Hallo,
ich betreue seit Kurzem einen Blechverarbeitungsbetrieb elektrisch.
Bei der Begehung des Betriebs, stellte ich fest, dass die Elektrohandgeräte (Winkelschleifer schutzisoliert) überwiegend mit überlangen Anschlussleitungen von 3 m bis 5 m bestückt waren, um offensichtlich Verlängerungskabel einzusparen. Als Anschlussleitungen ist Ölflexkabel 2 x 1mm² angeschlossen. Nach meiner Meinung ist dies so nicht zulässig, aber ich finde die entsprechende VDE-Vorschrift nicht. Kann mir jemand die entsprechenden Vorschriften nennen?
Gruß, Strommännchen




LinkBack URL
About LinkBacks




Zitieren

Lesezeichen