Warmwasser- + Heizungsabrechnung beim Wohnung-Vermieten?

Diskutiere Warmwasser- + Heizungsabrechnung beim Wohnung-Vermieten? im Sonstiges Forum im Bereich OFF TOPIC; Hallo! Ich habe mal eine Frage. Es geht um folgendes Wohnverhältnis: 1) Haus in dem der Vermieter wohnt 2) Ein Anbau mit Wohnung die vermietet...

  1. #1 homer092, 29.08.2011
    homer092

    homer092 Spannungsgeprüft

    Dabei seit:
    04.01.2010
    Beiträge:
    1.104
    Zustimmungen:
    3
    Hallo!

    Ich habe mal eine Frage. Es geht um folgendes Wohnverhältnis:

    1) Haus in dem der Vermieter wohnt
    2) Ein Anbau mit Wohnung die vermietet werden soll

    Die Heizung ist bisher eine zentrale Ölheizung für Warmwasser + Heizung. Soll später mal auf etwas regeneratives wie Holzpellets o.Ä. umgestellt werden.

    Wenn die Wohnung nun vermietet wird, wie kann man das mit den Kosten für Warmwasser / Kaltwasser / Heizung machen? Also Kaltwasser ok, gibts nen Zähler für. Aber wie ist es mit Warmwasser? und Heizung? Wie rechne ich ab wie viel Anteile der Mieter an den Heizkosten und am Warmwasser hat?
     
  2. Anzeige

  3. #2 Kaffeeruler, 29.08.2011
    Kaffeeruler

    Kaffeeruler Administrator
    Mitarbeiter

    Dabei seit:
    23.12.2007
    Beiträge:
    11.711
    Zustimmungen:
    704
  4. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

    Dabei seit:
    30.04.2009
    Beiträge:
    21.156
    Zustimmungen:
    811
    AW: Warmwasser- + Heizungsabrechnung beim Wohnung-Vermieten?

    Zum Wärmemengenzähler möchte ich mal was hinzufügen. Den kannst du hinterher nur einbauen, wenn die Heizungsleitungen der beiden Wohneinheiten getrennt sind und z.B. im Heizungsraum zusammen kommen. Du musst also für jede Wohnung irgendwo einen Vor und Rücklauf haben.
    Teuer ist relativ. Der Vorteil so einer Lösung ist der, das du die Abrechnung auch selbst machen kannst. Mit den Teilen am Heizkörper brauchst du für die Abrechnung eine Firma. Bei den Kosten solltest du aber ebenfalls mit einrechnen, das der ganze Quatsch geeicht sein muss und daher auch alle 5 Jahre gewechselt werden muss, wenn es zu Abrechnungszwecken genutzt werden soll.
    Wenn man also den Mieter gut kennt, und sicher ist, das man keinen Brief vom Anwalt wegen zu hoher Nebenkostenabrechnung bekommt, ist meines Erachtens ein Wärmemengenzähler besser. Dann kann man evtl. auch mal die Eichfrist vergessen. Denn alle 5 Jahre einen neuen Wärmemengenzähler+ 2 Wasseruhren sind auf ein Jahr umgerechnet ca. 70€ wenn man zum Wechsel noch eine Firma braucht wahrscheinlich das doppelte.
     
Thema:

Warmwasser- + Heizungsabrechnung beim Wohnung-Vermieten?