die Kameras waren billig...

    Ja, Wagos haben da drinnen nix verloren und PE und N werden auch noch mit Phoenix Klemmen verteilt, keine Arme keine Kekse... :mad:

    Auf der anderen Seite der Wand sitzen inzwischen neue Zählerschränke und lt. meinem Chef soll dieser alte Kasten sitzen bleiben, weil dem Kunden das sonst zu teuer wird... :Hammer:

    Wer rechnet bei einem Austausch der Fahrstuhlanlage auch mit einem Austausch der Zähleranlage inkl. neuem HAK? Und dann auch noch neue Unterverteilungen nur für so ein paar Waschmaschinen und ein bißchen Allgemeinem Licht und Heizung. Das geht nun aber wirklich nicht. Nur weil der Fahrstuhl auf einmal einen eigenen Zähler haben soll... ;)

    Kann sich jemand vorstellen, wie mich das aufregt?

    Gruß
    Chefk0ch

    Edit:
    Warum die RCBOs nicht in die Zählerschränke und die Zuleitungen muffen? Lt. meinem Chef nicht zulässig... Lt. TAB2007 schon! Haeh
     

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  3. #2 Matze001, 04.02.2010
    Matze001

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    AW: Haftung bei Arbeiten auf Anweisung

    Aufregen tu ich mich auch :-D

    Über Werbung die ins Bild fliegt... wie wäre es wenn du die Foreneigene Bild-upload-funktion nutzen würdest? Das geht wenn du einen Beitrag erstellst und unten auf "Attachment hinzufügen" klickst.

    Wer haftet kann ich dir leider nicht sagen... würde mich aber auch einmal interessieren...
    Und bei Leuten die nur aufs Geld gucken... ... die sind nicht umbedingt meine Freunde.

    MfG

    Marcel
     
  4. #3 Elektro, 04.02.2010
    Zuletzt bearbeitet: 04.02.2010
    Elektro

    Elektro Super-Moderator
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    AW: Haftung bei Arbeiten auf Anweisung

    nicht alles was alt ist, muss gleich ausgetauscht werden.
    Selbst die klassische Nullung wird heute noch in Alten Anlagen Akzeptiert.


    Einige lose Klemmen rechtfertigen nicht eine kompletten austausch.
    Da gibt es von Wago Halterungen für die Hutschiene und Fertig.

    Wo ist das Problem? Auch heute noch üblich.

    Gibt es Irgend etwas was bei der Errichtung der Anlage nicht zulässig war?
     
  5. Zosse

    Zosse Administrator (Ex-Schaltmeister)
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    AW: Haftung bei Arbeiten auf Anweisung

    Hmm... ist eine gute Frage. Ich würde bei der Haftung mal in Richtung Erfüllungsgehilfe oder Verrichtungsgehilfe schauen...

    Gruß Torsten
     
  6. brue

    brue Lasteinschalter

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    AW: Haftung bei Arbeiten auf Anweisung

    Nehmen wir mal an es kommt zu einem Streitfall: Dein Arbeitgeber koennte sehr leicht nachweisen das du jene Arbeit verrichtet hast. Es wird jedoch sehr schwer zu beweisen fuer dich das der Chef dir jenes und dieses so vorgeschrieben hat, meisstens passiert sowas ja schliesslich muendlich. Schlussendlich entscheidet ueber eine Schuldfrage ein Richter. Vermutlich trifft wohl immer beide eine Teilschuld, wie die Schuld verteilt wird haengt dann sicher immer vom Fall ab.
    Als Installateur musst du dir deiner Sache sicher sein und nach den Regeln der Technik installieren. Ich wuerde mir vom Chef nichts sagen lassen, was ich selber nicht auch so sehe.
    Natuerlich verstehe ich auch das man in einer angespannten Arbeitssituation vllt nicht mit jedem Chef so gut reden kann. Ich finde allerdings das die Sicherheit vorgeht.

