Vorschriften, Strafbarkeit

Diskutiere Vorschriften, Strafbarkeit im Sonstiges Forum im Bereich OFF TOPIC; Hallo Profis, ich wollte auf eine Thread antworten und wurde prompt gesperrt. Deshalb probiere ich es mit einem neuen Thread. Es geht um die...

  1. Matse

    Matse Strippenstrolch

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    Hallo Profis,

    ich wollte auf eine Thread antworten und wurde prompt gesperrt. Deshalb probiere ich es mit einem neuen Thread.
    Es geht um die Frage, ob das Arbeiten oder Verarbeiten an Elektroleitungen oder Anschlüssen ans öffentliche Netz von "Laien" strafbar sei. Leider konnte ich selbst noch nie eine Verfassung mit Paragrafen finden, die einen wirklich in die Zwickmühle bringen kann.
    Wie sieht es mit Laien, bzw. Amateuren aus, die am öffentlichen Netz forschen oder Elektrik oder Elektronik als liebstes Hobby haben und darin sehr gut sind? Kann man da einfach noch sagen, dass es Laien sind, auch wenn sie verschiedene Erfahrungsreichtümer haben, die andere nicht besitzen, auch wenn sie schon 30 Jahre als Elektriker im Berufsleben stehen?
    Nur mal zum Vergleich:

    Der Elektriker mit dem Spitznamen "Kurzschluss", der es nicht blickt und bei dem das Zimmerlicht angeht, wenn er die Kühlschranktür öffnet. (Wahre Geschichte)

    Oder:

    Einer, der sich schon 30 Jahre lang mit Elektrik als Hobby auseinandersetzt, alles genau im Griff hat und sogar noch Geräte und Isolationen verbessert, weil sein Erfindergeist ihn dazu antreibt, ohne, dass er an die Öffentlichkeit geht oder ein Patent anmeldet.

    Ich möchte nur betonen, dass es bei den Elektrikern einen Haufen Idioten gibt, was ich schon erfahren habe. Von Professionalität war da nicht die Rede. Aber das Recht schützt sie in jedem Fall, wenn nichts nachgewiesen werden kann oder etwas vertuscht wird. Ich möchte auch nicht widersprechen, wenn Elektrofirmen professionell arbeiten oder für Professionalität stehen, aber was der einzelne Arbeiter nun wirklich liefert....und ob er wirklich kein Pfuscher ist, trotz Gesellenbrief....

    Gruß, Matse
     
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  3. #2 PatBonner, 15.02.2008
    PatBonner

    PatBonner Guest

    AW: Vorschriften, Strafbarkeit

    Hallo Matse.

    Der Bereich "Benutzereigene Beiträge" ist dafür da, dass Benutzer Beiträge
    schreiben können, aufdie KEINER ausser admin und mod antworten kann.
    Es ist eine Art Kompendium inder gerne geschmökert werden darf.

    Aus dem Grund habe ich diesen Beitrag von dir hierher verschoben.

    Wir haben auch nichts bei Dir gesperrt oder sowas.
    Ich glaube du wolltest auf einen Beitrag in Benutzereigene Beiträge Antworten,
    und das geht halt nunmal nicht.


    Grüsse
    Paddy
     
  4. #3 Hektik-Elektrik, 16.02.2008
    Hektik-Elektrik

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  5. Matse

    Matse Strippenstrolch

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    AW: Vorschriften, Strafbarkeit

    Natürlich sind mir solche Vorschriften klar, und auch, dass bei einem Versicherungsfall oder Unfall die Rechtslage gegen den Nichtkonzessierten steht.

    Aber wo gibt es Paragrafen über Strafen? Werde ich strafrechtlich verurteilt, wenn ich selbst eine Panzersicherung wechsle?

    Gruß, Matse:Hammer:
     
  6. #5 Hektik-Elektrik, 16.02.2008
    Hektik-Elektrik

    Hektik-Elektrik Lüsterklemmer

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    AW: Vorschriften, Strafbarkeit

    Na, ich denke, wo kein Kläger - da kein Richter.

    Der VNB könnte aber schon was sagen, weil Du ja die Plombe entfernst und Du als nicht Konzessionsträger auch nichts an NH-Sicherungen des VNBs zu suchen hast.

