Hallo, an alle.
Ich habe mal eine frage an die alten Füchse, die sich in den Maschinenrichtlinien auskennen.
Wir planen und konstruieren Steuerungen führ den Industrieelleneinsatz.
Und haben nun folgendes Problem:
Wir haben ein Wärmeproblem bei einem Anschlusskasten mit mehreren Heizkerzen.
Damit man sich was vorstellen kann, es handelt sich um einen Kasten ca. 1000x1000 mit mehr als 10 Heizkerzen je 11 KW Leistung. Die Heizkerzen werden gepulst in Gruppen angesteuert. In dem Schrank sollten keine Temperaturen größer 70°C heerschen. In einem aktuellen Fall hat der Kunde die Steuerung ohne vorheriger IBN eingeschaltet, ohne, dass die Sicherheitsthermostate eingestellt waren und so den Anschlusskasten hoffnungslos überhitzt, so dass Plexiglasabdeckungen und Kabelkanäle sowie Isolierungen geschmolzen sind.
Um das Kundenseitige Anschlusskabel und die Sicherheitsthermostate vor solchen Temperaturen in Sicherheit zu bringen sehen wir für die Einspeisung einen eigenen Anschlusskasten vor, der mittels Installationsrohren mit dem Kasten verbunden ist, in dem sich die Heizkerzen befinden. In den Installationsrohren befinden sich nur hitzebeständige Kabel, die für die anzusteuernden Heizkerzengruppen sind. Also befinden sich in dem „Problem Kasten“ jetzt nur noch hitzebeständige Teile.
Siehe Aufbauskizze.jpg
Meine fragen sind jetzt allerdings:
1. 1. Darf ich, wenn ich die Verbindung von Kasten 1 zu Kasten 2 mit Steckern realisiere, mehrere Drehstromanschlüsse (eine Gruppe) in einem Stecker führe?
2. 2. Muss ich wenn ich für die Steckverbindung eine eigene Absicherung vorsehen oder ist es zulässig diese Verbindung wie bei dem Aufbau mit Isolationsrohr ohne zusätzliche Absicherung zulässig? Der Abstand zwischen den Kästen ist meist nicht größer als 1m nur lässt sich eine Vorverdrahtung nicht immer realisieren.
In welchen Normen kann ich dazu was finden?
Danke für eure Hilfe
rexxxx




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