    Deine Verteilung find ich allerdings gar nicht verwerflich. Was stoert dich denn daran explizit? Da hab ich schon ganz andere sachen gesehen!

    gruss
     
  7. #6 Kaffeeruler, 04.02.2010
    Kaffeeruler

    Kaffeeruler Administrator
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    AW: Haftung bei Arbeiten auf Anweisung

    ich würde sie sofort tauschen gegen eine meiner sorgenkinder ;)

    Auf dem Bild ist auch für mich nicht wirklich etwas zu erkennen was einem Bauchschmerzen bereiten würde...

    lose Klemmen, ok kommt vor und Wago hilft
    kabel wirr warr, net schön aber selten und könnte man beheben ohne teuren aufwand ?
    Die Leitungen die auf den Hutschienen liegen sollten jedoch umgelegt werden

    Haftung: Fotos mit bedenken/ mängelliste bei Chef / Kunden abzeichnen lassen das es so bestehen bleiben soll und gut ist. Mehr kannst du net machen..

    Mfg Dierk
     
  8. #7 -Chefk0ch-, 04.02.2010
    -Chefk0ch-

    -Chefk0ch- Schlitzeklopfer

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    AW: Haftung bei Arbeiten auf Anweisung

    Ein Austauschen der Hauptzuleitung, Einbauten und Änderung der generellen Stromverteilung ist in meinen Augen eine bauliche Veränderung die eine Modernisierung auf den gültigen Stand der Vorschriften nicht nur rechtfertigt sondern sogar notwendig macht.
    Und wo wir gerade dabei sind, alte "schwarze" Zählertafeln, raus und weg damit bei RCD/LSS Tausch oder sitzen lassen und hinfrickeln?


    Das ist ja auch von heute bzw. für nächste Woche geplant!

    siehe oben bzgl. Veränderung

    Gesehen habe ich in der Tat schon viel schlimmeres, meistens kurz bevor ich es dann von der Wand rupfe. ;)

    Der nicht vorhandene Platz, die vollständige Metallene Beschaffenheit, die Frage nach dem Warum machen wir es dann überhaupt neu und lassen den alten Mist nicht einfach so sitzen. Theoretisch könnte es mir ja egal sein, mein Name steht nicht auf dem Schild das hinterher an dem Dingen klebt und im Falle eines Falles steht mein Name auch nicht an erster Stelle in der lokalen Zeitung.

    Die Frage ob in diesem Fall auch eine Betrachtung bzgl. Brandschutz/Fluchtweg notwendig ist, kann ich nicht beantworten, da kenne ich mich zuwenig aus. Sitzt in einem 5 Stöckigem Gebäude mit gewerblicher und wohnlicher Nutzung im Kellerflur.

    Danke schonmal für eure Antworten.
     
  9. #8 PatBonner, 04.02.2010
    PatBonner

    PatBonner Guest

    AW: Haftung bei Arbeiten auf Anweisung

    Hallo Chefk0ch!

    Also schön ist diese Anlage nicht, aber Sie erfüllt ihre
    Funktion und scheint nach Sichtprüfung akzeptabel.

    Jeder, der Abreiten ausführt haftet dafür. Nicht dein Chef,
    sondern Du haftest also wenn was passiert.
    Im Ernstfall sagt dein Chef vermutlich einfach:
    Eine solche Anweisung hat es nicht gegeben.
    Dann steht Aussage gegen Aussage.



    Grüße
    Patrick
     
  10. #9 Hektik-Elektrik, 04.02.2010
    Hektik-Elektrik

    Hektik-Elektrik Lüsterklemmer

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    AW: Haftung bei Arbeiten auf Anweisung

    Hallo,

    sehe ich genauso.


    Ich erkläre den Lehrlingen das meist so (die habe auch immer diese Haftungsfrage):


    "Wer haftet, wenn Ihr ohne dafür gültigen Führerschein vom Chef losgeschickt werdet, mit PKW und Anhänger eine grosse Kabeltrommel holen???"

    Oder der Chef sagt "Fahr mal schnell in die Firma und hol Material"
    Dabei werdet Ihr geblitzt oder baut einen Unfall - wer bekommt die Punkte ?

    Es heisst schliesslich "Verantwortliche Elektrofachkraft".

    Hinzu kommt, das Ihr eine Überprüfung nach VDE0100-600 machen müsst - und wer unterschriebt die - richtig: Ihr




    MfG
     
  11. #10 Elektro, 04.02.2010
    Elektro

    Elektro Super-Moderator
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    AW: Haftung bei Arbeiten auf Anweisung


    Die Logik ist nicht richtig.

    Stelle dir den Frankfurter Flughafen oder ein großes Chemie Werk vor.

    Neue Trafostation = alles neu?
     
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