Mit Reisegewerbekarte Elektroinstallationen durchführen ohne Meisterbrief

Diskutiere Mit Reisegewerbekarte Elektroinstallationen durchführen ohne Meisterbrief im Sonstiges Forum im Bereich OFF TOPIC; AW: Mit Reisegewerbekarte Elektroinstallationen durchführen ohne Meisterbrief Oder irre ich mich da ? Sicherlich nicht

  1. Zosse

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    AW: Mit Reisegewerbekarte Elektroinstallationen durchführen ohne Meisterbrief

    Sicherlich nicht
     
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  3. #42 Jörg67, 19.10.2010
    Jörg67

    Jörg67 Freiluftschalter

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    AW: Mit Reisegewerbekarte Elektroinstallationen durchführen ohne Meisterbrief


    Sicherlich ist dieses Thema aktuell.

    Aber kannst Du mir sagen was ich dort gegen Bezahlung erfahren könnte, was dort BUH - Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker e.V. nicht längst in aller Ausführlichkeit behandelt wurde und wird? Ich kann es mir schwerlich vorstellen. Soll es Dinge geben, von denen noch niemand weiß? :rolleyes:



    Äh, @Forenfreunde, ihr braucht nicht nervös werden, ich bereise dann nur den süddeutschen Raum :D
     
  4. #43 ichbinfrei, 19.10.2010
    ichbinfrei

    ichbinfrei Neues Mitglied

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    AW: Mit Reisegewerbekarte Elektroinstallationen durchführen ohne Meisterbrief

    VDE – VDO – Bestimmungen.

    Hallo Dierk.
    Zunächst noch einmal zur Klarstellung. Der Meisterbrief ist ein Qualitätsmerkmal und soll aus meiner Sicht grundsätzlich auch erhalten bleiben. Etwa nach dem Motto: der Meister darf Lehrlinge ausbilden und der freie Handwerker eben nicht. (Der Meisterbrief darf aber nicht Voraussetzung für den Zugang zu freiem Arbeiten im entsprechenden Beruf sein.)

    Kunden können dann ja selbst entscheiden, von welchem Betrieb sie ihre Leistung haben möchten.

    Es kann doch aber nicht sein, dass alle Europäer in Deutschland ganz einfach ohne Meisterbrief arbeiten dürfen, - deutschen Gesellen, die teilweise noch besser ausgebildet sind, diese Möglichkeit verwehrt werden soll.

    Dies halte ich für Inländerdiskriminierung und überhaupt nicht vereinbar mit unseren Grundrechten (freie Berufswahl und weitere.)

    Das VDE, VDO, Unfallverhütungsvorschriften – usw. - eingehalten werden, als anerkannter Stand der Technik und Vorgabe für einwandfreies Handeln versteht sich auch für mich von selbst.

    Hier glaube ich, dass z.B. ein in Deutschland ausgebildeter Geselle das auch kann. (Wenn nicht, wäre in der Ausbildung wohl etwas schief gelaufen.)
    Da hätte ich mehr Bedenken, ob Handwerker aus dem Ausland, die oft noch nicht einmal eine gleichwertige Ausbildung wie deutsche Gesellen haben und trotzdem hier selbständig ohne Meisterbrief und ohne Gesellenbrief arbeiten dürfen das auch können.

    Wie einzelne Versicherungen das handhaben entzieht sich meiner Kenntnis. (Es gibt einfach zu viele mit zu unterschiedlichen Angeboten.)

    Ich glaube, dass wir uns ja einig darüber sind, dass der, der an elektrischen Anlagen arbeitet auch genau Kenntnis von dem hat was er tut. Diese Verantwortung hat jeder Unternehmer selbst und die kann ihm niemand abnehmen.

    Der Gesetzgeber sieht die Möglichkeit dies ohne Meisterbrief zu tun ja auch ausdrücklich vor.

    Gruss Werner
     
  5. Zosse

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    AW: Mit Reisegewerbekarte Elektroinstallationen durchführen ohne Meisterbrief

    Da bin ich völlig anderer Meinung. Du darfst in Deutschland doch auch ohne Meisterbrief arbeiten, aber eben nicht in den zulassungspflichtigen Berufen. Siehe mal da. Es wird sich auch hier keine ausländische Firma etwas erreichen ohne sich an die deutschen Spielregeln zu halten.
     
