PE als L1

Diskutiere PE als L1 im Grundlagen der Elektroinstallation Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; AW: PE als L1 Sagen alleine reicht nie aus, nur Schriftlich + Fotos wenn immer möglich... Wenns dann rund geht habens alle akuten...

  1. #11 Kaffeeruler, 15.02.2012
    Kaffeeruler

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    AW: PE als L1

    Sagen alleine reicht nie aus, nur Schriftlich + Fotos wenn immer möglich... Wenns dann rund geht habens alle akuten Gedächtnisschwund ;)




    Mfg Dierk
     
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  3. fuchsi

    fuchsi Hülsenpresser

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    AW: PE als L1

    Aber überhaupt nicht.

    Entspricht die Anlage den geltenden Regeln zum zeitpunkt iherer Errichtung, darf sie bleiben, ansontgen nicht. Ist doch nicht so schwer.
    Natürlich muss man jetzt nicht alle Regeln bis ins Jahr 1900 zurück kenne und wissen, aber meist reich ein Blick, um zu entscheiden, darf oder darf nicht so verbleiben.

    Im Zweifel für den Angeklagten wird neu renoviert.
     
  4. #13 süddeutshland_elektriker, 15.02.2012
    süddeutshland_elektriker

    süddeutshland_elektriker Spannungsgeprüft

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    AW: PE als L1

    Nonsens.

    Weil in dem Fall des Blinddeckels ganz schnell das Schreiben vom Mieterbund kommt, das eine Wohnung im bewohnbaren Zustand mit zeitgemäßer E-Austattung zu sein hat. Und dazu gehört heutzutage die benutzbare Steckdose nun mal. Fristsetzung, dann ggfs. Abmahnung des VM, dann ggfs. Rechtsstreit.

    Wie oben gesagt, wird en lustiges Mietverhältnis werden.

    Um Mißverständnissen vorzubeugen: Ich plädiere nicht auf "Sanierung auf Teufel komm raus".

    Aber die Nachrüstung einer RCD-Steckdose im Bad ist sicher zumutbar, auch wenn der Vermieter über die 120 Euro schimpfen mag.
    Damit sollten die Wogen geglättet sein. ACHTUNG: Der Vermieter ist dazu rechtlich nicht NICHT verpflichtet, ich führ das mal aus:
    Wenn die E-Installation um 1950 ausgeführt ist, und korrekt nach den damals geltenden Regeln (2 drähtig, TN-C, etc.), und nicht später inkorrekt erweitert wurde (Stichwort: Aus einer Steckdose eine Dreifachdose machen, das 2007 und ohne RCD für die NEUEN Dosen):



    Was die übrigen Räume angeht, da kann man als Vermieter durchaus damit durchkommen NICHTS zu ändern: Wenn die E-Installation um 1950 ausgeführt ist, und korrekt nach den damals geltenten Regeln (2 drähtig, TN-C, etc.), und nicht später inkorrekt erweitert wurde (Stichwort: Beispiel wie oben oder ähnliches):

    Dann hat die Altanlage Bestand


    Ein geschalteter grün-gelb an der LAmpe ist aber bereits damals nicht korrekt.
    Da wäre z.b. 2adrig gnge und sw an die Lampe gekommen, und der sw wäre geschaltet .-) *)
    Ansowas darf man straffrei auch 2012 noch seine neue IKEA-Lampe anschließen ,-)

    *) Damit fängt dieser Thread ja an. Eben deshalb sollte das der TE nochmals GENAU prüfen, ob er nicht fehlerhaft gemssen hat.
    Korrekt mißt man das so: Defniertes PE/PEN Potential ggfs. über Kabel besorgen, 2-poligen Prüfer anschließen und nacheinander beide Lampendrähte messen.

    Ich weiß, die Experten lachen jetzt vermutlich beim Lesen -- ich habe aber bereits viele langjährige Handwerker gesehen, die genau bei sowas die groben Fehler machen und letztlich falsch messen.
     
  5. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    AW: PE als L1

    Wie kommst du auf den Preis, wenn du eine Zeile weiter von 2-adriger Leitung ausgehst.
    Wenn du dann also auf FI umrüsten willst, endet das mit der Kompletterneuerung des Bades und wahrscheinlich der Verteilung. Das kostet locker ein paar Tausend €

    1950 gab es noch keinen gn/ge und wenn es damals die Farbe schon gegeben hätte, dann hättest du ihn schalten dürfen, weil der Null damals gr war.
    Die Leitung wurde also später verlegt, oder auch nur verlängert und die Farbe zu tauschen sollte kein Problem darstellen es sei denn, es ist eine Hamburger Wechselschaltung verbaut.
     
  6. fuchsi

    fuchsi Hülsenpresser

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    AW: PE als L1

    RCD-Steckdose !!!!!

    FI in der Steckdose genügt der gesetzlichen FI.Pflicht.
     
  7. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    AW: PE als L1

    aber nicht im Bad
     
  8. #17 süddeutshland_elektriker, 15.02.2012
    süddeutshland_elektriker

    süddeutshland_elektriker Spannungsgeprüft

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    AW: PE als L1

    Hör mit dem Nonsens auf.

    Natürlich genügt die RCD-Steckdose auch im Bad.

    Die einzige Stelle an der diese NICHT genügt ist die Steckdose auf dem Balkon (oder sonstige Steckdose im AUßenbereich).
     
