Kabelfarben

Diskutiere Kabelfarben im Grundlagen der Elektroinstallation Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; AW: Kabelfarben Hallo, mit Betonaußenwand dürfte dieses Bauteil gemeint sein. • Wand im erdberührten Bereich – teilvorgefertigt, erforderlich...

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  1. Duspol

    Duspol Strippenstrolch

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    AW: Kabelfarben

    Hallo,

    mit Betonaußenwand dürfte dieses Bauteil gemeint sein.

    • Wand im erdberührten Bereich – teilvorgefertigt, erforderlich gegen hohen Erddruck
    • Außen- und Innenschale als Betonfertigteil, Wanddämmung QASA
    • Kernbeton als Ortbeton

    http://variotec.de/download/C758010c4X114a9bbbf09XY1271/FP_07_06_Qasa_Bild4.jpg


    Gruß
    Duspol
     
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  3. #12 süddeutshland_elektriker, 17.01.2013
    süddeutshland_elektriker

    süddeutshland_elektriker Spannungsgeprüft

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    AW: Kabelfarben


    Das verstehst Du schon richtig. Aber irgendwo am Anfang stand was von Reihenhaus. Also irgendwie 2...N Häuser.

    /ironie on/
    wie auch sonst soll der Nachbar kostenfrei Strom für Waschmaschine, Sauna etc beziehen?
    Das schwarze Kabel ist eindeutig für schwarz bezogenen, d.h. geklauten Strom.
    Über die weißen Kabel gibt einer der Nachbarn kostenfrei Strom zurück.

    /ironie off/

    diese Art der Kabel führung kommt z. B. vor für irgendwie gearteten Gemeinschaftsbedarf, z.B. die evtl. vorhandene gemeinschaftliche Tiefgarage, gemeinschaftliche Außenanlage(n) wie Gartenhütten, Wege-Teilbeleuchtungen (jeder vor seinem Zugang) o.ä.
    All dies schon vorgekommen bzw. gesichtet.

    Da wir hier keine weitere Information vom TE haben, was und wie seine(e) Objekte sonst so aussehen/beeinhalten, kann man hier nur per Kristallkugel Vermutungen anstellen.

    Mit dem Leitungssucher den Verlauf der Kabel unter Putz bis zum eigenen Sicherungskasten verfolgen und dann darin z.b. über deren Verlauf die Zuordnung zum jeweiligen LSS verfolgen wäre mein Vorgehen.
    Hat jemand andere vorschläge?
     
  4. #13 Joki4711, 08.02.2013
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 08.02.2013
    Joki4711

    Joki4711 Schlitzeklopfer

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    AW: Kabelfarben

    Heute melde ich mich nochmals

    Der seinerzeit vom Bauträger beauftragte Elketrike rhat sich die Sache angesehen.

    Er gibt zu Protokoll.

    " Die Kabelführung wurde gemeinsam besichtigt und anschließend erörtert.
    Es wurde klar herausgestellt, dass die Elektrofirma aus eigener Sache die Leitungen so nicht verlegt hätte , wie sie durch die Brandschutzmauern verlegt sind, sondern ausschließlich aufAnweisung der Bauleitung gehandelt hat und sich dies auch von der Bauleitung hat abnehmen lassen. Eine solche Maßnahme in Eigenverantwortung der Elektrofirma hätte nie stattfinden können, denn die Bauleitung hätte dies sofort unterbunden.
    Elektrotechnisch hat die Firma ordnungsgemäß nach den Richtlinien DIN Norm 1805 gehandelt. Es wurde die Kabelstärke, in der richtigen Verlegeart und in der richtigen Installationszone verlegt. Die DIN-Normen bilden die Anerkannten Regeln der Technik, welche in Schadensfällen maßgeblich sind. Hier gegen hat die Firma ******** nicht verstoßen.
    Alle brandschutztechnischen Anforderungen und Maßnahmen sind für den Elektriker nicht relevant und sie sind der Firma ******** auch seitens der Bauleitung in keiner Weise auferlegt worden.
    Für alle brandschutztechnischen Anforderungen, Maßnahmen und Verstöße ist ausschließlich die Bauleitung verantwortlich und nicht der Elektriker."


    Der Bauträger beruft sich auf Verjährung, der Elektriker will nur im Auftrag des Bauträgers gehandelt haben und wir haben den Schaden.

    Deshalb die konkrete Frage:

    Kann ich die Entfernung dieser Leitungen von meinem Nachbarn - er ist der Nutznießer und von ihm werden über diese Kabel sein gesamtes 1.OG versorgt - verlangen?
    Er ist der Nutznießer und es ist kein Leitungsrecht bei mir eingetragen Brandschutztechnisch wurde festgestellt, dass die Leitungen nicht "geschottet" sind und somit kein Brandschutz gegeben ist.

    Mein Verhältnis zum Nachbarn ist noch gut, wenn ich ihn für die Leitungsführung haftbar mache würde er die Leitung verlegen, aber das müsste geklärt werden.

    Danke für eine Antwort.

    JOki


    Edit by kaffeeruler der Firmennamen. Bitte darauf achten das keine Personen und oder Firmen genannt werden.
     
  5. #14 süddeutshland_elektriker, 08.02.2013
    süddeutshland_elektriker

    süddeutshland_elektriker Spannungsgeprüft

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    AW: Kabelfarben

    Selbstverständlich verjährt dies nicht nach den 3 bzw. 5 Jahren nach Bauabnahme, sondern erst nach 30 Jahren: Denn das ist ein sogenannter versteckter Mangel ist (Mangel dem Bauträger bekannt, aber Dir bei Bauabnahme nicht mitgeteilt).
    Anders sieht es aus, WENN es dIr bei Bauabnahme bereits mitgeteilt wurde.


