Freier Mitarbeit als Elektriker erlaubt?

Diskutiere Freier Mitarbeit als Elektriker erlaubt? im Sonstiges Forum im Bereich OFF TOPIC; AW: Freier Mitarbeit als Elektriker erlaubt? Einfache und in kurzer Zeit erlernbare Tätigkeiten unterliegen nicht dem Meiterzwang. Dazu zählen...

  1. #11 Lötauge35, 12.03.2008
    Lötauge35

    Lötauge35 Lichtbogenlöscher

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    AW: Freier Mitarbeit als Elektriker erlaubt?

    Einfache und in kurzer Zeit erlernbare Tätigkeiten unterliegen nicht dem Meiterzwang.

    Dazu zählen einfache Montage von Normteilen und Einbauten nach Montageanleitung.

    Danach solltest Du deine Aufträge ausführen.
     
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  3. #12 Michael, 13.03.2008
    Michael

    Michael Lizenz zum Löten

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    AW: Freier Mitarbeit als Elektriker erlaubt?

    Ich kann mir absolut nicht vorstellen das es Probleme gibt, wenn Du als Unternehmer Aufträge von Elektrofirmen entgegen nimmst. Du bist als Subunternehmer bei der Arbeit ja automatisch dem Meister Deines Auftraggebers unterstellt.

    Wenn Du anfängst nach Erlaubnis zu fragen weckst Du die ewigen Zweifler. Nimm einfach Aufträge entgegen und schreibe Rechnungen.

    Die Wahrscheinlichkeit das irgend Jemand damit ein Problem hat ist äußterst gering.
     
  4. gert

    gert Freiluftschalter

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    AW: Freier Mitarbeit als Elektriker erlaubt?

    Hallo!

    Also ganz unproblematisch ist das nicht!

    Wenn ich als Subunternehmer das "Vollgewerk" Elektro ausführe, muß ich selber Elektromeister sein und mein Gewerbe auch so angemeldet haben.
    Ansonsten ist das nach HWO Schwarzarbeit. Nach NAV ebenso.
    Probleme gibt es auch mit der Betriebshaftpflicht.

    Also: ggf. "Kabelverlegung im Hochbau anmelden" und keine Anschlussarbeiten ausführen!

    Einzelheiten unter BUH - Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker e.V.
    ..............................für Gewerbefreiheit auch im Handwerk - weg mit dem Meisterzwang

    siehe "selbständig im Handwerk ohne Meisterbrief" und "Handwerksrecht"

    Gruß Gert
     
  5. #14 luckyjack, 15.03.2008
    luckyjack

    luckyjack Schlitzeklopfer

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    AW: Freier Mitarbeit als Elektriker erlaubt?


    Wobei der Meister eigentlich sein Segen ist. Wer will schon eine Schwemme von Gesellen die sich selbständig machen? Wer den Meister nicht hat, weiß nichtmal im Ansatz was alles dazugehört.
     
  6. Mirko

    Mirko Lüsterklemmer

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    AW: Freier Mitarbeit als Elektriker erlaubt?

    wenn du nur für die firma arbeitest und die dir das material stellen brauchst du doch nur die arbeitsstunden abrechnen das wäre doch dann so wie zeitarbeit oder sehe ich das falsch ?

    oder was willst du genau machen ?
     
  7. gert

    gert Freiluftschalter

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    AW: Freier Mitarbeit als Elektriker erlaubt?

    Och, ich persönlich glaube, dass viele Kunden auch mit einem Gesellen als Auftragnehmer einverstanden wären. Kleinere "Dienstwege", moderatere Preise, etc.

    Im Grunde gibt es nur zwei Parteien, nennen wir sie "Instutitionen", die im Handwerk gegen eine Liberalisierung sind:

    1. Die etablierten "Meister"betriebe, weil sie Konkurrenz (Mitbewerber) fürchten und hassen,

    und 2. die Kammern und Innungen, weil die bei Gewerbefreiheit im Handwerk nicht mehr sooo viel zu tun hätten.
    Ich nenne sie " die Schergen der Repression" .

    Gruß Gert
     
  8. #17 Hektik-Elektrik, 18.03.2008
    Hektik-Elektrik

    Hektik-Elektrik Lüsterklemmer

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    AW: Freier Mitarbeit als Elektriker erlaubt?

    Es wird dann aber auch nicht bei "Einheimischen" Gesellen bleiben - mal drüber nachgedacht...


    MfG
     
  9. #18 luckyjack, 19.03.2008
    luckyjack

    luckyjack Schlitzeklopfer

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    AW: Freier Mitarbeit als Elektriker erlaubt?

    Das ist aber Quatsch, die Pflichtmitgliedschaft in der Kammer würde so oder so bleiben, und wenn man den Kostenlosen Service der Kammer nutzt redet man auchnicht schlecht drüber.
    Die Mitgliedschaft in der Innung ist übrigens freiwillig und bietet viele Vorteile, mein chef möchte sie nicht mehr missen.
     
  10. gert

    gert Freiluftschalter

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    AW: Freier Mitarbeit als Elektriker erlaubt?

    "Ausserdeutsche" Betriebe aus der EU dürfen aufgrund der Eu- Regelungen in Deutschland arbeiten wie Meisterbetriebe, solange sie in BRD "offiziell" keine Niederlassung haben. Sie werden auch nicht zwangsweise Mitglieder irgendeiner Kammer oder Innung.

    In BRD dürfen sie sich, einem deutschen Meisterbetrieb gleichgestellt, niederlassen wenn im Ausland eine mehrjährige Selbständigkeit nachgewiesen werden kann. Da in vielen EU- Ländern Handwerke ohne jegliche Qualifikation betrieben werden dürfen, dürfen ergo ausländische "Laien" in BRD wie Meisterbetrieb arbeiten. Siehe HWO und Niederlassungsfreiheit für Handwerksbetrieb in der EU.

    Fazit: Deutsche Gesellen werden diskiminiert!!!

    Gruß Gert
     
  11. skipp

    skipp Neues Mitglied

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    AW: Freier Mitarbeit als Elektriker erlaubt?

    wenn mal genau darüber nachdenkt ist es doch egal ob ich über eine leihfirma zu einem kunden geschickt werde oder ob ich als sub für eine firma arbeite.
     
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