Ladengeschäfte in gemischt genutzten Gebäuden: Welche Anforderungen gibt es?

Diskutiere Ladengeschäfte in gemischt genutzten Gebäuden: Welche Anforderungen gibt es? im DIN / VDE Richtlinien Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; AW: Ladengeschäfte in gemischt genutzten Gebäuden: Welche Anforderungen gibt es? Rechts oben sind wohl keine LSS sondern Schalter für das Licht?...

  1. #11 Zelmani, 27.02.2012
    Zuletzt bearbeitet: 27.02.2012
    Zelmani

    Zelmani Lüsterklemmer

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    AW: Ladengeschäfte in gemischt genutzten Gebäuden: Welche Anforderungen gibt es?

    Yep, so ist das. Die grundsätzliche Aufteilung würde ich auch so belassen: links oben Hauptschalter, Zähler und FI+LS für die Außenbeleuchtung, und darunter zwei Reihen mit je einem FI und 8 LS. Rechts oben die Reihenklemmen, darunter die Lichtschalter und ganz unten das Eltako und die Zeitschaltuhren für die Außenbeleuchtung und das Schaufenster.

    @Kaffeeruler: Bist Du Dir denn sicher, dass die 718 hier tatsächlich Anwendung findet? Ich dachte immer, da fallen nur Einkaufszentren, Supermärkte, Bürogebäude usw. drunter, aber nicht das Ladengeschäft im Erdgeschoss eines überwiegend als Wohnhaus genutzten Gebäudes. Wenn Ihr Euch nicht 100% sicher seid, würde ich vielleicht mal wieder eine Leseranfrage beim EP starten.

    @Marcus: Mir geht's nicht darum, hier vor Gericht etwas einzuklagen, ich suche nur nach guten Argumenten, die den Vermieter vielleicht überzeugen. Dass ich persönlich überhaupt nix muss, weißt Du ja. Im Übrigen würden natürlich grundsätzlich die Prüffristen für Anlagen aus der BGV A3 gelten, aber dieser Verteiler hat mit Sicherheit seit Errichtung keine Iso-Messung mehr erlebt. Eine ordnungsgemäße Prüfung des Verteilers im jetzigen Zustand würde wohl allerdings auch ein bisschen länger dauern.
     
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  3. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    AW: Ladengeschäfte in gemischt genutzten Gebäuden: Welche Anforderungen gibt es?

    Die Zuleitung ist doch links
     
  4. #13 Zelmani, 27.02.2012
    Zelmani

    Zelmani Lüsterklemmer

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    AW: Ladengeschäfte in gemischt genutzten Gebäuden: Welche Anforderungen gibt es?

    Sorry, natürlich war auch "links oben" gemeint...
     
  5. #14 kabelmafia, 27.02.2012
    kabelmafia

    kabelmafia Lüsterklemmer

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    AW: Ladengeschäfte in gemischt genutzten Gebäuden: Welche Anforderungen gibt es?

    Moin,

    Zur Frage der rechtlichen Rahmenbedingungen:
    Erstmal ist das Landesbaurecht maßgeblich.
    Eine Versamlungsstätte ist es, wenn mehr als 200 Besucher gleichzeitig anwesend sein können in einem Raum.
    Eine Verkaufsstätte ist es, wenn der verkaufsraum größer als 2000 m² ist.

    Die DIN VDE 0100-718 ist auch bei kleineren Versamlungs- / Verkaufsstätten anwendbar, müssen aber erst, wenn sie nach nach Landesbauordnung zum Tragen kommt.

    Einen Isolationsfehler als Grund für den Mehrverbrauch kann man ausschließen, sonst wäre längst "heiß saniert" worden. Oder du meinst als Isolationsfehler die Gefrierkombination im Keller, die neuerdings vo eurem Strom bezaht wird...
     
  6. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    AW: Ladengeschäfte in gemischt genutzten Gebäuden: Welche Anforderungen gibt es?