    Daher: Dies ist ein Fall für Juristen.
    Beauftrage umgehend einen FACH-Anwalt Deines Vertrauens, er wird Dir explizit die Rechtsgrundlage und Rechtsberatung geben.
    Der Anwalt leitet dann alle nötigen Schritte ein.

    Wir dürfen Dir hier im Forum zu Deinem KONKRETEN Fall keinerlei detaillierte Rechtsberatung geben.



    Letztlich läuft es nach Einschaltung des Anwaltes fast immer drauf hinaus, das der Bauträger in die Pflicht genommen wird -- jedoch :

    @ Moderator: Bitte Thread hier aus rechtlichen Gründen schließen, Grund: s.o.. Danke!
     
  6. #15 kurtisane, 08.02.2013
    kurtisane

    kurtisane Guest

    AW: Kabelfarben

    Hallo!

    Hast Du das Protokoll vom Elektriker wirklich "schriftlich" vor Dir?
     
  7. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    AW: Kabelfarben

    Auf der Brandschottung brauchst du nicht rumreiten, selbst wenn keine da ist und selbige Vorschrift ist, bedeutet das nicht, das die Kabel verschwinden sondern nur, das sie irgebdwo im Og wo die Leitungen durch die Wand gehen den Putz abhacken und Brandschutzmasse ums Loch schmieren. Ob es ein Gesetz gibt, wo festgelegt ist, das Leitungen der einen Wohnung nicht durch eine andere gehen dürfen weis ich nicht. Ob das zur Bauzeit schon 2 getrennte Häuser werden sollten weis ich auch nicht. Am Ende ist es evtl das Einfachste, du weist deinen Nachbat mal darauf hin, das du ihm ganz einfach Strom klauen könntest. Evtl kümmert dieser sich dann ja um die Beseitigung des Mangels
     
  8. #17 Joki4711, 08.02.2013
    Joki4711

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    AW: Kabelfarben

    Hallo kaffeeruler

    danke für den Hinweis und die Änderungen. Ja ich bin 77 Jahre alt und habe einen Fehler gemacht.

    JOKi
     
  9. #18 Joki4711, 08.02.2013
    Joki4711

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    AW: Kabelfarben

    Ja es waren von Anfang an zwei Häuser mit 2 eigenen Grundstücksnummern und eigener Nummern im Grundbuch.

    Mir wurde schon durch den Hinweis auf Kabel entfernen und Vershcottung der Bohrlöcher geholfen.

    Noch eine Fachfrage:

    Wenn die Kabel gekappt sind, aus den Öffnungen herausgenommen wurden, die Öffnungen verschottet wurden, kann das das "tote" Kabel in der Wand bleiben und an beiden Enden sauber mit einer Dose verachlossen werden oder müssen wir die Wand vom UG ins 1. OG aufmachen, die Kabel entfernen und dann wieder verputzen und Tapezewiten und Streichen. Das kann mir icherlich ein Elektriker beantworten. Vielen Dank.Joki
     
  10. #19 süddeutshland_elektriker, 08.02.2013
    süddeutshland_elektriker

    süddeutshland_elektriker Spannungsgeprüft

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    AW: Kabelfarben

    Ich vermute mal das sind mindestens 18 cm starke Wände? Also "übliche" Zwischenwand bei 2 Gebäuden?

    Es genügt dann vollauf, die Öffnungen z.B. mit Brandschutzmasse zu verdämmen und die Kabel drin zu lassen -- vorausgesetzt Du kannst mit dem Gedanken leben, das der Nachbar den Strom über Deine Wand leitet.
    Brandschutztechnsisch ist das Verdämmen akzeptabel. Die Kabel 8in der anzahl lt. Bild) sind dann im Brandfall keine "Zündschnur" zw. den Gebäuden.

    Wenn das Kabel so abgetrennt ist, kann es ganz simpel drin bleiben. Selbst auf die Dose kann verzichtet werden.

    Sollte die nächste Besitzergeneration das Haus komplett renovieren wollen (Du schreibst ja ,dass Du 77 Jahre bist) -- dann kann diese bei den Wandarbeiten entscheiden, was sie an Aufwand treiben will.

    An Deiner Stelle würde ich mir den Aufwand nicht mehr antun.
     
  11. #20 Strippentod, 08.02.2013
    Strippentod

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    AW: Kabelfarben

    Ich hab wirklich keinen blassen Dunst wo bei euch welche Kabel langlaufen, aber widersprechen sich nicht sinngemäß diese beiden Sätze ?
    Na ob man das so einfach stehen lassen kann wage ich zu bezweifeln. Würde ja bedeuten, ich mach nie wieder nen Brandschott, weil das nicht mein Bier ist, sondern der Bauleitung ihres.
    Als ob die Bauleitung,
    • dafür zuständig wäre, mangelhafte Arbeiten von Gewerken auszubessern,
    • bzw. wenn sie diesen Mangel nicht festgestellt hat, selber dran schuld ist. --> aka Freibrief zum Schludern ?!
    Wenn dich diese Kabel/Leitungen so stören, (was sie ja offensichtlich bis dato nicht getan haben, aber jetzt nach dem Wasserschaden erst freigelegt worden sind) und/oder du Bedenken zwecks der ewentuellen Nichteinhaltung des Brandschutzes hast, dann hilft hier nur ein unabhängiges Gutachten, wonach du dann über weitere Schritte nachdenken kannst.
    Das die Elektrofirma sich in ihrem eigenen Gutachten nicht selbst anschwärzt war ja wohl klar, oder ?
     
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