so ganz schlau werde ich nicht aus deinen worten. am besten beschreibst du mal, was ihr macht, wie viele arbeitsplätze telefonieren und wieviele davon büroarbeitsplätze sind.
ich nehme mal an, daß du mit den "nummern die raus kommen" amtsleitungen meinst. ein einzelner isdn-basisanschluß hat zwei b-kanäle (= quasi amtsleitungen), wobei z.b. ein faxgerät keine eigene leitung braucht, sondern mit einer eigenen nummer (bzw. durchwahl, je nach dem ob mehrgeräte- oder anlagenanschluß) schon ausreichend bedient ist. bis zu etwa sechs telefonierern reichen zwei leitungen (ein basisanschluß) meist völlig, vier leitungen (zwei basisanschlüsse) sind meist bis zu etwa zwanzig telefonierern ausreichend.
mit den internen nummern meinst du wohl die nebenstellen, also die anschlüsse für die apparate. was der rest bedeuten soll, erschließt sich mir nicht so recht. willst du damit sagen, daß man euch auf zwei rufnummern von außen erreicht, die zu allen nebenstellen verbunden werden können sollen ?
damit meinst du wohl, sie sollen abgehend nicht amtsberechtigt sein, d.h. eine amtsleitung außer für notrufe bei der "zentrale" anfordern müssen ? - diese möglichkeit bieten alle anlagen. intern können auch abgehend nicht amtsberechtigte nebenstellen weiterverbinden.
für sogenannte türfreisprecheinrichtungen (tfe) gibt es verschiedene schnittstellentypen, teils auch innerhalb eines herstellers von türsprechanlagen. auf der telefonanlagenseite sind die anschlüsse dafür bei manchen herstellern auf verschiedene schnittstellentypen anpaßbar, manche bieten nur die eine oder die andere. der zweite satz meint vermutlich, daß jede nebenstelle berechtigt sein soll, die tür zu öffnen ? - auch das ist üblich. ob von der tür aus einzelne telefone gezielt gerufen werden können, hängt auch von der türsprechanlage ab. wenn die keine wähltastatur hat, wird der türruf immer an der/den gleichen stelle(n) signalisiert (z.b. nebenstelle 12, 14 und 15 sowie eine zentrale klingel).




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