
Zitat von
Kaffeeruler
nochmals neu aufgenommen, diesmal jedoch nicht wg dem Energiesparen usw sondern aus rein rechtlichen fragen...
1) durch die Umrüstung von L- Röhren auf LED Röhren, was passiert eigendlich mit der Lampe ? Verliere ich hier nicht die zulassung vom Hersteller? Ich meine, die Leuchte hat ihren segen ja aufgrund eines gutachtens od was auch immer für eine bestimmte ausführung/ einsatz erhalten, wie schaut es nach dem Umbau aus? Und was wären das für rechtliche folgen?
2) Was ist z.B wen ich eine Leuchte mit KVG u Starter auf EVG umrüste?
Oder in einer E27 leuchte die Kunststofffassung gegen eine aus Porzelan wechsle, dann verändere ich ja auch die Lampe oder statt der max 60W Glülampe eine 11W Energiesparlampe verwende oder meine Halogen Stromfresser gegen die LED lampen auswechsle
Durch zufall bin ich auf eine Marketing mappe gestoßen eines Namenhaften Lampen Herstellers, der z.B die LED Röhren mit diesen Rechtsfragen ins abseitz stellt und 3 seiten weiter hald umrüstung auf EVG rät...
Nur, woher soll ich als " Fachmann " wissen ob der Hersteller dieses überhaupt erlaubt ?
ich habe natürlich nachgelgt und Infos eingezogen um mich in diesem Thema ein bissel sicherer zu machen un auch mit den Div anbietern, wie auch IVL und deren LED Röhren befasst
Wie aber seht ihr das ganze..
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