Bestandsschutz bei alten Reiheneinbaugeräten?

Diskutiere Bestandsschutz bei alten Reiheneinbaugeräten? im DIN / VDE Richtlinien Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; AW: Bestandsschutz bei alten Reiheneinbaugeräten? Die Verteilung hat ja Abdeckungen, die abgeschraubt werden müssen. So siehts aus, und diese...

  1. #11 Strippentod, 09.09.2012
    Strippentod

    Strippentod Freiluftschalter

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    AW: Bestandsschutz bei alten Reiheneinbaugeräten?

    So siehts aus, und diese Abdeckungen stellen auch den Berührungsschutz dar. Zum Bedienen der Betätigungselemente muß diese keiner entfernen.
    Und die EFK, die es dann mal muß, muß auch die Gefahren der unisolierten Schraubklemmen erkennen können.

    Dierks Link sagt eigentlich schon alles:
    Diese Fragen sollte man sich stellen, beantworten und danach handeln.
     
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  3. #12 kabelmafia, 10.09.2012
    kabelmafia

    kabelmafia Lüsterklemmer

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    AW: Bestandsschutz bei alten Reiheneinbaugeräten?

    Moin andi2206,

    Ich lege mal ein breites Grinsen auf und lasse deine Aussage so stehen...
    Wenn du in diesem Thema die Quellen auswertest und einmal durch die Suchmaschine wirfst, wirst du verstehen warum.
     
  4. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    AW: Bestandsschutz bei alten Reiheneinbaugeräten?

    Falls du die Teile wechselst, dann tu dir einen Gefallen, und nimm wieder solche von Siemens mit dem kleinen niedlichen Betätiger in der Mitte und dem Rand rundherum. Ich liebe diese Teile, weil man ohne Angst auch mal die Abdeckung entfernen kann ohne das man dabei 10 Stromkreise abschaltet, an denen dann 20 PCs hängen, die dann alle 2 Stunden umsonst gearbeitet haben.
     
  5. gert

    gert Freiluftschalter

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    AW: Bestandsschutz bei alten Reiheneinbaugeräten?

    Dann kannst Du ja bestimmt die "verbindliche Nachrüstforderung" belegen.

    Gruß Gert
     
  6. #15 kabelmafia, 11.09.2012
    kabelmafia

    kabelmafia Lüsterklemmer

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    AW: Bestandsschutz bei alten Reiheneinbaugeräten?

    Moin Gert,

    klar! Dau kannst es dort nachlesen. Einmal in dem verlinkten Artikel (der übrigends auch etwas ausgiebiger in der ep 1/2012 erschienen ist) oder in den Regelwerkstexten.
    EU-Richtlinie 89/391/EWG Artike 5 Absatz 1
    umgesetzt in ArbStättV §3a Absatz 1 und
    TRBS 1112

    Technisches Regelwerk dazu:
    DIN VDE 0660-514 und
    BGV A3 Anhang 1 Punkt 1
     
  7. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    AW: Bestandsschutz bei alten Reiheneinbaugeräten?

    JAJA wieder die BlaBla Regelung, der Arbeitgeber ist verpflichtet für die Sicherheit seiner Beschäftigten zu sorgen. Das tut er in diesem Fall doch, er lässt seine Beschäftigten nicht dran sondern holt eine Fremdfirma und schon ist er aus dem Schneider. Und wenn er noch ein Aufkleber drauf klebt, das der Berührungsschutzdeckel nur bei ausgeschaltener Verteilung entfernt werden darf hat er alle seine Pflichten erfüllt.
    Und mal im Ernst so schlecht sieht die Verteilung nicht aus und wenn man ja mal irgendwie drin arbeiten muss, hilft auch eine Abdeckung der gefährlichen stellen im einfachsten Fall eine Rolle Isoband für die Dauer der Arbeit.
     
  8. #17 kabelmafia, 11.09.2012
    kabelmafia

    kabelmafia Lüsterklemmer

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    AW: Bestandsschutz bei alten Reiheneinbaugeräten?

    Moin,

    Schau mal nach, wie "Beschäftigter" definiert wird. Gerade für Fremdfirmen hat der Unternehmer eine besondere Fürsorgepflicht.
    Nöö. Für den Moment ja. Stößt er jedoch nicht gleichzeitig eine technische Nachrüstung oder eine neue Schaltanlage an, ist er genauso in der Haftung als wenn er garnix tut.
    Viel Spaß bei deinem Privatvergnügen. Das nennt sich dann Vorsatz. Aber das brauche ich dir ja nicht zu erzählen....
     
  9. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    AW: Bestandsschutz bei alten Reiheneinbaugeräten?

    Nun brauchst du mir nur noch erklären, wenn mein Chef einen Dachdecker bestellt, der vom Gerüst fällt, mein Chef schuld ist, das der Dachdecker das Geländer vergessen hat.
     
  10. #19 kabelmafia, 11.09.2012
    kabelmafia

    kabelmafia Lüsterklemmer

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    AW: Bestandsschutz bei alten Reiheneinbaugeräten?

    Das brauche ich dir nicht erklären. Eine Mithaftung wird er mit Sicherheit haben.
    ...mußt du mir auch nicht glauben. Ist aber trotzdem so...

    Schließlich muss ja eine befähigte Person für Gerüstbau vor Arbeitsbeginn das Gerüst schriftlich freigeben.
    Es muss ja auch eine Gefährdungsbeurteilung für die Dacharbeiten inkl. Freigabeschein geben.
    Das ganze muss mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit abgestimmt worden sein.
    Der Arbeitsverantwortliche hat sich auch von all dem überzeugen, dass das so ist.
    ...und irgendwie hat der Dachdecker dann vergessen seine PSA gegen Absturtz zu tragen.

    Das gilt sowohl für Betriebe, wo 10000 Leute rumlaufen genauso wie für die kleine Handwerkerbude. Und auch für Firmen, die von all dem nix gehört haben weil ja noch nie was passiert ist und man ja so viel Geld an die BG zahlt.
     
  11. ego

    ego Freiluftschalter

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    AW: Bestandsschutz bei alten Reiheneinbaugeräten?

    Leute, das ist doch lächerlich!

    Der Verteiler sieht auf den Fotos vorbildlich aus. Wenn alle Verteiler so ausehen würden, hätten wir weit weniger Probleme!
     
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Bestandsschutz bei alten Reiheneinbaugeräten?

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