Öfentlich genutztes Gebeude

Diskutiere Öfentlich genutztes Gebeude im Lehrling und Studi Forum Forum im Bereich WEITERE ELEKTROTECHNISCHE BEREICHE; Hallo zusammen, wir haben als freie Christliche Gemeinde eine alte Gaststätte gekauft und nutzen diese als Jugendtreff und Jugend Kaffe. Ich bin...

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  1. Chup

    Chup Neues Mitglied

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    Hallo zusammen,
    wir haben als freie Christliche Gemeinde eine alte Gaststätte gekauft und nutzen diese als Jugendtreff und Jugend Kaffe.
    Ich bin dort so eine Art Hausmeister, und habe jetzt festgestellt das die Elektrik in einem sehr schlechten Zustand ist.
    Ich möchte gerne, insbesondere, den Hauptsicherungskasten Modernisieren.
    Meine Frage hierzu ist: Darf ich das? Oder muss diese Arbeit von einem Fachbetrieb übernommen werden?
    Wie gesagt es handelt sich um ein Öffentlich genutztes Gebeude!
    Schöne Grüße...Chup

    PS: Habe diesen Beitrag auch in den Bereich "Blocks" gestellt, gehört aber wohl eher hier hin...
     
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  3. #2 EltSifa, 07.12.2013
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    AW: Öfentlich genutztes Gebeude

    Wenn Du Elektrofachkraft für Elektroinstallation bist darfst Du die Anlage auf neuesten Stand bringen, sonst nicht.
    Wenn dort auch Konzerte oder ähnliche Veranstaltungen abgehalten werden, kommen schon bei einer größeren Anzahl von Besuchern die Bestimmungen der Versammlungsstättenverordnung zum Tragen.
    Außerdem ist das eine Nutzungsänderung, die baurechtlich genehmigt werden muss.

    Gruß
     
  4. elo22

    elo22 Freiluftschalter

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    AW: Öfentlich genutztes Gebeude

    Nein, rechtlich darf das nur der konzessionierte Fachbetrieb.

    Lutz
     
  5. elo22

    elo22 Freiluftschalter

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    AW: Öfentlich genutztes Gebeude

    Kann ich nicht verstehen, sowas macht man vorher und das bei der kompletten Haustechnik.

    Sucht euch einen eingetragenen Fachmann mit dem ihr zusammen arbeitet der anschliesend die notwendigen VDE Messungen macht.

    Lutz
     
  6. #5 EltSifa, 08.12.2013
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    AW: Öfentlich genutztes Gebeude

    In jedem Betrieb darf die angestellte Elektrofachkraft die Elektroanlage erneuern. Es steht nirgends, dass man eine Fremdfurma ins Haus holen muss um die eigene Elektroanlage auf Fordermann zu bringen.
    Gruß
     
  7. #6 kabelmafia, 08.12.2013
    kabelmafia

    kabelmafia Lüsterklemmer

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    AW: Öfentlich genutztes Gebeude

    Moin,

    Nicht ganz. Es darf durch eigene Elektrofachkräfte etwas installiert werden, wenn eine Eintragung als Hilfsbetrieb beim VNB vorliegt. Dazu wird ein Elektromeister benötigt. Siehe dazu in der NAV §13 oder die Ecke...
     
  8. #7 EltSifa, 08.12.2013
    EltSifa

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    AW: Öfentlich genutztes Gebeude

    Für die Anforderung nach "NAV" kannst Du mir sicherlich eine genauere Rechtsgrundlage geben. Die Nachforschung bei Google hat dazu keine aussagekräftiges Ergebnis gebracht.

    Gruß
     
  9. #8 Kaffeeruler, 08.12.2013
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    AW: Öfentlich genutztes Gebeude

    Im §13 NAV steht
    Wie will man da um zu reden ?
    Gerade wenn der Fragesteller sich als HM bezeichnet

    Mfg Dierk
     
  10. #9 EltSifa, 08.12.2013
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    AW: Öfentlich genutztes Gebeude

    Die Niederspannungsanschlussverordnung muss man dann schon vollständig wiedergeben.

    In § 13 (2) im 5. Satz steht, dass Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten gilt. D.h. für Instandhaltungsarbeiten benötigt der Anschlussnehmer keine Person, die im Installateurverzeichnis des Versorgers eingetragen ist.

    In der Definition für Instandhaltung sind folgende Arbeiten aufgeführt: Wartung, Inspektion, Instandsetzung, Verbesserung.

    Die Erneuerung einer Verteilung fällt aus meiner Sicht eindeutig unter dem Begriff Instandhaltung.

    Damit wäre auch geklärt, dass eine Elektrofachkraft mit den entsprechenden Kenntnissen diese Arbeiten durchführen darf. Außerdem liegt die Verantwortung ohnehin beim Anschlussnehmer gem. §13(1) und somit in der Auswahlverantwortung des Chefs vor Ort.
     
  11. #10 Kaffeeruler, 08.12.2013
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    AW: Öfentlich genutztes Gebeude

    Nun ja, wenn du eine VT raus kloppen Instandhaltung nennst dann kannste natürlich auch bis zum HAK gehen ;)

    Und genau da fängt das Dilemma an mit den WischiWaschi.
    Miene Meinung: Instandhaltung = am leben erhalten mit 1:1 AT.

    Da die VT aber an die neusten Normen angeglichen werden muss ist es schon schwer hier noch einen 1:1 AT rein zu denken.
    Sobald er ein LSS mehr, ein FI mehr einbaut ist das ganze kein 1:1 mehr


    Mfg Dierk
     
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