Freier Mitarbeit als Elektriker erlaubt?

Diskutiere Freier Mitarbeit als Elektriker erlaubt? im Sonstiges Forum im Bereich OFF TOPIC; Hallo, habe mich neu hier angemeldet. Ich bin durch Voltus.biz auf dieses Forum gestossen und erhoffe mir vielleicht hier etwas Hilfe oder...

  1. #1 tim-taylor, 12.03.2008
    tim-taylor

    tim-taylor Schlitzeklopfer

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    Hallo, habe mich neu hier angemeldet. Ich bin durch Voltus.biz auf dieses Forum gestossen und erhoffe mir vielleicht hier etwas Hilfe oder Antworten auf oben genanntes Thema.

    Ich bin Elektriker Geselle, Selbständig und biete Dienstleistungen im EDV Bereich an. Da ich finanziell so kaum über die Runden komme würde ich gerne als freier Mitarbeiter in einem Elektro-Meisterbetrieb mitarbeiten. Die IHK sag mir nur nein, iss nich weil Sie kein Meister sind und sprach sofort von Scheinselbständigkeit. Für mich wäre das eine Chance neben Selbständigkeit & Messebau finanziell zu überleben, meine KV von 3600 Euro im Jahr zahlen zu können und vieleicht auch wieder mal für eine Rente vorsorgen zu können.

    Was meint Ihr? Darf ich als freier Mitarbeiter nachtürlich unter Aufsicht und Kontrolle aller ausgeführten Arbeiten für einen Meisterbetrieb arbeiten?

    Ich wäre Euch wahnsinng dankbar wenn Ihr mir helfen könntet.

    Viele Grüße Tim
     
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  3. #2 Hektik-Elektrik, 12.03.2008
    Hektik-Elektrik

    Hektik-Elektrik Lüsterklemmer

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    AW: Freier Mitarbeit als Elektriker erlaubt?

    Hallo,

    da hat die IHK nicht viel zu melden.

    Der klassische Elektriker unterliegt der Handwerkskammer, da wird man Dir auch gerne eine rechtlich abgesicherte Auskunft geben.

    Ich denke aber, das die IHK mit Ihrer Meinung richtig liegt.

    MfG
     
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  4. #3 PatBonner, 12.03.2008
    PatBonner

    PatBonner Guest

    AW: Freier Mitarbeit als Elektriker erlaubt?

    Ich weiss nicht.

    Warum soll er nicht als freier Mitarbeiter für nen Meisterbetrieb arbeiten dürfen.
    Als Geselle im Angestellten Verhältnis darf er das doch auch.

    Aber ich geb da Hektik-elektrik schon Recht.
    Rede mit der HWK.

    Grüsse
    Paddy
     
  5. #4 Hektik-Elektrik, 12.03.2008
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    AW: Freier Mitarbeit als Elektriker erlaubt?

    Ich denke auch nicht das der Meisterzwang das Problem ist, sondern die "Scheinselbstständigkeit".
     
  6. #5 tim-taylor, 12.03.2008
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    tim-taylor Schlitzeklopfer

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    AW: Freier Mitarbeit als Elektriker erlaubt?

    Bisher habe ich mich noch nicht gewagt dort anzurufen. Wahrscheinlich ist das aber alles so und ich stehe weiter ohne ausreichend Arbeit da. Ich finde alleine das Thema Scheinselbständigkeit selbst wenn es bei mir wirklich zutreffen würde wirklich bescheutert. Ob der Betrieb nun Beiträge abführt oder ich das nachher mache, wichtig ist doch dass Sie gezahlt werden egal von wem. Und wichtig ist doch dass ich ausreichend entlohnt werde und das wäre auch der Fall. Es ist wirklich zum verzeifeln. Es gibt nichts schöneres als Arbeit und ausreichend Geld zu haben glaubt mir. Leider hat man hier in Deutschland sehr wenig Chancen diesbezüglich glücklich zu werden. Hast Du es geschafft einen Stein beiseite zu räumen hast Du gleich wieder 3 neue vor Deinen Beinen liegen...
     