  6. #45 Zosse, 19.10.2010
    Zuletzt bearbeitet: 19.10.2010
    Zosse

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    AW: Mit Reisegewerbekarte Elektroinstallationen durchführen ohne Meisterbrief

    Falls jemand doch lieber in einen anderen Beruf arbeiten möchte hier mal eine Liste wo er es darf und eben nicht. Da die Gewerbe wo man einen Meistertitel braucht eben sehr klein geworden ist hat man genügend Auswahl auch in Deutschland und nicht immer die EU vorschieben. Das Verhältnis ist hierbei 41 zu 110. Na und wenn man da nichts findet kann ich immer noch in die Industrie gehen oder Kaufmann werden.

    1. Neue Anlage A der HwO

    In der neuen Anlage A der HwO entfällt die Einteilung in 7 Gewerbegruppen. Nachstehend die aktuelle Auflistung derjenigen Handwerke, für die nach wie vor der Meisterbrief erforderlich ist:

    1. Maurer und Betonbauer

    2. Ofen- und Luftheizungsbauer

    3. Zimmerer

    4. Dachdecker

    5. Straßenbauer

    6. Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer

    7. Brunnenbauer

    8. Steinmetzen und Steinbildhauer

    9. Stukkateure

    10. Maler und Lackierer


    11. Gerüstbauer


    12. Schornsteinfeger


    13. Metallbauer


    14. Chirurgiemechaniker


    15. Karosserie- und Fahrzeugbauer


    16. Feinwerkmechaniker


    17. Zweiradmechaniker


    18. Kälteanlagenbauer


    19. Informationstechniker


    20. Kraftfahrzeugtechniker


    21. Landmaschinenmechaniker


    22. Büchsenmacher


    23. Klempner


    24. Installateur- und Heizungsbauer


    25. Elektrotechniker


    26. Elektromaschinenbauer


    27. Tischler


    28. Boots- und Schiffbauer


    29. Seiler


    30. Bäcker


    31. Konditoren


    32. Fleischer


    33. Augenoptiker


    34. Hörgeräteakustiker


    35. Orthopädietechniker


    36. Orthopädieschuhmacher


    37. Zahntechniker


    38. Friseure


    39. Glaser


    40. Glasbläser und Glasapparatebauer


    41. Vulkaniseure und Reifenmechaniker


    2. Neue Anlage B der HwO

    Die neue Anlage B nimmt in Abschnitt 1 diejenigen 53 zulassungsfreien Handwerke der bisherigen Anlage A auf, die zukünftig keinen Meisterbrief mehr für die Selbstständigkeit erfordern. In diesem Bereich gilt jedoch der Meisterbrief als freiwilliges Qualitätssiegel. In Abschnitt 2 der neuen Anlage B sind die 57 handwerksähnlichen Gewerbe aufgeführt. Nachstehend die Auflistung der neuen Berufe:


    a) Abschnitt 1: zulassungsfreie Handwerke
    1. Fliesen-, Platten- und Mosaikleger

