Altbauten ohne FI erlaubt?

Diskutiere Altbauten ohne FI erlaubt? im DIN / VDE Richtlinien Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; AW: Altbauten ohne FI erlaubt? Also, immer schön locker bleiben, und nicht gleich die Mods anrempeln, sonst rempeln die eventuell mal...

  1. #11 Kaffeeruler, 29.03.2012
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    AW: Altbauten ohne FI erlaubt?

    Meine Aussage und das Contra hat nichts mit meinem Titel zu tun, somit kann ich damit leben


    Richtig, aber der FI ist keine 100% Sicherheit, man kann noch immer Sterben. Wurde nun ja auch schon angesprochen. Auch muss man sich die Art der Unfälle ansehen und woran die Leute denn letztlich sterben.
    Der richtige Umgang mit der Elektrik / Geräten und diese prüfen/rep. zu lassen ist der beste Schutz.
    Hätten es net so viele Leute geschafft ihren Fön in die Wanne fallen zu lassen bzw. mitnehmen zu wollen wäre wohl auch die FI Pflicht im Bad nicht zwangsläufig gekommen.

    Das es die Pflicht gibt ist jedoch gut

    .

    Naja, wenn ich mir deine Fragestellung ansehe

    finde ich es genau passend als Antwort. Ich sehe keinen grund darin das einem die Haare zu berge stehen wenn kein FI verbaut ist ( ich geh vorerst davon aus das es der Stand der Technik zum Zeitpkt der Errichtung und den Normen entspricht ) es sei denn jeder Bastelt an der Elektrik rum. Da stehen dann dem Fachmann die Haare zu berge.

    Schön, dann lasst aber bitte nicht nur den FI nachrüsten sondern eure E-Anlage alle 4 Jahre prüfen und eure Geräte 1x jährlich dann auch, denn das gehört zur Sicherheit mit dazu.

    Ich kann mich nicht hinstellen und nach Sicherheit anhand des FI schreien und die anderen Dinge ausser acht lassen wollen und dies betrifft net nur die Elektrik sondern das ganze Leben

    ich hatte z.B mal nen Kunden der immer an der Elektrik gebastelt hat und wenn dann nichts mehr ging rief sein Frau uns an zum richten..
    Er sagte immer, wenn was falsch ist dann fliegt ja die Sicherung bzw. der FI.
    Tja, dem war dann eines Tages net so. Ich hatte ne Woche arbeit, der Kunde die Versicherung an den Hacken Verbrennungen an Händen und Gesicht sowie ne Kopfwunde. Der FI hätte ihn auch nicht geschützt

    Aber genug über unser beiden Meinungen geredet, wenn wir das BJ der Anlage kennen wissen wir ob sie jemals i.o. war oder ob nachgebessert werden muss bzw. ob man abschätzen kann ob ein FI möglich wäre

    Mfg Dierk
     
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  3. #12 rainydays, 29.03.2012
    rainydays

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    AW: Altbauten ohne FI erlaubt?

    Stimmt so nicht. Die Beseitigung von Mängeln gilt als Instandsetzung - wenn also solche vorliegen und das ist bei Altbauten fast immer der Fall, dann ist es keine Modernisierung, die der Vermieter auf den Mieter umlegen darf. Erst wenn sich der technische Standard erhöht liegt eine Modernisierung vor.
     
  4. bigdie

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    AW: Altbauten ohne FI erlaubt?

    Wenn er einen FI einbaut, erhöht sich der Standart. Mängelbeseitigung ist den Standart von zur Zeit der Erstellung wieder herstellen.
     
  5. #14 andi2206, 29.03.2012
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    andi2206 Spannungstauglich

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    AW: Altbauten ohne FI erlaubt?

    Hallo
    Wie kommt Ihr auf die Idee, wenn kein FI in einem Altbau eingebaut ist, das dies ein Mangel ist.
    Damals war er noch nicht Vorschrift.

    Ich verklage ja auch nicht den Hersteller meines Autos, nur weil kein Airbag eingebaut ist.
    Damals, 1989 waren die noch im Versuchsstadium, heute ist es Standard.

    Oder fehlender Wärmeschutz an Altbauten, ist doch auch kein Mangel.

    andi2206
     
  6. #15 Kaffeeruler, 29.03.2012
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    AW: Altbauten ohne FI erlaubt?

    Ach, wenn ich nen Whnblock auf vordermann bringen würde und z.B 1000€/Whng auf den Tisch packe kannst du davon ausgehen das ich die Miete auch anhebe wozu ich als Vermieter in einem gewissen Rahmen das recht habe.

    Und nennen kann ich das Baby wie ich will sicherlich wir da keine rechnung kommen für ein FI ;)

    Ich kenne kaum einen Vermieter der nicht einen Teil der Kosten auf die Mieter umlegt

    Mfg Dierk
     
  7. #16 Strippentod, 29.03.2012
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    AW: Altbauten ohne FI erlaubt?

