Abend Forum Ich habe ausnahmsweise mal eine "nicht-elektrische" Frage, bei der ich mit dem Wikipediatext nicht wirklich weiss, ob das so erlaubt ist: Wie verhält es sich, wenn man ein älteres Haus erworben hat, dass über Fensterrollos und Klappläden verfügt. Und wenn man nun bei der Restauration der Klappfensterläden (die erhalten bleiben sollen) das Ortswappen mittig auf die Klappflügel anbringen will. Es geht um ein älteres, nicht denkmalgeschütztes Privathaus (1930er Bj.) und soll die Zugehörigkeit zum Dorfkern symbolisieren. Kann das Schwierikeiten mit dem Rathaus oder der Gemeindeverwaltung geben? Wenn ich sowas an entsprechender Stelle anfrage, würde da ein negativer Eindruck entstehen bzw. wär das eine blöde Frage? Gruß G-Tech
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AW: Wappen-Anbringung Solange es kein Denkmalschutz gibt ist fast alles erlaubt. Anfrage ans Bauamt und gut ist, ich denke mal die bekommen sicher mehr als eine Dumme anfrage Ich finde das ganze hört sich gut an und dürfte auch einen klasse Eindruck machen. Wenns fertig ist würde ich es gern sehen Mfg Dierk
AW: Wappen-Anbringung Hi Kaffeeruler Gut, anfragen werde ich. Wenn's fertig ist, stell ich's ein (Vorher/Nacherbild). Zuerst wird aber die Einliegerwohnung renoviert und danach die Fasade! Gruß G-Tech