Verantwortlichkeiten

Diskutiere Verantwortlichkeiten im DIN / VDE Richtlinien Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; AW: Verantwortlichkeiten Die Bibel ist auch schön formuliert ............. was fehlt ist der Beweis. Mir würde ja schon ein Urteil in der...

  1. #31 Epileptriker, 14.03.2012
    Epileptriker

    Epileptriker Schlitzeklopfer

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    AW: Verantwortlichkeiten

    Die wirst du kaum bekommen.

    a) Werden nur 5 % aller Urteile überhaupt veröffentlicht
    b) Gibt es kaum überregionale mediale Aufmerksamkeit (fahrl. Tötung = Amtsgerichte)
    c) Versuchen vor allem Unternehmen alles dafür dass bloß keine Arbeitsunfälle durch die Presse gehen.

    Kleines Beispiel:

    Ich war mal für einige Jahre bei einem Prüfunternehmen. Wir haben dort auch auf einen Auftrag eines großen deutschen Autobauers ("Premiummarke") geboten. Aufgrund dessen wurden wurden wir, neben anderen Bietern, dorthin eingeladen. Und da erzählte man uns im persönlichen Gespräche dann auch, dass es bei einem Unfall einen Toten und einen Schwerstverletzten gab und nun nahezu wöchentlich die BG vor der Tür stünde (Selten geprüft, oder eben gar nicht.). Und nicht nur dass die StA zusammen mit KriPo und einem SV erst einmal eine gesamte Produktionslinie für mehrere Stunden stillgelegt hat (Millionenschaden) um die Anlage untersuchen zu können, wurde danach auch fleißig abgeurteilt (Geld- und Bewährungsstrafen). Ist gerade einmal 4 Jahre her....
     
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  3. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    Vor Gericht gilt immer noch "Im Zweifel für den Angeklagten" denke ich.
    Da zu muß der Staatsanwalt natürlich auch den Nachweis erbringen, das dieser Elektriker diesen Fehler auch gemacht hat.
     
  4. #33 Epileptriker, 14.03.2012
    Epileptriker

    Epileptriker Schlitzeklopfer

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    Was in aller Regel niemand kann, schon gar kein StA. Also wird das Gericht sich selbst ein Beweismittel suchen müssen, idR also einen SV. Und wenn dieser dann ein wenig in den Normen wühlt, geht das ganz schnell. In der Presse wird dies dan meistens als "Gutachterprozess" betitelt. Und zwar zurecht.
     
  5. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    Worauf ich hinaus will ist doch folgendes: wenn ich einen Fehler mache, und 3 Jahre später passiert ein Unfall, kann auch kein Gutachter beweisen, das nicht nach mir noch irgenwer an der Anlage waar und den Fehler gemacht hat. genauso ist es bei Prüfungen. Oder hast du schon mal gehört, das ein Prüfer vom Tüv verurteilt wurde, weil er einen Mangel übersehen hat, egal ob am Kfz oder in einer Elektroanlage?
     
  6. #35 Zelmani, 14.03.2012
    Zelmani

    Zelmani Lüsterklemmer

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    @Epileptriker: Ich hab mal ein bisschen gegoogelt nach OLG Oldenburg+Berufsgenossenschaft+Elektro|Elektriker|etc., aber hab nix Verwertbares gefunden, außer diverse Beiträge von Kaffeeruler im Nachbarforum :D. Vielleicht hast Du den Link ja irgendwo als Bookmark gespeichert?
     
  7. #36 Epileptriker, 14.03.2012
    Epileptriker

    Epileptriker Schlitzeklopfer

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    OLG Oldenburg – 1 U 33/10 – 24.02.2011

     
  8. #37 Kaffeeruler, 15.03.2012
    Kaffeeruler

    Kaffeeruler Administrator
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    Der Vorgesetzte ist wohl der Unternehmer und kaum der Eli, bezogen auf den Normfall und der rechnet es sich schön


    mfg Dierk
     
  9. #38 Zelmani, 15.03.2012
    Zelmani

    Zelmani Lüsterklemmer

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    Das Urteil leuchtet mir ein, aber der Beklagte war ja auch Baustellenleiter und hatte damit die explizit übertragene Verantwortung für die ihm unterstellten Mitarbeiter! Beim eingangs geschilderten Beispiel (einziger Elektriker, anscheinend ohne Bestellung zur verantwortlichen Elektrofachkraft) dürfte es aber doch wieder anders aussehen.
     
  10. #39 Doktor Seltsam, 24.03.2012
    Doktor Seltsam

    Doktor Seltsam Schlitzeklopfer

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    Hallo Allerseits,

    ich hätte nicht gedacht, mit meinen Thread, eine solche Diskussion auszulösen. Ich freue mich sehr über die zahlreichen Antworten. Hat ja am Anfang nicht so ausgesehen, da kamen ja eher unbrauchbare, das Thema verfehlende Antworten.
    Leider bin ich aber jetzt immer noch nicht schlauer. Eure Antworten gehen in verschiedene Richtungen. Was ich gelernt habe ist aber dass ich wohl nicht der einzige bin, der sich gerade mit dieser Materie bisher kaum beschäftigt hat. Es sieht wohl so aus, als muß ich so wie bisher auch, meine Arbeit weiter sorgfältig erledigen und darauf hoffen dass trotzdem nichts passiert. Ich werde meinen Arbeitgeber vorschlagen dass ich mich da weiter Ausserbetrieblich fortbilden sollte.
    Ein erster Lehrgang bei der BG ist schon gebucht.

    mfG
    Jens
     
  11. #40 hansano, 27.03.2012
    hansano

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    AW: Verantwortlichkeiten

    Sorgfältig arbeiten und das Ergebnis protokollieren ist die halbe Miete.

    Frag doch mal deinen Arbeitgeber ob er dir die DE finanziert, ausserdem haben die dort eine Frage und Antwortseite. Ab und zu ist dort auch ein Artikel eines Rechtsgelehrters zu finden. Könntest ja mal deine Frage dorthin senden.

    Ansonsten findet man meistens nur die "Verantwortliche Elektrofachkraft" beschrieben, das lässt natürlich Raum für Spekulationen was die Verantwortung der "nichtverantworlichen Elektrofachkraft" :D angeht.

    Aber stell mal deine Frage bei DE, die Antwort interessiert bestimmt auch andere. ich geh erstmal in den (verdienten) Urlaub. :)
     
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