AW: Schaltberechtigung ab 1 kV
Und jedes Jahr neueUnterweisung............
da ich
(laut Bestimmung) jedes Jahr diesen Lehrgang erneut besuchen müsste
Hallo,
würde mich mal interessieren welche Bestimmungen hier gemeint sind , bzw in welcher Vorschrift genau geregelt steht , das jemand der vom Anlagenerrichter eingewiesen wurde ( dieser jemand ist Anlagenverantwortlicher , Fachkraft und hat auch die Schaltberechtigung ) ,jährlich neu eingewiesen/unterwiesen werden muss?
Wenn wir ( als Firma ) uns also von einer Firma aus Indien ( nur mal rein theoretisch ) einen ( eigenen ) 20/0,4kv Trafo einbauen lassen haben , kommen dann die Inder jedes Jahr zur Unterweisung zu uns oder machen wir jedes Jahr eine Dienstreise nach Indien ?
Was ich damit sagen will..........so eine Vorschrift kenne ich nicht .....und würde eben gern wissen " wo das geschrieben steht".
Wir leben zwar alle unter dem gleichen Himmel ,
aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.
K.Adenauer
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