    Naja wenn du das selbst machst, ist das von den Kosten doch recht übersichtlich
    50-70€ für die Klemmen
    70€ für 2 FIs
    und der Zähler und Hauptschalter
    Davon fallen aber die letzten beiden Positionen für den Vermieter weg, weil er das nicht muß und wegen 50€ würde ich mich nicht mit dem Vermieter herumstreiten. wenn du Pech hast, sind die dann als Wartungskosten auf der Nebenkostenabrechnung.
     
  7. #16 Zelmani, 27.02.2012
    Zelmani

    Zelmani Lüsterklemmer

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    AW: Ladengeschäfte in gemischt genutzten Gebäuden: Welche Anforderungen gibt es?

    Danke für die Klarstellung. Heißt das denn dann auch, dass ein Ladengeschäft mit weniger als 2000m² Verkaufsfläche nicht zu den Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art zählt und die Prüffrist für Anlagen und fest installierte Betriebsmittel nicht ein sondern vier Jahre beträgt?

    Ich würde meinen, das hängt davon ab, welchen Weg der Fehlerstrom nimmt. Nicht immer muss es zwangsläufig gleich zum Brand kommen, wenn ein Fehlerstrom z.B. über einen Nagel und eine feuchte Außenmauer ins Erdreich abfließt. Das wurde auch im EP schon mal im Zusammenhang mit einem unerklärlichen Mehrverbrauch andiskutiert, siehe hier Elektropraktiker: Fachartikel




    Ich hab schon zweihundert Euro für Hauptschalter und Zähler ausgegeben. Den Zähler kann ich ja wieder ausbauen, wenn wir das Geschäft irgendwann aufgeben sollten, aber FIs und Reihenklemmen würde ich ungern wieder rausrupfen, wenn sie erst Mal eingebaut sind, und alles will ich jetzt auch nicht aus eigener Tasche bezahlen, zumal sich ja auch die Kleinigkeiten wie Sammelschienen, Isolierstücke etc. aufsummieren. Mir wärs lieber, ich könnte ihn davon überzeugen, dass er eine Aufwertung seines Verteilers so bald nicht wieder so billig bekommt...
     
  8. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    AW: Ladengeschäfte in gemischt genutzten Gebäuden: Welche Anforderungen gibt es?

    Du vergißt die Leistung. Wenn du eine Leistung, die du auf der Stromrechnung merkst irgendwo in einer defekten Isolation umsetzt, dann entsteht Wärme. Ein Nagel der 5W verbraten muß glüht, und die 5Watt merkst du auf keiner Stromrechnung. Dazu kommt die Elektrolyse, die den Nagel in der feuchten Wand bei Stromfluß in kürzester Zeit auflöst ebenso wie den angekratzten Leiter im Kabel.
    Fazit:
    Einen auf der Stromrechnung feststellbaren Mehrverbrauch durch fehlerhafte Isolation kannst du vergessen
     
  9. #18 kabelmafia, 28.02.2012
    kabelmafia

    kabelmafia Lüsterklemmer

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    AW: Ladengeschäfte in gemischt genutzten Gebäuden: Welche Anforderungen gibt es?

    Moin,

    So kannst du nicht argumentieren. Die BetrSichV und das ArbSchG sowie die ArbStättV sind staatliche Vorgaben. Die Fristen, die du zitierst sind aus einer Richtwerttabelle der informativen Durchführungsanweisung zur BGV A3. Die staatlichen Vorgaben sehen eine Gefährdungsbeurteilung vor. Der Unternehmer muss selbst entscheiden welche Prüfungen er wie für angemessen hält.
    Abgesehen davon ist zu klären, ob in der Gebäudeversicherung zusätzliche (!!!) Prüfungen durche einen VdS-Sachverständigen gefordert werden (Im Versicherungsvertrag wird die Schutzklausel SK 3602 vereinbart).
     
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