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Thema: Schaltberechtigung ab 1 kV

  1. #1
    Snow ist offline Neuer Benutzer Schlitzeklopfer
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    Standard Schaltberechtigung ab 1 kV

    Schönen guten Tag.
    Ich hätte da mal folgende fachliche Frage: Ich habe E-Installateur gelernt und habe vor kurzen in einer größeren Einkaufspassage als Haustechniker mit Schwerpunkt Elektro angefangen. Nun habe ich die Unterweisung in die E-Anlagen heute bekommen. Beläufig wurde ich gefragt ob ich denn eine Schaltberechtigung bis 1kV hätte. Vor Ort sind eineige Trafos aber meiner Meinung nach werden diese, im Fehlerfall, doch von den Energieversorgern vor Ort frei geschalten oder? Bin ich als "normaler" E-Installateur berechtig bis 1 kV zu schalten (Verteilung nach Trafo ist eh alles 400 V; Trennschalter zwischen Trafo und NSAV)? Wenn ja wo finde ich das rechtilches über das Berufsbild (das ich auch etwas in der Hand habe)?

  2. #2
    Matze001 ist offline Super-Moderator Lizenz zum Löten
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    Standard AW: Schaltberechtigung ab 1 kV

    Hallo,

    bei der Schaltberechtigung bis 1kV sind alle Spannungen bis 1000V gemeint.

    Also z.B. 12, 24, 230, 400, 660V ... uvm.

    Alles ab 1kV ist wieder seperat ... es wird halt unterschieden

    Niederspannung < 1kV
    Mittelspannung < 20kV
    Hochspannung < 380kV
    Höchstspannung > 380kV

    MfG

    Marcel

  3. #3
    Avatar von Zosse
    Zosse ist offline Boardinventar Lasteinschalter
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    Standard AW: Schaltberechtigung ab 1 kV

    Von deinem Berufsbild hast du eine Schaltberechtigung < 1 kV. Du musst nur von deinem Arbeitgeber zum Schaltberechtigten ernannt werden.

    Zu deiner Frage ob die Trafos Oberspannungsseitig von dem Versorgungsnetzbetreiber geschaltet werden. Das hängt davon ab wem die Trafos gehören (Eigentumsverhältnis).

    Für eine Schaltberechtigung für Netze > 1kV wird bei uns folgendermaßen Verfahren

    Für die Erteilung einer Schaltberechtigung sind die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen.
    Der Mitarbeiter muss
    - Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person sein,
    - Sachkenntnisse sowie
    - Netz- und Anlagenkenntnisse aufweisen.

    Der theoretische Teil des Lehrganges umfasst die folgenden Themen:
    - Gefahren des elektrischen Stromes
    - Einrichtungen zur Unfallverhütung (z. B. persönliche Schutzausrüstung)
    - Brandbekämpfung in der Nähe elektrischer Anlagen
    - Erste Hilfe bei elektrischen Unfällen
    - Aufbau elektrischer Anlagen mit Nennspannungen > 1 kV
    - Gerätekunde
    - Anlagensystematik
    - Anlagenbegehung
    - Betrieb elektrischer Anlagen mit Nennspannungen > 1 kV
    - Aufgaben des Anlagenverantwortlichen/Arbeitsverantwortlichen
    - Sicherheitsregeln
    - Schaltsprache
    - Schaltprogramm
    - Schalthandlungen
    - Verfügungserlaubnis mit/ohne Erdung
    - Verhalten bei Störungen
    - Sternpunktbehandlung

    Alle Angaben sind ohne Gewähr. Ich garantiere nicht für die Richtigkeit und hafte auch nicht für Folgen die durch selbst vorgenommene Eingriffe in die Elektroanlage entstehen.

    Zynismus ist es, wenn ein auf sein Opfer einprügelnder Schläger fragt: Gefällt dir das? Soll ich noch mal zuschlagen?

    Sarkastisch ist es, wenn der Geschlagene, anstatt zu wehklagen, erwidert: Aber natürlich! Gleich noch mal!



  4. #4
    Snow ist offline Neuer Benutzer Schlitzeklopfer
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    Standard AW: Schaltberechtigung ab 1 kV

    Super! Das hat mir wirklich wieter geholfen. Vielen Dank.
    Also falls sich heraus stellen sollte das die Trafos zum Haus gehören und es verlangt wird das diese im Fehlerfall vom Netz genommen werden sollen muss ich einen Schaltberechtigung über einen Lehrgang erwerben (also zu zu sagen alles ab Mittelspannung < 20kV).
    Gut ich werde Euch mal auf dem Laufenden halten was morgen bei raus gekommen ist.
    Und danke nochmal für die schnelle Antwort.

