Hallo,
die bdew schreibt in ihren Richtlinien, dass Trafostationen mit Türen in den Aussenbereich (ins freie) mit einem Türfeststeller auszustatten sind. Nun steht bei uns die Behauptung im Raum, die Station ist dann zusätzlich mit einer Brandmeldeanlage auszurüsten.
Weshalb sollte dies ausserhalb von Gebäuden der Fall sein? Ist die Behauptung richtig?
Vielen Dank f. Hinweise.



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