Energiesparlampen - Zulassung

Diskutiere Energiesparlampen - Zulassung im Lichttechnik Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Hallo zusammen, habe mich vor kurzem ein bisschen über die LED-Technik schlau, gemacht und bin dort auch auf T5-Adapter gestoßen. In einigen...

  1. #1 Kulle86, 17.11.2009
    Kulle86

    Kulle86 Schlitzeklopfer

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    Hallo zusammen,

    habe mich vor kurzem ein bisschen über die LED-Technik schlau, gemacht und bin dort auch auf T5-Adapter gestoßen.

    In einigen Schreiben konnte ich auch Bedenken über diese T5-Adapter lesen. (ZVEI und Foren)

    Der wichtigste Punkt bei der Geschichte, war mir, dass die Gewährleistung bzw. Zulassung der Leuchte erlischt?!?!

    Heißt das auch, wenn ich in eine normale Leuchte mit E27 Fassung (ursprünglich 60W Glühbirne drin) eine Energiesparlampe 15W hereindrehe, verliert diese auch die Gewährleistung/Zulassung?

    Was könnte schlimmsten Falls passieren? Was ist mit dem Versicherungsschutz (auch im Brandfall)? Die Energiesparlampe hat ja auch Prüfzeichen und einen Hersteller.

    Würde mich freuen, wenn man mir weiterhelfen könnte.

    Gruß
    Kulle86
     
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  3. brue

    brue Lasteinschalter

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    AW: Energiesparlampen - Zulassung

    Nein. Die sache ist die, das bei der ersten Variante das Vorschaltgeraet ueberbrueckt werden muss. Dabei aendert man was an der Bauweise der Leuchte. Hast du aber nur eine Fassung aenderst du ja an der Leuchte ansich nichts.


    Ich bin aber auch kein Anwalt.. von daher keine Garantie ;)

    gruss
     
  4. #3 Kaffeeruler, 17.11.2009
    Kaffeeruler

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    AW: Energiesparlampen - Zulassung

    Letztlich musst du nachweisen das du, wenn der Hersteller der Lampe es net vorab erlaubt hat nach dem Umbau der Leuchte den bestimmungen entspricht, z.B EMV, bei LS Lampen z.B max. Last des Leuchtbalkens bei umrüsten mit T5 Adaptern od LED Röhren, Wärmeentwicklung usw.

    Für den entverbraucher kaum von tragweite, für den Monteur schon mehr. Auch wenn jedes Teil für sich ein CE kennzeichen trägt so bedeutet es noch lange net das es generell als einheit o.k. ist

    Wie weit es getrieben wird entzieht sich auch meiner kenntnis, aber ich gehe mal davon aus das ESL gängige bauformen sind und von den Herstellern berücksichtigt werden, im gegensatz zu LED Röhren/ T5 Adaptern.
    Wenn ich es engstirnig betrachte verliere ich ja schon bei einer LS lampe von Osram wenn i ein Phillips EVG einbaue.( übertrieben natürlich, aber klare grenzen kenne ich dabei nun net )

    Es gibt auch noch ein paar Themen dazu hier, etwas älter aber eine Frage die immer wieder kommen wird
    z.B hier http://www.elektrikforen.de/lichttechnik/4941-led-r-hren-und-mehr-rechtliche-fragen.html

    Mfg Dierk
     
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