    Deine Sicht geht in die richtige Richtung, ist aber leider etwas kurz. Ich weiss nicht wievielen Menschen in DE. in dem Fall die Haare zu Berge stehen müssten...

    Das ein FI die Sicherheit gegen elektrischen Schlag und auch Brand erhöht ist einerseits richtig , andererseits schützt er nicht vor Dummheit, Selbstbastelei und sorglosem Umgang.

    Das du deinen Vermieter zwingen kannst, diesen nachzurüsten, kannst du dir gleich abschminken.
    Denn genau genommen ist (selbst wenn dort ,nach den anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Errichtung, ein FI verbaut sein müsste) überhaupt gar nichts Pflicht oder Gesetz. Die VDE hat lediglich Empfehlungscharakter.
    Erst wenn ein Schaden eintritt, welcher durch den (empfohlenen) FI hätte verhindert werden können, dann wird sich die Justiz an den anerkannten Regeln der Technik orientieren und den Betreiber/Errrichter der elektrischen Anlage zur Haftung ziehen.
    Kurzum: Wenn die Verantwortlichen mit diesem Risiko leben können, kannst du gar nix machen, ausser Eigeninitiative ergreifen und (wenns denn vom Leitungsnetz her möglich ist) einen FI-Schutz nachrüsten lassen. Dafür mußt du theoretisch aber wieder den Vermieter fragen ob du das darfst, denn die Anlage gehört dir nicht...
     
  8. #17 rainydays, 30.03.2012
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    AW: Altbauten ohne FI erlaubt?

    Das ist nur dann richtig, wenn eine Nachrüstung vermeidlich wäre und auch dann gilt, dass nur der DIfferenzbetrag zwischen Instandsetzung und Modernisierung abgerechnet werden kann.

    Ist ja schön, wenn du da tust - das Recht dazu hast du aber noch lange nicht. Es ist deine Pflicht als Vermieter das Mietobjekt frei von Sachmängeln zu halten. Wenn du im Rahmen der Beseitigung von Mängeln Modernisierungsmaßnahmen durchführst, dann kannst du die Miete um 11% des Differenzbetrags erhöhen - das ist dein Recht, nicht mehr und nicht weniger.

    Ich würde mir vielleicht mal Gedanken darüber machen, ob es als Moderator eines Forums so sinnvoll ist ganz offen einen Betrug anzukündigen bzw. dazu aufzurufen. Fakt ist nun mal, dass die gesetzliche Lage wie folgt aussieht: Wenn ein Sachmangel vorliegt und dieser zu beheben ist, dann trägt alleine der Vermieter die Kosten. Konkretes Beispiel: In einem Wohnhaus liegen Kreise mit 2x0,75mm2 Kabel und klassischer Nullung. Es stellt sich heraus, dass einige dieser Leitungen keine ordentliche Isolation mehr aufweisen. Zum Zeitpunkt der Installation war dies normgerechet und wurde nie geändert. Es gab auch keine Nutzungsänderung des Objekts - ergo liegt keine Nachrüstverpflichtung vor, allerdings im konkreten Beispiel ein Sachmangel. Wenn du nun als Vermieter beschließt sämtliche Leitungen neu zu verlegen, da auch die noch funktionstüchtigen Kabel in die Jahre gekommen sind und du nicht ständig flicken willst, dann ist der Gesamtaufwand dieser Maßnahme eine Instandsetzung. Wenn du gleichzeitig beschließt die alten Aufputzverteiler mit neuen Unterputzvarianten auszutauschen und FIs nachrüstest, dann kannst du die Kosten für Verteilerkasten + FI Schalter als Modernisierung anpassen - nicht ansetzen kannst du die Automaten, Reihenklemmen und das Verdrahtungsmaterial. Wenn du dabei betrügst und vom Elektriker die Rechnung so stellen lässt, dass der Modernisierungsanteil deutlich höher wird, dann musst du damit rechnen, dass der Mieter klagt und es richtig teuer wird. Übrigens: Modernisierungsmaßnahmen sind für den Vermieter keine Kosten, sondern steuerlich innerhalb von 2-5 Jahren abzuschreiben.

    Das ist im konreten Fall eines FIs richtig - nicht aber, wenn ein tatsächlicher Sachmangel vorliegt. Ist nicht kleinlich gemeint, aber deine Aussage kann auch so interpretiert werden: Der Vermieter ist generell nie verpflichtet etwas zu tun und muss erst im Schadensfall haften.
     
  9. #18 süddeutshland_elektriker, 30.03.2012
    süddeutshland_elektriker

    süddeutshland_elektriker Spannungsgeprüft

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    AW: Altbauten ohne FI erlaubt?