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  7. #6 Hektik-Elektrik, 12.03.2008
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    AW: Freier Mitarbeit als Elektriker erlaubt?

    Tut mir leid für Dich als einzelnen.


    Aber an sich finde ich den Meisterzwang in unserem Beruf schon OK.
    Sonst könnte ja auch jeder Hausmeisterdienst alles anbieten.

    Das mit der Scheinselbstständigkeit ist ein anderes Thema, wo ich aber keine große Ahnung von habe.


    Ich denke aber im Elektrobereich ist nicht mehr Geld zu verdienen, als im EDV-Bereich.


    MfG
     
  8. #7 tim-taylor, 12.03.2008
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    tim-taylor Schlitzeklopfer

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    AW: Freier Mitarbeit als Elektriker erlaubt?

    Wenn ich die Kriterien für eine Scheinselbständigkeit ansehe trifft das bei mir eigentlich nicht zu:

    Ich habe einige Kunden welche mir letzes Jahr ein ausreichendes Einkommen sicherten. Ich Arbeite nebenbei auch im Messebau. Ich mache Werbung und auch sonst handele ich wie ein Selbständiger..

    Hier die Kriteren von denen mindestens 3 zutreffen müssen.

    • im Wesentlichen und auf Dauer – rund fünf Sechstel des Umsatzes – wird für einen Auftraggeber gehandelt
    • keine sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eingestellt sind
    • der Auftraggeber entsprechende Tätigkeiten regelmäßig durch seine Arbeitnehmer verrichten lässt
    • der Selbständige keine unternehmertypischen Merkmale erkennen lässt
    • die Tätigkeit ihrem äußeren Erscheinungsbild nach der Tätigkeit entspricht, die vorher für denselben Auftraggeber in einem Beschäftigungsverhältnis ausgeübt wurde
     
  9. #8 tim-taylor, 12.03.2008
    tim-taylor

    tim-taylor Schlitzeklopfer

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    AW: Freier Mitarbeit als Elektriker erlaubt?

    Ich finde die Kontrolle durch einen Meister auch absolut angebracht aber das wäre ja auch der Fall wenn ich dort arbeiten könnte. Über Scheinselbständigkeit hab ich grad was gepostet.

    Ps. Danke Euch herzlich für Eure Beiträge!!
     
  10. #9 Hektik-Elektrik, 12.03.2008
    Hektik-Elektrik

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  11. #10 gert, 12.03.2008
    Zuletzt bearbeitet: 12.03.2008
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    AW: Freier Mitarbeit als Elektriker erlaubt?

    Hallo tim-taylor!

    Also, ich mache das seit vielen Jahren so, ohne Schwierigkeiten mit Handwerkskammer o. ä. zu haben. Ich bin E- Inst. , habe ca. 10 Jahre als Angestellter im Beruf gearbeitet und bin seit 1993 selbständig mit den angemeldeten Gewerken Trockenbau ( IHK ), und diverser "handwerksähnlicher" Gewerke. Für mehrere Elektrounternehmen arbeite ich als freier Mitarbeiteter ( Subunternehmer ). Kein Problem, : aber: offiziell darf ich keine Anschlussarbeiten und keine Inbetriebnahmen durchführen!!! Solche Positionen dürfen natürlich auch in keiner Rechnung auftauchen.

    Scheinselbständigkeit dürfte bei Dir kein Thema sein, also warum nicht. Im Übrigen ist z.B. Kabelverlegung im Hochbau ein HWK- Gewerk nach Anlage 2, zwar anmeldepflichtig bei der HWK aber sonst ohne jeglichen Qualifikationsnachweis machbar.
    * Richtig heisst es:" Gewerk nach §18 Abs.2 der HWO Anlage B Abschnitt 2"

    Ausführlichere Infos gerne per PN oder unter BUH - Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker e.V.

    Gruß Gert

    PS: damit erst garkein Zweifel an " Selbständigkeit" besteht, möglichst immer auftragbezogen abrechnen.
     
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