Prüfungen nach BGV A3 / VDE 0701 - 0702

Diskutiere Prüfungen nach BGV A3 / VDE 0701 - 0702 im Sonstiges Forum im Bereich OFF TOPIC; Leider gibt es keine Rubrik "Sicherheit, Vorschriften, VDE, DIN"; deshalb meine Fragen bei "Sonstiges". Wer darf eine Überprüfung von...

  1. #1 kalledom, 04.03.2008
    kalledom

    kalledom Lichtbogenlöscher

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    Leider gibt es keine Rubrik "Sicherheit, Vorschriften, VDE, DIN"; deshalb meine Fragen bei "Sonstiges".

    Wer darf eine Überprüfung von ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Geräten und Anlagen nach BGV A3 / VDE 0701 - 0702 durchführen ?
    Ist eine Prüfung vor der Überprüfung abzulegen oder eine Zulassung erforderlich ?
    Welche Meß- und Prüfmittel sind vorgeschrieben oder ausreichend ?

    Bitte alle Antworten möglichst mit Quellen-Angabe belegen und keine "Glaubens-Beiträge" einstellen.
     
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  3. MDietz

    MDietz Strippenzieher

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    AW: Prüfungen nach BGV A3 / VDE 0701 - 0702

    Hallo Kalledom,
    nach der BGV A 3 kommt es als erstes darauf an, ob es sich um eine Wiederholungsprüfung oder eine Prüfung nach Änderung oder Errichtung/Instandsetzung handelt.
    Hier mal ein Link der dir vielleicht weiterhilft: BGV A 3: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, DA zu § 5 Abs. 1 Nr. 2
    Die durchführende Person muß die Meßwerte entsprechend beurteilen können, als Beispiel: Eine elektrotechnisch unterwiesene Person führt Wiederholungsprüfungen an Kleingeräten durch. Das Meßgerät muß in diesem Fall die Messung automatisch ausführen und zum Abschluß eine Gut-/Schlecht-Aussage treffen.
    Ich hoffe, dir damit geholfen zu haben.
    Gruß, MDietz
     
  4. #3 Elektro, 04.03.2008
    Elektro

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    AW: Prüfungen nach BGV A3 / VDE 0701 - 0702

    Hallo zusamen,

    genau das ist ein Thema in der neuen Ausgabe (05-2008) der Fachzeitschrift de
    Leider ist der Beitrag nicht freigegeben. Jedoch für 2,99 Online erhältlich.
    Möglich das jemand die Ausgabe hat und etwas dazu schreiben kann.
    "de"-Heftarchiv
    Gruß Elektro
     
  5. #4 kalledom, 04.03.2008
    kalledom

    kalledom Lichtbogenlöscher

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    AW: Prüfungen nach BGV A3 / VDE 0701 - 0702

    @MDietz
    Du hast mir zumindest schon mal eine Bestätigung dafür gegeben, was ich bei dem bisher Gelesenen so verstanden habe.

    Eigentlich gibt es 4 Möglichkeiten:
    1. Wiederholungsprüfung für ortsveränderliche Geräte und Anlagen
    2. Wiederholungsprüfung für ortsfeste Geräte und Anlagen
    3. Prüfung nach Änderung oder Errichtung / Instandsetzung für ortsveränderliche Geräte und Anlagen
    4. Prüfung nach Änderung oder Errichtung / Instandsetzung für ortsfeste Geräte und Anlagen

    Dann gibt es die Begriffe:
    1. Elektrofachkraft
    2. elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Meß- und Prüfgeräte
    3. Benutzer

    Eine Elektrofachkraft ist ....
    wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
    Für mich etwas unbefriedigend, weil ja sehr viele "ausgebildete" Menschen glauben, elektrisch etwas beurteilen zu können (mit dem Phasenprüfer-Schraubendreher in der Hand). :p Und VDE kennt ja jeder sowieso :D
    Gibt es da keine konkreteren Beschreibungen ?

    Dann treffe ich auf:
    Um derartige (Prüf-)Stellen handelt es sich vor allem dann, wenn diese die in der Normenreihe EN 45000 niedergelegten Anforderungen erfüllen.
    Was hat eine Elektrofachkraft bei einer BVG A3 Prüfung mit EN 45000 zu tun ?

