Mittelspannungsanlagen: Schaltberechtigung oder doch nur "Ernennung" nötig ?

Diskutiere Mittelspannungsanlagen: Schaltberechtigung oder doch nur "Ernennung" nötig ? im Hochspannung Forum im Bereich WEITERE ELEKTROTECHNISCHE BEREICHE; Mich würde bitte interessieren, ob man als gelernte Elektrofachkraft, Elektroanlageninstallateur, Energieanlagenelektroniker (über 20 Jahre...

  1. ASKI

    ASKI Neues Mitglied

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    Mich würde bitte interessieren, ob man als gelernte Elektrofachkraft, Elektroanlageninstallateur, Energieanlagenelektroniker (über 20 Jahre Berufserfahrung) von Haus aus berechtigt ist Schalthandlungen im betriebseigenen Trafo- / Schalthaus vorzunehmen, bzw. welche Qualifikation oder welcher Nachweis dafür nötig ist, das ein möglicherweise "Unterwiesener" den 20 KV Eingang um- und beschalten darf.

    Reichts hier aus, wenn das Unternehmen den / die hauseigenen Elektriker zu Schaltberechtigten "ernennt", oder ist hierfür eine spezielle Aus- und Weiterbildung vonnöten ?

    Gerade mit Blick auf Erdungsbeschaltung von 20 KV Trafo´s scheint es eigene Vorschriften und Maßgaben zu geben.

    Wer ist überwachungstechnisch für die Qualifikation von Schalthandelnden zuständig ?
    Was ist bei Betrauung mit solchen Aufgaben zu beachten und zu wissen ?

    Gibt es hier spezielle Kurse oder schriftliche Nachweise für den "Beauftragten" ?
    Oder ist die Weiterbildung bezüglich Schaltberechtigung nur eine "Kann-Option" ?

    Vielleicht mag mich bitte jemand an geeignete Ansprechpartner oder Rechtslektüre weiterempfehlen.


    Vielen Dank und noch schönen Sonntag
     
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  3. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    AW: Mittelspannungsanlagen: Schaltberechtigung oder doch nur "Ernennung" nötig ?

    Da gibt es im Prinzip mehrere Ansprechpartner.
    Zum einen führt der Tüf solche Seminare durch z.B.
    Die TV Akademie - Schaltberechtigung bis 30 kV - Seminare, Schulung, Bildung, Kurse, Thringen, Brandenburg, Berlin, Mecklenburg/Vorpommern
    Oder auch dein Elektroversorger.
    http://www.eon-thueringerenergie.co...rial/E3_1_Schaltberechtigung_Grundseminar.pdf
    Über die rechtliche Seite kannst du natürlich auch bei der zuständigen Berufsgenossenschaft nachfragen
     
  4. Luyao

    Luyao Strippenstrolch

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    AW: Mittelspannungsanlagen: Schaltberechtigung oder doch nur "Ernennung" nötig ?

    "Schaltberechtigung", Betrieb von elektrischen Anlagen.
    Vorgeschriebene Unterweisung zum Erwerb und Erhalt der Fachkunde nach BGV A1 (VBG1)

    Seminare werden durch VDE abgehalten.
    Die Unterweisung für Elektrofachkräfte wird bzgl. der Arbeitssicherheit nach BGV A1 (UVV VBG 1) §7.2 für die gerichtsfeste Unternehmensorganisation jährlich gefordert.
     
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Mittelspannungsanlagen: Schaltberechtigung oder doch nur "Ernennung" nötig ?

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