    2. Betonstein- und Terrazzohersteller

    3. Estrichleger

    4. Behälter- und Apparatebauer

    5. Uhrmacher

    6. Graveure

    7. Metallbildner

    8. Galvaniseure

    9. Metall- und Glockengießer

    10. Schneidwerkzeugmechaniker


    11. Gold- und Silberschmiede


    12. Parkettleger


    13. Rollladen- und Jalousiebauer


    14. Modellbauer


    15. Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher


    16. Holzbildhauer


    17. Böttcher


    18. Korbmacher


    19. Damen- und Herrenschneider


    20. Sticker


    21. Modisten


    22. Weber


    23. Segelmacher


    24. Kürschner


    25. Schuhmacher


    26. Sattler und Feintäschner


    27. Raumausstatter


    28. Müller


    29. Brauer und Mälzer


    30. Weinküfer


    31. Textilreiniger


    32. Wachszieher


    33. Gebäudereiniger


    3
    4. Glasveredler

    35. Feinoptiker


    36. Glas- und Porzellanmaler


    37. Edelsteinschleifer und -graveure


    38. Fotografen


    39. Buchbinder


    40. Buchdrucker: Schriftsetzer; Drucker


    41. Siebdrucker


    42. Flexografen


    43. Keramiker


    44. Orgel- und Harmoniumbauer


    45. Klavier- und Cembalobauer


    46. Handzuginstrumentenmacher


    47. Geigenbauer


    48. Bogenmacher


    49. Metallblasinstrumentenmacher


    50. Holzblasinstrumentenmacher


    51. Zupfinstrumentenmacher


    52. Vergolder


    53. Schilder- und Lichtreklamehersteller



    b) Abschnitt 2: Handwerksähnliche Gewerbe


    1. Eisenflechter

    2. Bautentrocknungsgewerbe

    3. Bodenleger

    4. Asphaltierer (ohne Straßenbau)

    5. Fuger (im Hochbau)

    6. Holz- und Bautenschutzgewerbe (Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden)

    7. Rammgewerbe (Einrammen von Pfählen im Wasserbau)


    8. Betonbohrer und -schneider

    9. Theater- und Ausstattungsmaler

    10. Herstellung von Drahtgestellen für Dekorationszwecke in Sonderanfertigung


    11. Metallschleifer und Metallpolierer


    12. Metallsägen-Schärfer


    13. Tankschutzbetriebe
    (Korrosionsschutz von Öltanks für Feuerungsanlagen ohne chemische Verfahren)

    14. Fahrzeugverwerter

    15. Rohr- und Kanalreiniger


    16. Kabelverleger im Hochbau
    (ohne Anschlussarbeiten)

    17. Holzschuhmacher


    18. Holzblockmacher


    19. Daubenhauer


    20. Holz-Leitermacher
    (Sonderanfertigung)

    21. Muldenhauer


    22. Holzreifenmacher


    23. Holzschindelmacher


    24. Einbau von genormten Baufertigteilen


    (z. B. Fenster, Türen, Zargen, Regale)


    25. Bürsten- und Pinselmacher


    26. Bügelanstalten für Herren-Oberbekleidung


    27. Dekorationsnäher
    (ohne Schaufensterdekoration)

    28. Fleckteppichhersteller


    29. Klöppler


    30. Theaterkostümnäher


    31. Plisseebrenner


    32. Posamentierer


    33. Stoffmaler


    34. Stricker


    35. Textil-Handdrucker


    36. Kunststopfer


    37. Änderungsschneider


    38. Handschuhmacher


    39. Ausführung einfacher Schuhreparaturen


    40. Gerber


    41. Innerei-Fleischer (Kuttler)


    42. Speiseeishersteller
    (mit Vertrieb von Speiseeis mit üblichem Zubehör)

    43. Fleischzerleger, Ausbeiner

    44. Appreteure, Dekateure


    45. Schnellreiniger


    46. Teppichreiniger


    47. Getränkeleitungsreiniger


    48. Kosmetiker


    49. Maskenbildner


    50. Bestattungsgewerbe


    51. Lampenschirmhersteller
    (Sonderanfertigung)

    52. Klavierstimmer


    53. Theaterplastiker


    54. Requisiteure


    55. Schirmmacher


    56. Steindrucker


    57. Schlagzeugmacher

    www.handelskammer-bremen.ihk24.de

     
  7. bigdie

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    AW: Mit Reisegewerbekarte Elektroinstallationen durchführen ohne Meisterbrief

    Schöne Aufzählung
    Kannst du mir nun noch den Sinn des ganzen erklären?
    Elektroinstallationen kann nur ein Meisterbetrieb machen.
    Ein Meister kann aber 10 Firmen mit jeweils 100 Gesellen haben und dazu noch 200 Lehrlinge.
    Er kann und muss auch nicht die Anlagen seiner Firma überprüfen und kann alles von den Gesellen machen lassen und wie ihr mir in einem anderen Beitrag erklären wolltet ist auch jeder Geselle für seine Arbeit verantwortlich.
    Wozu brauche ich dann noch einen Meister, wenn ich alles wissen muss, alles machen muss und am Ende auch für alles verantwortlich bin ?
     
  8. #47 AC DC Master, 24.01.2011
    AC DC Master

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    AW: Mit Reisegewerbekarte Elektroinstallationen durchführen ohne Meisterbrief

    moinsen !

    der geselle muß alles wissen. der meister muß nur wissen wo es steht zw. in welchem buch. nee, ihr übertreibt alle ein wenig. das es meister gibt ist gut so. vielleicht kann der eine oder andere seinen dienst aufgebn aber es muß schon einen geben der her halten muß und auch kompitenz zeigen kann.

    beim nächsten mal mach ich weiter. jutte nacht.
     
  9. #48 Becki078, 24.01.2011
    Becki078

    Becki078 Leitungssucher

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    AW: Mit Reisegewerbekarte Elektroinstallationen durchführen ohne Meisterbrief

    Ganz genau und es sollte einen geben der auch die deutsche Rechtschreibung beherrscht! ;-)
     
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