Werkstatt-Austattung (ZVEH)

Diskutiere Werkstatt-Austattung (ZVEH) im Sonstiges Forum im Bereich OFF TOPIC; Hallo Leute, ich will ein Nebengewerbe Anmelden. Habe jetzt aber noch ein paar fragen: 1.Welche der VDE Vorschriften (Bände) Brauche ich für...

  1. #1 magnus_martin, 07.10.2010
    magnus_martin

    magnus_martin Leitungssucher

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    Hallo Leute,
    ich will ein Nebengewerbe Anmelden.
    Habe jetzt aber noch ein paar fragen:
    1.Welche der VDE Vorschriften (Bände) Brauche ich für einfache elektroinstalltionen?

    2. In der Werkstattrichtlinie des ZVEH steht das ein Prüfplatz gemäß VDE0104
    vorschrift ist, der Betriebsspannung,Betriebsstrom,Ableitstrom, Isolationswiderstand und Schutzleiterwiderstand messen kann.
    Ich habe ein zugelassenes Beha VDE0701/0702 Messgerät das die oben
    aufgeführeten Messungen beherscht.
    Kann ich also auf den Kauf eine Prüftafel Verzichten?

    3. Ich wollte mir einen alten Sprinter Kaufen, als "Fahrende Werkstaat.
    Ist das Ausreichend oder muss ich unbedingt noch eine Werkstaat im Haus haben?


    Danke schonmal
     
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  3. #2 Zosse, 07.10.2010
    Zuletzt bearbeitet: 07.10.2010
    Zosse

    Zosse Administrator (Ex-Schaltmeister)
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    AW: Werkstatt-Austattung (ZVEH)

    Da gebe ich dir den Tipp frage bei deiner zuständigen Elektroinnung nach. Die können sicherlich eine bessere Auskunft geben.

    Mir ist dazu noch etwas eingefallen...

    Ich hatte mir mal die Mühe gemacht... schaue mal da.
     
  4. #3 schosch, 10.10.2010
    schosch

    schosch Hülsenpresser

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    AW: Werkstatt-Austattung (ZVEH)

    Hallo,
    auf der Seite der VDE gibt es alle möglichen einzelnen Auszüge bzw die Berechtigung diese auch zu nutzen, für dich interessant dürfte dann das VDE-Auswahl für das Elektrotechniker-Handwerk für ca 1500.-€ sein und ca 140.-€ Folgekosten für updates jährlich.
    die komplette vde wirst du dir bestimmt nicht kaufen da 62000.-€ bisschen viel sind aber da ist dann ja auch jeglicher elektrik kram drinn,

    wenn dein Gerät die erforderlichen Prüfungen durchführen kann wir das sicherlich genügen da keine fest verbaute Station gefordert ist (macht ja auch keinen Sinn)

    eine Werkstatt daheim ist kein Muss nur die Anschrift als Betriebssitz den du aber ja auch aus deiner Privatwohnung heraus betreiben kannst ( Kosten nicht gut absetzbar).

    Der Sprinter wird denke ich auch kein Zwang sein aber macht natürlich Sinn wenn du eine Bevorratung von Kabeln etc haben möchtest.

    Du willst ja vorort etwas installieren und nicht daheim Geräte reparieren demnach ist deine planung genau richtig und wird niemanden stören.

    hier noch der link zu der vde :Auswahl für das Elektrotechniker-Handwerk - NORMEN - VDE VERLAG

    achja 48.-€ für den Sicherheitstoken im JAhr kommen noch dazu wenn du die online VErsion nimmst

    Gruß

    Schosch
     
  5. #4 schosch, 10.10.2010
    schosch

    schosch Hülsenpresser

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    AW: Werkstatt-Austattung (ZVEH)

    ich nochmal :-)

    also bevor jemand meckert wegen der Betriebsstätte :

    Betriebsstätte

    Gesetzlich definiert ist die Betriebsstätte als feste Geschäftseinrichtung die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Als Betriebsstätte gelten aber auch Bauausführungen und Montagen. Betriebsstätten sind keine rechtlich selbständigen Einheiten. Vielmehr nur unselbständige Teile eines Gesamtunternehmens. In seiner Rechtsprechung vom 10.2.1988 verweist der Bundesfinanzhof darauf, dass eine Betriebsstätte örtlich fixiert ist und das Unternehmen darin seine gewerbliche Tätigkeit ausüben muss. Jedoch erweitert der Bundesfinanzhof in seiner Rechtsprechung vom 30.10.1996 seine Ansicht indem er darauf verweist, dass keine feste Verbindung mit der Erdoberfläche notwendig ist. Ein wesentliches Abgrenzungskriterium ist zudem, dass der Unternehmer nicht nur vorübergehend eine Verfügungsmacht über die Einrichtung hat. Eine Betriebsstätte muss auf Dauer angeleget sein, dies ist gegeben, wenn die feste Geschäftseinrichtung länger als 6 Monate besteht.


    also Sprinter rechtlich in Ordnung
     
  6. #5 schosch, 10.10.2010
    schosch

    schosch Hülsenpresser

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    AW: Werkstatt-Austattung (ZVEH)

    un nochmal ich (ohweh xD)

    wegen dem Meßgerät,
    in der Din steht ja klar drinn das es ein festes oder ortsveränderliches Gerät sein darf, somit hast du da ja die Antwort schon ;-)
     
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