    > Ich würde mir vielleicht mal Gedanken darüber machen, ob es als Moderator eines Forums so sinnvoll ist ganz offen einen Betrug
    > anzukündigen bzw. dazu aufzurufen.


    Damit hast Du vollkommen Recht.

    > Übrigens: Modernisierungsmaßnahmen sind für den Vermieter keine Kosten, sondern steuerlich innerhalb von 2-5 Jahren
    > abzuschreiben.

    Damit hast Du nur im 2. Teil Deins Satzes Recht. Im ersten Teil ist dieser FALSCH.

    Beispiel:

    Angenommene fiktive Bruttomeiteinnahme 1000 Euro
    Modernisierung 100 Euro.
    Minderung der Mieteinnahmen somit auf dem Finanzamtformular um : 100 euro.
    Steuersatz des Vermieters sei angenommen zu 52% (Du liegst immer in der Progression als Vermieter, somit ist es sinnfrei vom mittleren Werten von z.B. 32% auszugehen.).


    Somit erhält der Vermieter 48 Euro weniger als er sonst ohne Modernisierung netto übrig haben würde. Eben diese Kosten trägt der Vermieter selber.

    Das obige fiktive Beispiel kannst du beliebig durch Multiplikation auf die realen Zahlen-Werten anpassen.
     
  10. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    AW: Altbauten ohne FI erlaubt?

    Ich weis nicht, in welchem Kaffeesatz du ließt, aber hier ging es bisher nur um den nicht vorhandenen FI. Du Unterstellst, das die Installation mangelhaft ist, woher willst du das wissen?
    Und selbst, wenn es einen Mangel gäbe, was kann das schon sein, wenn die Anlage zum Zeitpunkt der Errichtung i.O war, bis heute funktioniert und sich keiner beschwert?
    Es muß also niemand einen FI einbauen, es sei denn er will die Anlage erweitern und dann ist es sowieso eine Erhöhung des Standards, kann also auf die Miete umgelegt werden.
    Und das Beispiel von dir ist wahrscheinlich voll daneben.
    1. kann ja sein, das 0,75 vor 100 Jahren mal normgerecht war(ich kann es nicht glauben) wenn ja dann aber mit 6A abgesichert und spätestens da hört bei mir der Glaube auf, das einer in einer Wohnung lebt, die mit 6A abgesichert ist.
    2. Wenn ein Vermieter die Wohnung so grundhaft sanieren will, kündigt er dem Mieter saniert, und vermietet dann neu für den Preis, den er kriegen kann und damit erübrigen sich die 11%
     
  11. #20 rainydays, 30.03.2012
    rainydays

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    AW: Altbauten ohne FI erlaubt?

    Der Spitzensteuersatz in Deutschland liegt bei 42 bzw. 45% ab 250.000 im Jahr. Und warum mindest du deine Mieteinnahmen um 100 Euro? Je nach Höhe des Aufwands trägst du in Anlage V, Zeile 41-45 die jeweiligen Anteile ein.

    Ich unterstelle gar nichts, ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass man den Einbau eines FIs nicht pauschal auf den Mieter umlegen kann, wie es einem passt. Ich habe in meinem Beitrag auch ganz explizit erwähnt, dass das Vorhandensein eines Mangels und die mit der Beseitigung verbundene Installation eines FIs eben keine Modernisierung darstellt, sondern bestenfalls geringe Anteile von der Gesamtmaßnahme. Wenn wir mal realistisch sind, dann wird kein Vermieter eine tadellose Anlage um einen FI nachrüsten, weil er damit den Sachwert der Immobilie erhöht. Genauso ist es wohl eher die Ausnahme, dass der Großteil vermieteter Mehrfamilienhäser mangelfrei ist.

    Dass man bei einer tadellosen Anlage keinen FI nachrüsten muss habe ich doch nie bestritten. Ich habe lediglich ein realistisches Szenario unterstellt: Vorhandene alte Anlage mit diversen Mängeln wird instandgesetzt. Und in diesem Fall ist der FI dann auch in den meisten Fällen obligatorisch.

    Gerade vor kurzem einen Herd mit 4x0,75 gesehen - der Rest der Wohnung hatte dann noch einen 2x0,75 Ring - insgesamt 2 Sicherungen. Spielt aber auch keine wirkliche Rolle - ich denke wir sind uns einig, dass es Unfug ist bei klassischer Nullung einen FI nachzurüsten, wenn keine andersweitigen Ursachen vorliegen. Und zur Entmietung von älteren MFH kann ich nur sagen, dass solche sogar für abgebrühte Arschlöcher ohne jegliche Moralvorstellungen eine ziemliche Herausforderung darstellen.
     
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