moin
Der schwarze, der im Kabel zwischen dem Blauen und Gelb Gruenen ist, auf Klemme 1.
Der Braune auf Klemme 2.
Der zweite Schwarze auf Klemme 3.
Der Hellblaue auf Klemme 4 und 5. (Sollten solche Kleinen Bruecken vorhanden sein die man einlegen kann)
Den Gelb Gruenen mit dem Gehause verbinden (Schutzleiter)
Auf Faben kann man sich nicht blind verlassen, nachmessen!
gruss
Habe zur zeit einen Herd angeschlossen.Wollte das Kabel weiter nutzen also nur am Herd anschliessen.Im Plan ist doch diese Brücke vorgegeben wenn ich das richtig sehe brauche ich doch nur das Hellblaue in 5 anzuklemmen.
1.schwarz
2.Braun
3.schwarz
4.5 Hellblau nehme 5
Gelb -grün Gehäuse
Richtig!!
Hier noch mal ein Bild. 4-5 Brücke bleibt, andere Brücken an 1, 2, 3 wenn vorhanden rausnehmen.
Herdanschluss
Immer Messen, nicht auf Farben verlassen.
Mit freundlichem Gruß Elektro
Moin,
der Anschluß eines E-Herdes darf nur durch einen Fachmann erfolgen.
Nur er kann die notwendigen Messungen zum Überprüfen der Schutzmaßamen richtig durchführen. Oder bist du doch Befähigte Person nach TRBS 1203 Teil 3 und im Besitz notwendiger Prüfgeräte und einer Kozession nach NAV?
Durch eigenständiges gebastel verlierst du nicht nur jeden Versicherungsschutz, sondern riskierst im Schadensfall auch schmerzliche Zivil- und Strafrechtliche Konsequenzen. Hierwerden oft 20 € am falschen ende gespart!
TRBS 1203 zieht hier Privat nach meiner Meinung nicht.
Kozession nach NAV für eine Herdanschluß sicher nicht.
Messgeräte habe ich ab ca. 450 Euro gesehen, da sind dann schon einige Herde anzuschließen. Wenn ich jedoch sehe was Fachfirmen so machen, da wird auch nur der Duspol verwendet. Ich Tippe auf 90% der Firmen.
Mit freundlichem Gruß Elektro
Moin,
wenn ein Fachmann pfuscht, so haftet er auch dafür.
Ließ dir mal den §13 der NAV durch. Selbst für das Anschließen einer schnöden Deckenlampe benötigst du einen Konzessionsbetrieb
Jede Änderung,Erweiterung oder Reperatur einer elektroanlage muss nach Abschluss der Arbeitennach DIN VDE 0100-600 geprüft werden.
Und warum soll die TRBS 1203 nicht ziehen? Meinst du jeder darf an privaten Elektroanlagen rumfummeln nur weil er sich berufen fühlt?
§13 der NAV
Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten.
Wenn ich sehe was Betriebselektriker alles danach machen?
Auch die Firmen wie unterwisener Küchenbauer dürfen ja anschließen
Was die wohl Können und machen ?
Also nur für BetriebeDie Technische Regel konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung
von geeigneten Maßnahmen
Mit freundlichem Gruß Elektro
Moin,
nein, aber sie tun es meistens einfach.Auch die Firmen wie unterwisener Küchenbauer dürfen ja anschließen
ok, dann drehen wir noch die ganz große Runde...
Es geht um einen Herdanschluß vermutlich in einer Mietwohnung. Vertraglich ist nach BGB §535 und 536 geregelt, daß der Vermieter die Wohnung in einem Nutzbaren (sicheren)Zustand erhalten muss. Das ergibt sich auch aus § 823 (Verkehrsscherungspflicht) und StGB §319(2)(Baugefährdung).
Die Elektroanlage gehört zur Wohnung.
Der Vermieter ist dafür verantwortlich.
Auch für den sicheren Zustand dafür.
Daraus ergibt sich - auch wenn es hier im Forum niemand hören und wahr haben möchte - daß nur Beauftragte des Vermieters an der Elektroanlage arbeiten dürfen. Das ergit sich ja auch aus dem §13 der NAV.
Nun haben wir ein Rechtsgeschäft zwischen zwei gewerblichen Vertragsparteien. Der Vermieter ist von natur aus als Gewerblich zu betrachten. Wenn er nachts gut schlafen möchte (also rechtssicer arbeitet) dann beauftragt er jemanden,der sich damit auskennt. Also jemand, der einen Befähigungsnachweis nach TRBS 1203 Teil 3 vorweisen kann.
Abgesehen davon gib es ja auch noch die TAB 2007 mt ihrem Abschnitt 3.2.
Der Mieter selbst darf garnicht an der Elektroanlage arbeiten beauftragen, da sich dann der Vermieter nicht mehr über den ordnungsgemäßen Zustand der Elektroanlage sicher sein kann.
So, und jetzt reiben wir uns nochmal die Augen und lesen das nochmal.
Wie es in der Praxis gehandhabt wird, lese ich weiter oben...
wie es sein soll, damit man als "Ratgeber", "Umzugshelfer mit E-Kenntnissen" oder "Heimwerker" nicht so schnell mit dem Rücken an der Wand oder vor dem Richter steht, ließt man in meinem Beitrag oder in wenigen Monaten in einer Fachzeitschrift. Welche weiß ich noch nicht, auf jeden Fall auch unter elektrofachkraft.de
Nachtrag: BetrSichV & Betriebselektriker.
Dürfen tun die genau so viel, wie der Chef verantworten möchte. Vielen Chefs ist jedoch nicht bewußt, daß sie persönich für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschftigten verantwortlich sind. (sinngem. nach § 2 glaube ich)
In einer Wohnung hat der Vermieter keine Angestellten oder Beschäftigten.Der Vermieter ist von natur aus als Gewerblich zu betrachten
Also auch keine Gefährdungsbeurteilung oder TRBS ...
Deshalb gibt es auch keine Prüffrist für Private Wohnungen.
Also ist von dieser Seite keine Pflicht abzuleiten.
Auch wenn eine Fachfirma den Herd anschließt, gibt es einen Vertrag mit dem Mieter und nicht mit dem Vermieter.
Mit freundlichem Gruß Elektro
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