    Einige Anbieter benutzen häufig im Zusammenhang mit E-Check und BGV A3 Prüfungen den Begriff "zugelassen".
    Für was oder von wem zugelassen ?
    Wo ist der Unterschied zwischen E-Check und BGV A3 Prüfung ? Ist das Haushalt und Gewerbe ?

    Wer darf Prüfungen nach Änderung oder Errichtung / Instandsetzung durchführen ? Muß das ein Elektromeister sein ?

    Was sind für elektrotechnisch unterwiesene Personen geeignete Meß- und Prüfgeräte ? Der Phasenprüfer-Schraubendreher ja sicher nicht :eek:

    Keine Bange, ich habe noch viel mehr Fragen zu diesem Thema :)
    Der Hintergrund: KHD BGV A3
     
  6. #5 Elektro, 04.03.2008
    Elektro

    Elektro Super-Moderator
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    AW: Prüfungen nach BGV A3 / VDE 0701 - 0702

    Hallo zusammen,

    bis jetzt fehlt die Betriebssicherheitsverordnung die das Prüfen von Arbeitsmittel fordert.

    Auch die TRBS fehlt
    Dazu TRBS 2131 ersetzt BGV A3 — Elektrofachkraft

    Gruß Elektro
     
  7. #6 Hektik-Elektrik, 04.03.2008
    Hektik-Elektrik

    Hektik-Elektrik Lüsterklemmer

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  8. #7 kalledom, 04.03.2008
    kalledom

    kalledom Lichtbogenlöscher

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    AW: Prüfungen nach BGV A3 / VDE 0701 - 0702

    Es reicht also ein Facharbeiter- / Gesellenbrief in einem Elektroberuf aus und man muß keinen Meister-, Ing.- oder sonsigen Titel haben ?
    Die beiden Merkbücher (Links) sind sehr gut.

    Ein Prüfgerät mit Gut- / Schlecht-Anzeige ist also das, was für eine elektrotechnisch unterwiesene Person vorgesehen ist.
    In das Prüfprotokoll müssen doch die Werte eingetragen werden, um nach weiteren / zurückliegenden Prüfungen beurteilen zu können, ob das Gerät immer schlechter wird. Die vorgeschriebenen Prüfwerte können (müssen ?) doch auch im Prüfprotokoll eingetragen sein, so daß hier der Vergleich für gut oder schlecht erfolgen kann ?
     
  9. MDietz

    MDietz Strippenzieher

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    AW: Prüfungen nach BGV A3 / VDE 0701 - 0702

    Hallo Kalledom,

    da hast du dir ja richtig was vorgenommen... :rolleyes:

    Okay, ich fange mal bei der Aufzählung zu den "Begriffen" an, nach der "Fachkraft" fehlt noch die "Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten".

    Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird im Regelfall durch den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung, z. B. als Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister, Elektrogeselle, nachgewiesen. Sie kann auch durch eine mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis nach Überprüfung durch eine Elektrofachkraft nachgewiesen werden. Der Nachweis ist zu dokumentieren (Durchführungsanweisungen zur BGV A3).

    Diese Definition deckt sich mit der DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10):1995-05 (Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen).

    Den Zusammenhang mit der EN 45000 muß ich mir selbst mal anlesen, hab ich momentan keinen Zugriff drauf.

    Zum Thema E-Check:
    Dieser ist eigentlich ein Werbemittel/Gütesiegel der Innungsmitgliedsbetriebe, nur diese dürfen das bekannte Siegel vergeben und sind somit zum E-Check "zugelassen".
    Damit wird die Sicherheit der elektrischen Anlage bescheinigt. Zielgruppe sind in erster Linie die privaten Hausbesitzer oder Vermieter.

    Gewerbebetriebe sind durch die Berufsgenossenschaft (BGV A 3) normalerweise zu regelmäßigen Überprüfungen verpflichtet, Privatpersonen nicht.

    Wer darf Prüfungen nach Änderung oder Errichtung / Instandsetzung durchführen ?
    Wenn man jetzt streng nach Gesetz geht:
    Nach der Niederspannungsanschlussverordnung dürfen Arbeiten außer durch den Netzbetreiber nur durch ein im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden. (Früher konnte sich nur ein Meister dort eintragen lassen, mittlerweile kann es aber auch ein Altgeselle mit Ausnahmegenehmigung sein.)

