Wasserkocher Sinbo bitte um Stellungnahme

Diskutiere Wasserkocher Sinbo bitte um Stellungnahme im Hausgeräte Forum im Bereich GEBÄUDE- UND HAUSTECHNIK; AW: Wasserkocher Sinbo bitte um Stellungnahme Ich sage Ihnen dazu noch, dass Sie der erste mal wohl deutlich Ihr eigener Fehler war, dass...

  1. #11 Strippentod, 18.11.2012
    Strippentod

    Strippentod Freiluftschalter

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    AW: Wasserkocher Sinbo bitte um Stellungnahme

    Ja bitte, immer her mit dem Gutachten.

    Das Gerät wird mit Trockengehschutz angepriesen, also selbst wenn dir ein Betrieb ohne Wasser passiert sein sollte, könnte man dir kein Eigenverschulden andichten.
    Was bleibt da noch? Mutwilliges Rumstochern mit irgendwelchem Besteck am Heizelement? Das soll er mal versuchen nachzuweisen. Ich denke, das lohnt sich bei dem Streitwert aber nicht, daher auch noch keine Antwort.

    Frag ihn mal höflich, wie er denn darauf kommt, scheinbar kennt er als Verkäufer die Gesetze nicht. Das würde mich nun wieder nachdenklich stimmen.

    Du bist in einer optimalen rechtlichen Position, wenn der Fehler innerhalb von sechs Monaten nach dem Kaufabschluss auftritt. In diesem Fall wird vom Gesetz her vermutet, dass das Elektrogerät bereits fehlerhaft war, als es dir übergeben wurde. Du musst den Fehler also nicht beweisen. Es ist vielmehr Sache des Verkäufers, dir nachzuweisen, dass er dir ein einwandfreies Gerät verkauft hat und du den Fehler verursacht hast.

    Wenn du dich zeitlich gesehen noch in der gesetzlichen Widerrufsfrist befindest, dann tret ganz einfach ohne Angabe von Gründen vom Kaufvertrag zurück. Glücklich wirst du nach der Sache mit dem VK wohl eh nicht mehr.
     
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  3. #12 Zelmani, 18.11.2012
    Zelmani

    Zelmani Lüsterklemmer

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    AW: Wasserkocher Sinbo bitte um Stellungnahme

    Hat das Gerät ein Typenschild? Wenn ja, würde mich mal ein Foto davon interessieren. Ich hatte mal einen Fehlkauf mit einer Kaffeemaschine bei EBay gemacht, die hatte nicht mal ein CE-Kennzeichen. Da der Verkäufer sich erst bockig gestellt hat, habe ich Anzeige erstattet wegen unerlaubten Inverkehrbringens kennzeichnungspflichtiger Elektrogeräte. Nachdem die Staatsanwaltschaft Kontakt mit der Firma aufgenommen hatte, war denen plötzlich sehr daran gelegen, dass die Rückabwicklung des Kaufs zu meiner vollsten Zufriedenheit erfolgte.
     
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