  9. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    AW: PE als L1

    Glaub ich nicht, aber selbst wenn es so wäre, woher weist du, das es im Bad nur eine Steckdose gibt, du also mit 120€ auskommst(wobei das auch nur der Materialpreis ist)
     
  10. #19 AC DC Master, 16.02.2012
    AC DC Master

    AC DC Master Freiluftschalter

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    AW: PE als L1

    also, steckdosen im außenbereich sollten auch über eien RCD mit 30mA gesichert sein. und wen ich das wieder lese das, das gemacht werden muß finde ich nur zu lächerlich. zum einen wird gesagt es muß gemacht werden und zum anderen wird zurück gerudert und schön versucht das zu erklären.
    also in der VDE wird nur dann von einer erneuerung gesprochen wenn die anlage erweitert oder erneuert wird. das heißt: egal ob nun bad oder zählerbereich, es wird dann erneuert und auf den technischen stand der technik gebracht wenn dieses es erfordert. das heißt: werden eingriffe oder änderungen im bad, wohnzimmer, küche oder soagr eine erweiterung oder änderung am oder im zählerbereich vorgenommen, so wird dieses auf die aktuelle technische ausrüstung umgebaut. alles andere was nicht verändert wurde hat den stand der technik beim errichten in dem jahr seine gültigkeit.
    zu dem problem in altbauten: selbst mir sind in den jahren bei altbauten auch unterschiedliche installationen unter die hände gekommen. und da waren auch zum teil haarstreubene inst. gewesen. dann geht man halt bei, schließt diese in der abzweigdose so an, das es ordnungsgemäß sein soll und gut ist. vielelicht ist damals dem installateur ein fehler unterlaufen der sich in den weiteren jahrzehnten durchgebissen hat. schön ist das nicht ! aber gleich die zähleranlage oder das bad in schutt und asche legen um eine lampe oder eine steckdose zu wechseln. so werden einige kollegen nie einen kunden halten können wenn immer gleich alles mit abbruch verbunden wird.


    der gute alte mieterschutzbund. auch die jungs machen fehler oder versuchen es immer wieder mit Vorschriften die sie mal gelesen haben gleich eine kette für alle mieter zu stricken. sorry, erst lesen und dann sich mal von einem fachmann erklären lassen wie das gemeint ist. klar, das seit 1982 ein RCD für das badezimmer pflicht ist, nur in neubauten oder in sanierten bädern. nicht in bestehenden !

    fazit: jeder will geld sparen ! dazu gehört auch der vermieter. der will auch nur das geld in die taschen stecken und alles muß laufen. leider kann im moment nur der schornsteinfeger die heizugsanlage still legenwenn diese nicht mehr der vorschriften entspricht bzw. der abgaswerte. warum nicht auch der eli vor ort ? nein, der muß den umweg über sein EVU nehmen.
     
  11. #20 schosch, 16.02.2012
    schosch

    schosch Hülsenpresser

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    AW: PE als L1

    ich denke dieses Urteil sagt dazu eigentlich Alles aus :

    Der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung während der Mietzeit in dem Zustand zu erhalten, wie es dem Vertrag entspricht. Veranlasst er eine regelmäßige Kontrolle durch Elektrofachkräfte nach den maßgeblichen Vorschriften, ist er immer auf der sicheren Seite. Nach DIN-Norm empfohlen wird eine Überprüfung der elektrischen Anlagen im vierjährigen Turnus, der sogenannte "E-Check". Eine solche "Generalinspektion" garantiert, dass zum Zeitpunkt der Überprüfung und nach gegebenenfalls erfolgter Instandsetzung keine Sicherheitsmängel an den elektrischen Anlagen und daran angeschlossenen elektrischen Geräten bestehen. Sichtbarer Beweis der Überprüfung sind die E-Check-Plakette und das Prüfprotokoll. Zum E-Check gehört auch eine Beratung über Energieeinsparmöglichkeiten. Werden beim E-Check Mängel festgestellt, muss der Mieter unverzüglich den Vermieter informieren, damit dieser deren Beseitigung veranlasst.

    Der Vermieter haftet aber nicht in jedem Fall für Schäden innerhalb der Mietwohnung, die durch defekte elektrische Leitungen oder andere elektrische Anlagen entstehen, obwohl sie zur Mietsache gehören. Das hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 15. Oktober 2008 (Az. VIII ZR 321/07) bestätigt. "Der Vermieter ist nicht verpflichtet, ohne besonderen Anlass eine regelmäßige Generalinspektion der Elektroleitungen in den Wohnungen seiner Mieter vorzunehmen", lautet der Kernsatz des BGH-Urteils. Daraus folgt: Entsteht aufgrund einer maroden Leitung in einer Wohnung ein Brand und hat der Mieter trotz Kenntnis den Vermieter nicht über den schlechten Zustand der Leitung informiert, ist der Vermieter nicht schadenersatzpflichtig. Anders, wenn die elektrische Anlage nachweislich vor Abschluss des Mietvertrages mangelhaft beziehungsweise der Vermieter über den mangelhaften Zustand im Bilde war. Davon unberührt bleibt die Garantiehaftung - der Vermieter haftet unabhängig von einem Verschulden auch dann, wenn er den Mangel nicht kannte - auch für Mängel, die bei Vertragsabschluss noch nicht sichtbar waren, wenn deren Ursache bereits angelegt war. War die elektrische Anlage bei Abschluss des Mietvertrages aber in Ordnung, hat der Vermieter lediglich im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht die Wohnung des Mieters in verkehrssicherem Zustand zu erhalten. Mängel, die der Mieter anzeigt, muss er beseitigen lassen. Ohne konkreten Anlass muss er die elektrische Anlage jedoch nicht in regelmäßigen Abständen überprüfen lassen.

    Und die Nachrüstpflicht für RCD in Altanlagen bei Neuvermietung ist bisher nur in Österreich Pflicht.
    Die sind damit Vorreiter ^^

     
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