Hallo Zusammen,
ich bin ein Einsteiger im Bereich Gebäudetechnikund es gäbe mir die Möglichkeit mit dem Bereich zu Beschäftigen
es geht darum, die Elektrogeräte
wie gesagt das Bereich für mich ist völlig neu
Hallo Zusammen,
ich bin ein Einsteiger im Bereich Gebäudetechnikund es gäbe mir die Möglichkeit mit dem Bereich zu Beschäftigen
es geht darum, die Elektrogeräte
wie gesagt das Bereich für mich ist völlig neu
Geändert von Izri (19.04.2009 um 11:29 Uhr)
Sehr aussagekräftig dein Betreff.
Als Hobby?Zitat von Izri
Du willst Elektroanlagen prüfen ohne Ahnung zu haben?Zitat von Izri
Lutz
Eine klare Frage sehe ich dort auch nicht.
Was für eine Voraussetzung hast Du denn?
Handwerksmeisterbetrieb?
Willst Du einen E-Check machen?
Hast Du die VDE Auswahlordner?
Was für Messgeräte stehen dir zur Verfügung?
Gruß Torsten
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Ich garantiere nicht für die Richtigkeit und hafte auch nicht für Folgen die durch selbst vorgenommene Eingriffe in die Elektroanlage entstehen.
Zynismus ist es, wenn ein auf sein Opfer einprügelnder Schläger fragt: Gefällt dir das? Soll ich noch mal zuschlagen?
Sarkastisch ist es, wenn der Geschlagene, anstatt zu wehklagen, erwidert: Aber natürlich! Gleich noch mal!
Tss
elo22 hat schon recht mit seiner Frage, die sicher keine anmache sein soll.
Du erwartest eine hilfestellung ohne zu sagen was du eigentlich drauf hast. Bist du elektriker und hast du ahnung von den Messungen im Rahmen der VDE usw. ?
Quelle : Darf eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel prüfen? — ElektrofachkraftZur Konkretisierung der Forderung aus dem §2 Abs.7 der BetrSichV ist die
TRBS 1203 Teil 3 (Elektrische Gefährdungen) im Sept. 2006 in Kraft getreten.
Folgende Anforderungen resultieren aus der TRBS 1203 Teil 3:
Berufsausbildung
Die befähigte Person für die Durchführung von Prüfungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen muss:
- eine elektrotechnische Berufsausbildung abgeschlossen haben oder
- eine andere, für die vorgesehenen Prüfaufgaben, vergleichbare elektrotechnische Qualifikation nachweisen.
Der Arbeitgeber / Unternehmer hat zu prüfen:
Und ganz wichtig:
- ob die elektrotechnischen und die darüber hinaus notwendigen Kenntnisse ausreichen, um die durchzuführenden Arbeiten zu beurteilen und die entstehenden Gefahren zu erkennen
- Liegt ein Dokument vor, das die relevanten Inhalte der Qualifikation wiedergibt?
mal so zum in sich zu gehen
mfg Dierk
Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen sie Ihren Fachmann oder lassen sie es bleiben
hier könnte auch ihre
stehen
ok vielen Dank
Geändert von Izri (19.04.2009 um 11:30 Uhr)
Betrachten für eine Checkliste muss dann eben alles was da ist. Das können wir doch aber auch nicht wissen.
schau mal da
http://www.e-check.de/ihr-e-check/fu...industrie.html
Geändert von Zosse (19.04.2009 um 10:50 Uhr) Grund: Link eingefügt
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Ich garantiere nicht für die Richtigkeit und hafte auch nicht für Folgen die durch selbst vorgenommene Eingriffe in die Elektroanlage entstehen.
Zynismus ist es, wenn ein auf sein Opfer einprügelnder Schläger fragt: Gefällt dir das? Soll ich noch mal zuschlagen?
Sarkastisch ist es, wenn der Geschlagene, anstatt zu wehklagen, erwidert: Aber natürlich! Gleich noch mal!
also ganz allgemein im bereich industrie zumbeispiel
vielleicht das auch noch
VDE-Prüfung nach BGV A2 (VBG 4) - Voltimum.de
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Ich garantiere nicht für die Richtigkeit und hafte auch nicht für Folgen die durch selbst vorgenommene Eingriffe in die Elektroanlage entstehen.
Zynismus ist es, wenn ein auf sein Opfer einprügelnder Schläger fragt: Gefällt dir das? Soll ich noch mal zuschlagen?
Sarkastisch ist es, wenn der Geschlagene, anstatt zu wehklagen, erwidert: Aber natürlich! Gleich noch mal!
alle Maschinen, Geräte, Installationen, .. alles was ein Kabel hat
Da kommt dann der " normale E-Check " zum tragen bis hin zur z.B VDE 0113
Schau dir mal die Fibel an, hilf dir evtl schon etwas weiter.
http://www.beha.de/%20pdfs/PTDPM0000200-06.pdf
hinzu kommen dann die Bestimmungen die durch den Betreiber, dem Unternehmen und dem Hersteller erlassen werden
Ich kann dir nur den Tipp geben, lass die Finger davon wenn du keine Schulung dafür hast.
Du unterschreibst dafür und das sollte nicht auf blauen Dunst geschehen.
Schließlich muß im Rahmen der Messung auch berücksichtigt werden das die Msch. / Gerät evtl den neuen Normen angepasst werden muss um es auch weiterhin betreiben zu dürfen und gleichzeitig musste schauen ob es den Normen zum zeitpkt der errichtung entsprochen hat.
Hinzu kommt dann noch die Dokumentation der Anlagen und Prüfungen, zusatnd der Anlage und Gefährdungsbeurteilung / Arbeitssicherheit
Ich bin selbst als Betriebselektriker unterwegs und auch wir Messen, allerdings nur bis dahin wo ich auch für ausgebildet bin, was mein Cheffe zwar ärgert aber wenn er keine Schulung blechen will gibts auch keine Unterschrift.
Nach der Schulung kannst du dann auch einschätzen ( so on groh ) wie wo was gemessen werden muß/ kann. Im zweifel mußt du es entscheiden...
Mfg Dierk
Geändert von Kaffeeruler (19.04.2009 um 11:19 Uhr)
Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen sie Ihren Fachmann oder lassen sie es bleiben
hier könnte auch ihre
stehen
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