  5. #5
    Avatar von Zosse
    Zosse ist offline Boardinventar Lasteinschalter
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    Standard AW: Schaltberechtigung ab 1 kV

    Ja einen solche Schaltberechtigung kann man mit einem Lehrgang erwerben. Wird bei uns auch im Haus angeboten und dauert 5 Tage für den Lehrgang.

    Alle Angaben sind ohne Gewähr. Ich garantiere nicht für die Richtigkeit und hafte auch nicht für Folgen die durch selbst vorgenommene Eingriffe in die Elektroanlage entstehen.

    Zynismus ist es, wenn ein auf sein Opfer einprügelnder Schläger fragt: Gefällt dir das? Soll ich noch mal zuschlagen?

    Sarkastisch ist es, wenn der Geschlagene, anstatt zu wehklagen, erwidert: Aber natürlich! Gleich noch mal!



  6. #6
    Avatar von Klemme 0
    Klemme 0 ist offline Erfahrener Benutzer Hülsenpresser
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    Standard AW: Schaltberechtigung ab 1 kV

    Hallo Snow,
    erstmal ist jede Anlage anders,du musst erst mal vom Errichter deiner Anlagen
    unterwiesen werden!!Hast DU die Schaltberechtigung.denke bitte daran!!Alles mit dem Unternehmer schriftlich regeln!!Und jedes Jahr neue
    Unterweisung!!Ausserdem musst Du eine
    Fachkraft nach BGVA2sein!!Also viel zu beachten!!





    LG Klemme 0
    Geändert von Klemme 0 (05.08.2009 um 19:58 Uhr)

  7. #7
    Avatar von Zosse
    Zosse ist offline Boardinventar Lasteinschalter
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    Standard AW: Schaltberechtigung ab 1 kV

    Zitat Zitat von Klemme 0 Beitrag anzeigen
    du musst erst mal vom Errichter deiner Anlagen unterwiesen werden!!
    Das ist manchmal sehr schwer. Es reicht vom Anlagenverantwortlichen eine Unterweisung zu erhalten.

    Alle Angaben sind ohne Gewähr. Ich garantiere nicht für die Richtigkeit und hafte auch nicht für Folgen die durch selbst vorgenommene Eingriffe in die Elektroanlage entstehen.

    Zynismus ist es, wenn ein auf sein Opfer einprügelnder Schläger fragt: Gefällt dir das? Soll ich noch mal zuschlagen?

    Sarkastisch ist es, wenn der Geschlagene, anstatt zu wehklagen, erwidert: Aber natürlich! Gleich noch mal!



  8. #8
    Avatar von Klemme 0
    Klemme 0 ist offline Erfahrener Benutzer Hülsenpresser
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    Standard AW: Schaltberechtigung ab 1 kV

    OK Zosse,
    Hast Du Recht,ist bei mir auch bei einer Anlage ein Problem gewesen!!
    LG Klemme 0

  9. #9
    Snow ist offline Neuer Benutzer Schlitzeklopfer
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    Standard AW: Schaltberechtigung ab 1 kV

    Guten Abend.
    Ich habe ja versprochen Euch auf dem Laufenden zu halten:
    1. Die Trafo´s gehören zu den Haus.
    2. Ich werde keine Schulung bekommen da ich (laut Bestimmung) jedes Jahr diesen Lehrgang erneut besuchen müsste (kosten<->nutzen Geschichte)
    3. Wenn es zu einem Fehlerfall der Tarfo´s kommen sollte gibt es einen Notdienst der gerufen wird.
    Gut ist weniger Stress für mich aber ist trotzdem etwas Schade da so ein "Weiterbildung" mich beruflich doch schon etwas weiter gebracht hätte.

  10. #10
    Avatar von Anni
    Anni ist offline Boardinventar Lizenz zum Löten
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    Standard AW: Schaltberechtigung ab 1 kV

    Und jedes Jahr neueUnterweisung............

    da ich (laut Bestimmung) jedes Jahr diesen Lehrgang erneut besuchen müsste
    Hallo,

    würde mich mal interessieren welche Bestimmungen hier gemeint sind , bzw in welcher Vorschrift genau geregelt steht , das jemand der vom Anlagenerrichter eingewiesen wurde ( dieser jemand ist Anlagenverantwortlicher , Fachkraft und hat auch die Schaltberechtigung ) ,jährlich neu eingewiesen/unterwiesen werden muss?

    Wenn wir ( als Firma ) uns also von einer Firma aus Indien ( nur mal rein theoretisch ) einen ( eigenen ) 20/0,4kv Trafo einbauen lassen haben , kommen dann die Inder jedes Jahr zur Unterweisung zu uns oder machen wir jedes Jahr eine Dienstreise nach Indien ?

    Was ich damit sagen will..........so eine Vorschrift kenne ich nicht .....und würde eben gern wissen " wo das geschrieben steht".
    Wir leben zwar alle unter dem gleichen Himmel ,
    aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.

    K.Adenauer

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