    Meß- und Prüfgeräte:
    Ich kenne in diesem Bereich eigentlich nur Prufgeräte für die "Kleingeräteprüfung" nach BGV A 3 (ortsveränderlich), die zulässigen Grenzwerte sind im Gerät gespeichert, die EuP schließt die zu überprüfenden Geräte lediglich an, drückt die Start-Taste, das Gerät gibt die Aussage GUT oder SCHLECHT aus.
    (Ich benutze z.B. den 6500er Tester von Fluke, damit darf eine EuP prüfen.)

    Viel Text, hoffentlich hift es dir! :)

    Gruß, MDietz

     
  10. #9 Hektik-Elektrik, 04.03.2008
    Hektik-Elektrik

    Hektik-Elektrik Lüsterklemmer

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  11. #10 kalledom, 05.03.2008
    kalledom

    kalledom Lichtbogenlöscher

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    AW: Prüfungen nach BGV A3 / VDE 0701 - 0702

    Das dürfte sich aber doch nur auf ortsfeste Anlagen beziehen, denn nach der Instandsetzung (Reparatur) einer Bohrmaschine (ortsveränderliches Gerät) oder Anschluß eines Elektroherdes (ortsfestes Gerät) ist doch wohl nicht ein "eingetragener Verein" erforderlich ? Dann dürfte ja niemand mehr eine Lampe anschließen.

    Für die Überprüfung, ob ein RCD ordnungsgemäß auslöst, ist doch sicherlich auch nicht der Meister erforderlich ?
    Dabei meine ich nicht auf das Prüfknöpfchen drücken, sondern z.B. mit einem PG 0100 N oder anderen Prüfgerät den tatsächlichen Fehlerstrom ermitteln, bei dem der RCD auslöst.
    Für den Schutzleiter- / Schleifen-Widerstand am Schaltschrank zu ermitteln, reicht doch vermutlich auch ein Elektrogeselle mit geeigneten Meß- und Prüfgeräten ?

    Es entsteht bei all den Paragrafen und dem beamten-deutsch eine gewisse (Rechts-)Unsicherheit, die letztendlich auch dazu führt, daß man die Finger als "Eingeweihter" besser davon läßt; denn wenn man nichts gemacht hat, kann man auch nichts falsch gemacht haben :cool:

    Bis zu welchem (Übergabe-)Punkt ist im privaten Bereich der Netzbetreiber bzw. das eingetragene Unternehmen zuständig / verantwortlich ?
    Wenn zusätzlich eine Steckdose installiert werden soll und somit die Anlage erweitert wird, darf das auch ein Elektrogeselle, der nicht eingetragen ist ?
    Sonst dürfte ja genau genommen niemand eine Kabeltrommel in die Steckdose stecken, denn damit wird die Elektroanlage ja auch erweitert :confused:
    (hmm, das eine ist ortsfest, das andere ortsveränderlich). Aber Spannung und Strom sind doch in beiden gleichermaßen gefährlich !
    Ja ja, das ist jetzt Kleinkrämerei und wo kein Kläger, da kein Richter.
    Wie will jemand nachweisen, daß die Elektroinstallation von einem "Laien" erweitert wurde, wenn der das genauso oder sogar sauberer und gewissenhafter durchgeführt hat, wie der Elektromeister (was ja teilweise nicht einmal so schwierig ist).

    Was meine Frage nach zugelassenen Prüfgeräten betrifft, ich habe ein Schutzleiterprüfgerät ersteigert, welches den Schutzleiter eines Verlängerungskabels mit 25 Ampere 10 Sekunden lang prüft und dabei den Strom und den Isolationswiderstand zur Hin- / Rück-Leitung analog anzeigt.
    Ich möchte dieses Prüfgerät erweitern und Hin- / Rück-Leitung während der Prüfung mit 10 Ampere belasten, um festzustellen, ob dort kein "Wackelkontakt" vorhanden ist, was häufig vorkommt. Das ist mir lieber und sicherer, als so manches teure Meß- / Prüfgerät mit Digitalanzeige, was mir bei einem Meßstrom von wenigen 100mA fast Null Ohm anzeigt.

    So, jetzt erst mal eine Pause.
     
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