    Weiterhin ist es dem NichtElektrofachmann per Berufsgenossenschaft verboten, NH-Sicherungen zu wechseln (fehlender NH-Griff mit fest angebrachten Unterarmschutz, Helm mit Gesichtsschutz, Gummimatte.....)

    Wie gesagt - wo kein Kläger, da kein Richter.


    Aber wenn es zu einem Sach- oder Personenschaden kommt - grobe Fahrlässigkeit.


    Urteile sind mir nicht bekannt - leider,


    MfG
     
  7. #6 denizjustin, 17.02.2008
    Zuletzt bearbeitet: 17.02.2008
    denizjustin

    denizjustin Hülsenpresser

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    AW: Vorschriften, Strafbarkeit

    Hallo Matse
    Es gibt Hobbyelektriker und Elektriker die diesen Beruf 3,5 Jahre erlernt haben.Mag sein [nein mit Sicherheit]das mancher Hobbyelektriker besser ist wie jemand der diesen Beruf erlernt hat.Aber wie
    Hektik-Elektrik sagt (Na, ich denke, wo kein Kläger - da kein Richter.)Aber sollte was passieren muß
    jeder wissen wo er steht.
    mfg denizjustin
     
  8. #7 PatBonner, 17.02.2008
    PatBonner

    PatBonner Guest

    AW: Vorschriften, Strafbarkeit

    Meine Lehrzeit war 3,5 Jahre.


    Grüsse
    Paddy
     
  9. Matse

    Matse Strippenstrolch

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    AW: Vorschriften, Strafbarkeit

    Will nicht sagen, dass ich ein sehr guter Elektriker oder Hobbyelektriker bin. Ich habe einfach eine 30 jährige Geschichte hinter mir, habe von meinem Vater viel gelernt, der ist Elektronik-Ingeneur gewesen, bei SEL in Stuttgart. Als kleiner Junge von 10 spielte ich schon mit einem Netzgerät, dass Spannungen von 1-110V erzeugte. Später hatte ich eine kleine Waschmaschinenmotorensammlung, weil ich E-Motoren über alles liebte, da war ich 12.
    Dass ich ab und zu einen Stromschlag bekam, auch aus Anlasskondensatoren, war irgendwie nicht zu vermeiden. Aber ich wusste schon sehr früh, wo es langgeht. Auch jobbte ich schon in einer Elektrofirma als Schlitzeklopfer, fräste Schlitze und Dosenlöcher, vernagelte Kabel und verputzte sie auch. Auch wenn ich einen ganz anderen Beruf habe, bin ich dem Hobby immer treu geblieben und habe mich gewissenhaft auch mit Gefährlicherem beschäftigt. Meine HV-Geschichte ist für mich eins der größten und faszinierendsten Kapitel.

    Durch die vielen Jahre kam auch Routine. Vielleicht nicht so alltäglich wie bei einem beruflichen Facharbeiter, aber wenn etwas zu routiniert wird, könnte ich mir auch wieder Fahrlässigkeit durch Gewohnheit vorstellen. Genauso, wenn ein Autofahrer, der sehr viel fährt, auch ab und zu beim Fahren träumt, weil er zu routiniert fährt.
    Bei jeder Aktion ist mir die gewaltige Leistung des Stroms bewusst und deshalb passe ich mein Verhalten immer dieser Gefahr an. Was ich selbst nach meinem Gewissen verantworten kann, das verantworte ich auch.

    Gruß, Matse;)
     
  10. #9 denizjustin, 17.02.2008
    denizjustin

    denizjustin Hülsenpresser

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    AW: Vorschriften, Strafbarkeit

    @Paddy
    Das Alter,da bringt man schonmal was Durcheinander.:DMeine Lehrzeit war natürlich auch 3,5
    Jahre.:cool:Muß ich gleich ändern.;)
    mfg denizjustin
     
  11. #10 Hektik-Elektrik, 17.02.2008
    Hektik-Elektrik

    Hektik-Elektrik Lüsterklemmer

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    AW: Vorschriften, Strafbarkeit

    Hi,

    meine Lehrzeit war 3 Jahre :p


    Schönen Sonntag,

    MfG
     
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