Schaltberechtigung ab 1 kV

Diskutiere Schaltberechtigung ab 1 kV im Hochspannung Forum im Bereich WEITERE ELEKTROTECHNISCHE BEREICHE; AW: Schaltberechtigung ab 1 kV 2. Ich werde keine Schulung bekommen da ich (laut Bestimmung) jedes Jahr diesen Lehrgang erneut besuchen müsste...

  1. Zosse

    Zosse Administrator (Ex-Schaltmeister)
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    AW: Schaltberechtigung ab 1 kV


    Hmm... die Bestimmung würde mich auch mal Interessieren. Ich bin schon über 20 Jahre Schaltberechtigt. Den Lehrgang habe dafür nie wiederholt. Das man sich mit Fortbildungen auf den Stand der Technik hält ist selbstverständlich bzw. regelmässig Schalthandlungen durchführt.
     
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  3. #12 Klemme 0, 06.08.2009
    Klemme 0

    Klemme 0 Hülsenpresser

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    AW: Schaltberechtigung ab 1 kV

    Hallo Anni,
    Nach Din VDE 0105-100 ist für die regelmäßige Fort-und Weiterbildung dieser Mitarbeiter zu sorgen und diese nachzuweisen!!BGV A1 besagt,einmal jährlich eine Unterweisung!!
    Sind nicht in Indien,so ist das in Deutschland.Das geht mir auch manchmal alles gegen die Hutschnur aber was solls!!
    LG Klemme 0
     
  4. Anni

    Anni Lizenz zum Löten

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    AW: Schaltberechtigung ab 1 kV

    Nach meiner persönlichen Meinung ist das mal wieder ein Beispiel wie "Sachen" durcheinander gebracht werden.

    In der BGV steht , das der Unternehmer die Versicherten mindestens 1 mal im Jahr über die Gefährdungen in ihrem Arbeitsbereich aufzuklären hat , bzw die Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen . Ein fachspezifische Unterweisung wie ein Trafo mittelspannungsseitig zu schalten ist.....
    ist weit und breit nicht zu sehen....

    Es ging hier um den " Lehrgang Schaltberechtigung"
     
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Schaltberechtigung ab 1 kV

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